Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

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angelina.roe
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Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von angelina.roe »

Hallo,
ich hoffe mir kann hier Jemand zügig weiter helfen.
Ich schildere kurz meine Situation:
Ich mache momentan meine Führerschein und befinde mich in der Phase in der ich meine Praxisstunden ableiste (sprich Auto fahre). Vor etwa eineinhalb Jahren war ich beim Augenarzt, dort wurde eine bestimmte Dioptrienzahl ermittelt und demnach eine Brille ausgestellt. Vor etwa einem Jahr war ich beim Optiker, dort habe ich den Standart Sehtest für den Führerschein gemacht, habe diesen nicht bestanden, jedoch mit der besagten Brille schon. Somit wurde eingetragen "Brillen pflicht" oder so ähnlich. Nun habe ich ja ein paar Monate nach dem ich diese Brille bekommen habe erst angefangen wirklich hinter dem Lenkrad zu sitzen. Dort habe ich festgestellt, dass ich ohne Brille viel besser sehen kann als mit. Somit bin ich mal mit Brille und mal ohne Brille gefahren, darf ich dies tun????
Heute beim Optiker stellte sich herraus, dass ich rechts -1 und links -0,25 habe. Und die zuvor getragene Brille auch keineswegs mehr für meine Augen geeignet war und somit das auch gerechtfertigt war, dass ich ohne besser sah als mit. Meine Brillentragpflicht besteht nach dem neuen Test weiterhin, jedoch wird mir die neue Brille ja erst ab in einer Woche ausgestellt. Darf ich nun weiterhin einfach ohne Brille fahren? Trotz der Eintragung ich müsse eine tragen. Oder soll ich weiterhin mit der Brille tragen die ich habe, welche jedoch für mich eher hinderlich ist???
Ich stehe kurz vor der Prüfung und kann eigentlich keine Zeit verlieren, darauf zu warten, bis die neue Brille da ist.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen meine Fragen "Darf ich ohne Brille während der Übungsstunden mit dem Fahrlehrer fahren obwohl Brillenpflicht eingetragen ist? Oder gilt diese Pflicht erst ab dem Tag der Prüfung???"
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palmi
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von palmi »

Ich kann dir ganz ehrlich nicht beantworten, ob du es rechtlich darfst oder nicht. Das sollte eigentlich dein Fahrlehrer beantworten können. Ich darf dir aber sagen, das du auf dem rechten Auge ab 1m und auf dem linken ab 4m unscharf siehst.
Und nun die entscheidende Gegenfrage: willst du guten Gewissens Auto fahren, wenn du weißt, dass du ab 4-5m unscharf siehst und sich das nachts noch verstärkt?

Brille mit passenden Werten auf die Nase (sollte schnell anzufertigen sein) und dann kannste losdüsen. Im Übrigen war dir ja auch kurz vor Beginn der Fahrschule bewusst, dass deine Augen dafür passen müssen, also warum kurz vor knapp erst die Augen checken?
"Du scheinst mir ja echt ne Blitzbirne zu sein!"... © by User
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angelina.roe
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von angelina.roe »

Danke für die schnelle Antwort.
Zu deiner Frage: Natürlich möchte ich mit einem guten Gewissen Auto fahren.

Was bedeutet 4-5m? m?
Ich habe li. -1,00 ; -0,50 und re. -0,25 ; 0,00.
Das ist ja auch eher eine minimale Sehschwäche. Ich will die auch nicht runterspielen. Sehschwäche=Sehschwäche.

Kurz zu meiner Verteidigung ;) "kurz vor knapp" wurden meine Augen ja nicht gecheckt, ich habe darauf vertraut, dass der Augenarzt mir eine für mich passende Brille bereits ausstellte. Damit habe ich schließlich auch den Optiker-Führerschein-Sehtest bestanden. Jedoch konnte ich erst nach einigen Fahrstunden merken, dass diese nicht richtig für mich eingestellt ist. Zum Vergleich habe ich die Brille weggelassen und habe dadurch erst bemerken können, dass ich ohne viel besser sehe und ich eine Neue benötige, ohne das weglassen hätte ich es ja nicht feststellen können.

