Seite 1 von 1

Altes Brillengestell wiederverwenden?

Verfasst: Montag 28. Februar 2022, 21:53
von Candra
Hallo,

ich bin neu hier und habe eine recht allgemeine Frage. Für anstehende neue Gläser würde ich gerne mein altes, randloses Gestell (ist top in Schuss), weiterverwenden. Jetzt frage ich mich, ob ich in das Gestell statt 35 mm Gläser in der Höhe 33 mm einsetzen lassen kann. Das Gestell wäre in dem Fall dieses hier: https://www.landario.de/de/gebrauchte-b ... 8-66t.html

Vielleicht hatte jemand von Euch schon einen ähnlich gelagerten Fall und kennt sich daher aus. :)

Viele Grüße, Daniela

Re: Altes Brillengestell wiederverwenden?

Verfasst: Montag 28. Februar 2022, 22:21
von Lutz
Ja.

Re: Altes Brillengestell wiederverwenden?

Verfasst: Mittwoch 2. März 2022, 14:58
von Snipera
Bin ich hier der einzige, der überrascht ist, dass gewerblich gebrauchte Sonderanfertigungen verkauft werden dürfen?

Alte Fassungen, die noch nie getragen wurden, ist klar
Aber getragene Fassungen gewerblich?

Weiters frage ich mich grad wie das ist, wenn die Krankenkasse hier einen Zuschuss geleistet hat. Darf man diese dann einfach weiterverkaufen?

:?:

Re: Altes Brillengestell wiederverwenden?

Verfasst: Mittwoch 2. März 2022, 17:38
von GodEmperor
...Boah, total dummes Zeug eben geschrieben und wieder gelöscht.

Re: Altes Brillengestell wiederverwenden?

Verfasst: Mittwoch 2. März 2022, 18:04
von wörterseh
@Snipera
Nur auf den letzten Punkt von dir bezogen sehe ich persönlich! kein Problem. KK Zuschuss ist ja eine Vergütung aus einem Versicherungsvertrag!? Wenn meine Autoversicherung einen Schaden bezahlt hat, kann ich das ja trotzdem weiterverkaufen. Wäre interessant das weiter zu beleuchten.

Re: Altes Brillengestell wiederverwenden?

Verfasst: Mittwoch 2. März 2022, 18:10
von Lutz
Snipera hat geschrieben:Bin ich hier der einzige, der überrascht ist,ff

:?:
Bin kein Jurist, aber ich denke wie folgt:

a) Es liegt keine Sonderanfertigung vor.
b) Es liegt kein Medizinprodukt vor, das bestimmungsgemäß keimarm oder steril angewendet werden muß, deshalb keine Vorschriften für die Wiederaufbereitung.
c) Das Brillengestell ist Eigentum des Kunden und nicht der Krankenkasse, also kann der Kunde es weiterverkaufen. Wenn ein CE-Zeichen drauf ist, muß man (bzw. hier der gewerbliche Anbieter) davon ausgehen, daß die einschlägigen Vorschriften - also auch die, die aufgrund des MPDG gelten - seitens des Herstellers eingehalten wurden.

Re: Altes Brillengestell wiederverwenden?

Verfasst: Mittwoch 2. März 2022, 19:13
von Snipera
Danke für die Rückmeldung und den Anregungen dazu. Hätte ich nicht so gesehen, aber dein Input ist nachvollziehbar

Ich ging hier gedanklich mit einer Spendenaktion vor mehrere Jahren bezüglich Hörgeräte syncron.
"Wir" bekamen die strikte Anweisung, dass diese Hilfslieferung nicht nach Rumänien (EU) gebracht werden darf, sondern diese Medizinprodukte MÜSSEN ausserhalb der EU gespendet werden.

Ich werde alleine einen Sitzkreis gründen und in mich gehen

Re: Altes Brillengestell wiederverwenden?

Verfasst: Freitag 4. März 2022, 17:22
von Smutje