Hi, ich finde leider nichts darüber, inwiefern man als Meister für 2 Ladenlokale zuständig sein darf.
Kann mir das jemand beantworten, bzw. sagen wo ich etwas dazu finde.
Die hauptsächliche Frage ist, wie weit die Läden voneinander entfernt sein dürfen.
pro Filiale einen Meister, jedenfalls für normale Optiker ohne Anwaltskanzlei. Und angeblich soll das sogar für Apollo und Co gelten (bin mir aber da nicht sicher)
vidi hat geschrieben:Es geht schon, Entfernung zwischen den Filialen 2 Meter geht nicht oder die eine Filiale ist geschlossen, wenn die andere geöffnet hat. Das wird dann aber in der Handwerksrolle eingetragen und muß strikt einghalten werden!
vidi hat geschrieben:Es geht schon, Entfernung zwischen den Filialen 2 Meter geht nicht oder die eine Filiale ist geschlossen, wenn die andere geöffnet hat. Das wird dann aber in der Handwerksrolle eingetragen und muß strikt einghalten werden!
Geht gar nicht. Das hatte in Nürnberg jemand versucht mit der Begründung das im Handwerk eine Regelung existiert, die einen Meister für zwei Betriebsstätten zulässt wenn dieser innerhalb, ich glaube einer halben Stunde, von der einen zur anderen Betriebsstätte fahren kann. Die Handwerkskammer hat dann die Innung um eine Stellungnahme gebeten, Ergebniss: Die Filiale musste ganz schnell wieder geschlossen werden. Es ist ja schließlich im Gesundheitsbereich auuch noch mal etwas Anderes als in anderen Gewerken die noch der Meisterpflicht unterliegen.
Gab´s auch hier in Bottrop. Die HWK hatte es zugelassen (wenn die andere Filiale so lange geschlossen bleibt), aber nicht überprüft. Das haben dann die "lieben Mitbewerber" übernommen.
Dauerte zwar eine Weile, war aber unter Mithilfe eines Detektives erfolgreich. Man hatte sogar den Laden offen gehalten, wenn der Meister nicht anwesend war.
Gruß Vidi "Geh nicht dahin, wo die Welle ist. Geh dahin, wo sie sein wird“ (Elmar Nordvisk)
optiIRL hat geschrieben:mit der Begründung das im Handwerk eine Regelung existiert, die einen Meister für zwei Betriebsstätten zulässt wenn dieser innerhalb, ich glaube einer halben Stunde, von der einen zur anderen Betriebsstätte fahren kann.
optiIRL hat geschrieben:mit der Begründung das im Handwerk eine Regelung existiert, die einen Meister für zwei Betriebsstätten zulässt wenn dieser innerhalb, ich glaube einer halben Stunde, von der einen zur anderen Betriebsstätte fahren kann.
was sich manche fürn Quatsch ausdenken
Na ja, wenn man Billigbrillen komplett gefertigt in "weiß der Himmel wo" in einem Laden verkaufen möchte ist selbst der Tariflohn für einen Optikermeister zu hoch. Da langt es nur für Teilzeitkräfte ohne jegliche Ahnung von Optik und damals noch ohne Mindestlohngesetz also sicher unterhalb des aktuellen Mindestlohnes + einen Meister der eigentlich in einer Filiale ( Luftlinie 5-6km ) entfernt arbeitet und bei Problemen mal eben rüber fährt.
Bei mir beschäftigen sich 3 Meister in 1 (!) Ladenlokal zum Wohle der Kunden.
Wenn so weitergeht, werden es 4. Und der Erfolg gibt mir Recht.
In dem Sinne.....
Gruß og
@wörthersee: Warum hast Du deinen Beitrag gelöscht ???
https://www.optikgutachter.de
Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!