DI Michael Ponstein hat geschrieben:Wie es Eberhard schreibt wäre es ideal, rein rechtlich sieht es anders aus. Auch ein nicht Meister, also sog. Geselle mit Erfahrung und Weiterbildung darf unter Aufsicht seines Meisters refraktionieren.
Da muss ich Dir leider widersprechen.
Lt. Vorschrift (seit 2013) darf
nur und ausschließlich der Meister refraktionieren.
Auch der Geselle unter Aufsicht (ob mit oder ohne Refraktions-"Assistenzkurs") hat nicht die Befugnis, diese Bestimmung durchzuführen.
Somit ist jedwede Verordnung/Messung -auch mit/bei Aufsicht eines Meisters- durch einen Gesellen (oder gar Auszubildenden) letztendlich nichtig.
Noch einen: Gesellen haben auch nicht die Befugnis Kontaktlinsen anzupassen und/oder gar eine Kontaktlinsen-Pflegemittel-Beratung zu leisten.
Die Gefahrenklasse in der KL-Pflegemittel-Beratung ist sogar höher als die in der KL-Anpassung.
"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die (verbindlichen) Ausstattungs- und Arbeitsrichtlinien
und befragen Herrn Jens Uwe Bartz -stellv. Schulleiter, (komm.) der HFA-Köln-."
Man könnte also salopp sagen:
"In Refraktion und Kontaktlinsenanpassung hat der Geselle (geschweige den der Azubi)
-ausser als Hilfskraft des ausführenden Meisters- überhaupt gar nichts zu suchen."