4 bis 5 Meterangelina.roe hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Zu deiner Frage: Natürlich möchte ich mit einem guten Gewissen Auto fahren.
Was bedeutet 4-5m? m?
Ich habe li. -1,00 ; -0,50 und re. -0,25 ; 0,00.
Das ist ja auch eher eine minimale Sehschwäche. Ich will die auch nicht runterspielen. Sehschwäche=Sehschwäche.
Kurz zu meiner Verteidigung "kurz vor knapp" wurden meine Augen ja nicht gecheckt, ich habe darauf vertraut, dass der Augenarzt mir eine für mich passende Brille bereits ausstellte. Damit habe ich schließlich auch den Optiker-Führerschein-Sehtest bestanden. Jedoch konnte ich erst nach einigen Fahrstunden merken, dass diese nicht richtig für mich eingestellt ist. Zum Vergleich habe ich die Brille weggelassen und habe dadurch erst bemerken können, dass ich ohne viel besser sehe und ich eine Neue benötige, ohne das weglassen hätte ich es ja nicht feststellen können.
Nunja, dann wird wohl eher der Fahrlehrer zu Rate gezogen.
angelina.roe hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Zu deiner Frage: Natürlich möchte ich mit einem guten Gewissen Auto fahren.
Was bedeutet 4-5m? m?
Ich habe li. -1,00 ; -0,50 und re. -0,25 ; 0,00.
Das ist ja auch eher eine minimale Sehschwäche. Ich will die auch nicht runterspielen. Sehschwäche=Sehschwäche.
Kurz zu meiner Verteidigung "kurz vor knapp" wurden meine Augen ja nicht gecheckt, ich habe darauf vertraut, dass der Augenarzt mir eine für mich passende Brille bereits ausstellte. Damit habe ich schließlich auch den Optiker-Führerschein-Sehtest bestanden. Jedoch konnte ich erst nach einigen Fahrstunden merken, dass diese nicht richtig für mich eingestellt ist. Zum Vergleich habe ich die Brille weggelassen und habe dadurch erst bemerken können, dass ich ohne viel besser sehe und ich eine Neue benötige, ohne das weglassen hätte ich es ja nicht feststellen können.
Nunja, dann wird wohl eher der Fahrlehrer zu Rate gezogen.
Das ist doch mal ne klare Ansage,DerBaer hat geschrieben:Naja,
als Juristenazubi kann ich dazu nur sagen, das zwar der Fahrlehrer die Verantwortung hat zu prüfen ob der Schüler verkehrstühtig ist (Alkohol etc), aber wohl beim Thema Sehhilfe eher auf fahrlässigkeit tendiert werden würde.
Dagegen wird dem Farschüler bei einem Unfall eher etwas in der Richtung vorsätzliche (ggf Körperverletzung) vorgeworfen werden.
Also ICH würde das lassen und lieber die eine Woche auf die Neue Sehhilfe warten
Aber ohne GarantieDas ist doch mal ne klare Ansage,