niya hat geschrieben:Spezi hat geschrieben:der Dumme ist dann der Kunde, da er ja im Garantiefall keinen Ansprechpartner mehr hat!
doch hat er, teilweise, das gilt aber nicht nur für die Optik.
Es gibt ja Produkte bei denen Endverbraucher keinen Zugriff auf den Hersteller haben.Oder der Hersteller den Kontakt durch einen Partner verlangt.
sagen wir mal Adidas Turnschuhe.
ich kaufe jetzt also in München bei Sport Müller einen Schuh der einen Materialfehler aufweist,
wohne aber in Hamburg. Dann kann ich dort zu einem Händler gehen der die Marke führt.
Als Partner der Marke muss er die Schuhe für mich einsenden allerdings nicht kostenlos. d.H. eine akzeptable Aufwandsentschädigung und Portokosten kann/darf/wird er nehmen, er ist nicht verpflichtet umsonst zu arbeiten.
Optional ist dies natürlich auch eine Möglichkeit einen neuen Kunden zu gewinnen
Herstellergarantien kann man bei allen Partnern des Herstellers in Anspruch nehmen wie gesagt nur nicht zwingend Kostenlos.
eine weiter Möglichkeit ( wenn auch sicher vergeblich) im Falle einer Insolvenz , könnten Reklamationen
bei dem Insolvenzverwalter angemeldet werden.
In der Theorie hört sich das alles ganz gut an.. ABER... die Praxis ist in der Regel anders.
Kommt nun jemand zu mir und legt mir eine Brille von einem Optiker vor (online Optiker oder auch stationär), die offensichtlich Mängel aufweist, die auf Fehler in der Herstellung der Fassung oder der Gläser zurückzuführen sind, läuft das wie folgt ab:
1.)
Fassung
a)Ist die Fassung von einem Hersteller, mit dem ich auch arbeite (es gibt mindestens 300 Marken und verdammt viele Lieferanten), dann kann ich versuchen, bei diesem Hersteller ein Garantieleistung zu bekommen. Den Aufwand für das Einsenden der Fassung und Umsetzen der Gläser würde ich mir jedoch erstatten lassen.
b) Ist es nun ein Hersteller und Lieferant, mit dem ich nicht arbeite, kann es vorkommen, dass man mir die Garantieleistung ermöglicht (in der Hoffunung, dass ich in Zukunft auch mal ne Fassung bei denen kaufe). Oft kommt es aber auch vor, dass man mich abblitzen läst und mit mir erst was zu tun haben will, wenn ich dort Fassungen gekauft habe und offiziell da auch als Händler registriert bin.
Dann kann ich den Kunden mit seiner Brille auf seinen Weg schicken und adios..... - irgendwie schon doof, oder?
c) Ist die Fassung eine Eigenmarke des Optikers und es ist nicht herauszufinden, wer der Hersteller der Fassung ist, kann ich nicht einmal anatzweise eine Garantieleistung anbieten und verfahre wie in b)
Alle Filialisten und auch Online Anbieter haben Eigenmarken, die in grossen Stückzahlen zu extrem günstigen Preisen in China angefertigt werden.
Und das geht so: Einkaufsmanager des Unternehmens geht z.B. in Madrid zur Messe, sucht Hersteller X aus China. Legt Zeichnungen von z.B. 10 Modellen vor und will jedes Modell in 3 Farben und mindestens 2 Grösen haben. Hersteller X zeigt Proben von Materialien und es wird ein Preis ausgehandelt. Bei x€ pro Stück schüttelt man sich die Hände und regelt die Zahlungs und Liefermodalitäten.
Später hängt die Brille beim Filialisten auf dem Regal als exclusive Eigenmarke.
bleibt noch Option d)
um dem armen Wesen zu helfen kann ich auch einer meiner vorhandenen Fassungen anbieten und die Gläser umschleifen (allerdings ist das nicht ohne Risiko).
Diese Fassung kann ich natürlich nicht verschenken aber der Peron kann geholfen werden.
Gläser
Hier wird es richtig spannend und in der Regel unmöglich Garatieleistungen zu ermöglichen.
a)Ist es möglich, anhand von Gravuren oder Markierungen herauszufinden wer das Glas hergestellt hat, kann ich versuchen beim Hersteller ein offenes Ohr anzutreffen und im Wege auserordentlicher Kulanz eine Reklamation einzusenden. Allerdings sollte ich dann auch Kunde bei dem Hersteller sein, ansonsten geht das in Richtung unmöglich.
Um ein Brillenglas zu reklamieren ist es eigentlich immer notwending die betroffenen Gläser mit samt dem Lieferschein einzusenden. Da ich die Brille nicht angefertigt habe, habe ich auch keinen Lieferschein und der Kunde hat den auch nicht. Der hat nur den Brillenpas im besten Falle, was aber nicht hilft.
b) ist es nicht möglich den Glastyp, Hersteller anhand des vorliegenden Glases zu identifizieren kann ich dem Kunden nur anbieten, neue Gläser aus meinem Programm zu nehmen und da ich auch diese nicht verschenken kann, wird dafür auch gezahlt werden müssen.
Mir ist kein Glashersteller/Lieferant bekannt, der im Falle einer Insolvenz eines Onlineanbieters uns offiziell informiert, dass sie dorthin Brillengläser geliefert haben und wir im Falle von Reklamationen diese auch gerne einsenden können.
In Fantasialand mag das ja so sein, in der harten Welt da draussen wird anders gekämpft.
Der Insolvenzverwalter wird kaum in der Lage sein, eventuelle Reklamationen zu bearbeiten und zu befriedigen.
Zuerst müssen Gläubiger wie Krankenkassen und Finanzämter befriedigt werden, Sozialpläne für Arbeiteitnehmer, dann kommen die Lieferanten, falls überhaupt noch was über ist.
Wenn also einer der Onlineanbieter untergeht, dann ist der Kunde, der sich dort seine Brille gekauft hat der Dumme.