Nunja, dann wird wohl eher der Fahrlehrer zu Rate gezogen.
w
wörterseh
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von wörterseh »

angelina.roe hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Zu deiner Frage: Natürlich möchte ich mit einem guten Gewissen Auto fahren.

Was bedeutet 4-5m? m?
Ich habe li. -1,00 ; -0,50 und re. -0,25 ; 0,00.
Das ist ja auch eher eine minimale Sehschwäche. Ich will die auch nicht runterspielen. Sehschwäche=Sehschwäche.

Kurz zu meiner Verteidigung ;) "kurz vor knapp" wurden meine Augen ja nicht gecheckt, ich habe darauf vertraut, dass der Augenarzt mir eine für mich passende Brille bereits ausstellte. Damit habe ich schließlich auch den Optiker-Führerschein-Sehtest bestanden. Jedoch konnte ich erst nach einigen Fahrstunden merken, dass diese nicht richtig für mich eingestellt ist. Zum Vergleich habe ich die Brille weggelassen und habe dadurch erst bemerken können, dass ich ohne viel besser sehe und ich eine Neue benötige, ohne das weglassen hätte ich es ja nicht feststellen können.

Nunja, dann wird wohl eher der Fahrlehrer zu Rate gezogen.
4 bis 5 Meter
Eine Kurzsichtigkeit würde ich niemals als gering einstufen.
Den besten Rat hat Dir Palmi bereits gegeben.
LG
wörterseh
Wer sich mit einem Idioten streitet beweist das es gerade zwei davon gibt!
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Metzgermeister
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von Metzgermeister »

angelina.roe hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Zu deiner Frage: Natürlich möchte ich mit einem guten Gewissen Auto fahren.

Was bedeutet 4-5m? m?
Ich habe li. -1,00 ; -0,50 und re. -0,25 ; 0,00.
Das ist ja auch eher eine minimale Sehschwäche. Ich will die auch nicht runterspielen. Sehschwäche=Sehschwäche.

Kurz zu meiner Verteidigung ;) "kurz vor knapp" wurden meine Augen ja nicht gecheckt, ich habe darauf vertraut, dass der Augenarzt mir eine für mich passende Brille bereits ausstellte. Damit habe ich schließlich auch den Optiker-Führerschein-Sehtest bestanden. Jedoch konnte ich erst nach einigen Fahrstunden merken, dass diese nicht richtig für mich eingestellt ist. Zum Vergleich habe ich die Brille weggelassen und habe dadurch erst bemerken können, dass ich ohne viel besser sehe und ich eine Neue benötige, ohne das weglassen hätte ich es ja nicht feststellen können.

Nunja, dann wird wohl eher der Fahrlehrer zu Rate gezogen.

Die Einheit Dioptrien ist in 1/m [Eins durch Meter] definiert.

Der Führerscheinsehtest ist bei erreichen der Visusstufe 0,7 bestanden, das is nichts besonderes.

Und die besseren Refraktionen (das Ausmessen) macht der Augenoptiker, da dieser darin besser geschult ist.

Ansonsten hat palmi alles gesagt.
Gottes schönste Gabe ist und bleibt der SCHWABE, denn Gullstrand ist kein BADeort :D

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Saibaba
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von Saibaba »

Was jetzt hier noch garnicht in Erwägung gezogen wurde, ist, daß die gemessene Gläserstärke vielleicht nicht ganz stimmt. Der Führerschein-Sehtest funktioniert, aber im realen, beidäugigen Gebrauch funktioniert die Brille nicht. Das hat auch etwas mit den sehr unterschiedlichen Werten beider Augen zu tun. Mein Tip. Nochmal zu einem vertrauensvollen Optikus gehen, das Problem schildern, die Werte überprüfen und herauskommen sollte eine Brille, die auch beim Autofahren angenehm ist. Die brauchst du nämlich bei deinen Stärken.

Grüße
Saibaba
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Obelix
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von Obelix »

Meiner laienhaften Rechtsmeinung nach darfst du sogar ohne Brille deine Fahrstunden absolvieren. Grund: Dein Fahrlehrer ist der Fahrzeugführer. Daher denke ich, dass im Rahmen der Fahrausbildung, nur der Fahrlehrer ausreichend gut sehen können muss. (Gesetzlich nicht Moralisch)
Spätestens für die Prüfungsfahrt musst du aber eine passende Sehhilfe haben. Prüfer haben da auch Möglichkeiten dies zu testen.

Allerdings wird dich kein Fahrlehrer blind durch die Gegend schicken.
Bei mir persönlich gabs die erste Fahrstunde erst mit Vorlage des bestandenen Führerscheinsehtest. Den kann man auch nur mit einer (bereits) vorhandenen Sehhilfe bestehen.

Selbst wenn du die Fahrerlaubnis hast, und niemand mehr vor jeder Fahrt kontrolliert ob du die Sehhilfe auch benutzt, solltest du NIEMALS ohne fahren. Dafür sind deine Augen zu schlecht. Selbstverständlich sind regelmässige Kontrollen der Sehstärke Pflicht. Wenn die Schilder erst mal merklich später zu erkennen sind ist es schon zu spät.
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DerBaer
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von DerBaer »

Naja,
als Juristenazubi :) kann ich dazu nur sagen, das zwar der Fahrlehrer die Verantwortung hat zu prüfen ob der Schüler verkehrstühtig ist (Alkohol etc), aber wohl beim Thema Sehhilfe eher auf fahrlässigkeit tendiert werden würde.
Dagegen wird dem Farschüler bei einem Unfall eher etwas in der Richtung vorsätzliche (ggf Körperverletzung) vorgeworfen werden.
Also ICH würde das lassen und lieber die eine Woche auf die Neue Sehhilfe warten :wink:
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wörterseh
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von wörterseh »

DerBaer hat geschrieben:Naja,
als Juristenazubi :) kann ich dazu nur sagen, das zwar der Fahrlehrer die Verantwortung hat zu prüfen ob der Schüler verkehrstühtig ist (Alkohol etc), aber wohl beim Thema Sehhilfe eher auf fahrlässigkeit tendiert werden würde.
Dagegen wird dem Farschüler bei einem Unfall eher etwas in der Richtung vorsätzliche (ggf Körperverletzung) vorgeworfen werden.
Also ICH würde das lassen und lieber die eine Woche auf die Neue Sehhilfe warten :wink:
Das ist doch mal ne klare Ansage,
Danke!
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DerBaer
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von DerBaer »

Das ist doch mal ne klare Ansage,
Aber ohne Garantie :)
Hab im "ALter" nochmal das Studium begonnen, bin also kein Rechtsanwalt oder so.
Aber das ist eine typische Art Gesetze auszulegen. Schuldfrei kommt bei einem Unfall oder einer Verkehrsgefährdung auch der Fahrschüler nicht weg, Thema Teilschuld. Wenn dann das mit der Brille rauskommt und das wird es, dann liet es sehr nahe, das er Vorsatz vorgeworfen bekommt. Ob es beim Fahrlehrer bei fahrlässigkeit bleibt, da bin ich mir nicht sooo sicher, aber DAS ist ja laut Fragestellung zweitrangig. :lol:
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benkhoff
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von benkhoff »

und auf jeden Fall zahlt die Versicherung NICHT, wenn man/frau nicht fahrtüchtig ist. und dazu gehört ganz explizit auch die "Sehtüchtigkeit"! Also: wer mit weniger als Visus 0,7 (ob mit oder ohne Sehhilfen - egal) durch die Gegend gondelt, fährt OHNE Versicherungs-Schutz. so einfach ist das. :wink:
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von Klaus Nerlich »

Der Fahrlehrer haftet für die Schäden seiner Fahrschüler.

Deshalb darf der Fahrlehrer eine praktische Fahrstunde nur abhalten, wenn zuvor ein Sehstest die Fahrtauglichkeit des Fahrschülers bestätigt hat. (Führerscheinsehtest)

Im vorliegenden Fall wurde die Notwendigkeit zum Tragen einer Sehhilfe, bei der Benutzung eines KFZ bescheinigt. Ohne Sehhilfe darf der Fahrlehrer den Fahrschüler nicht an das lenkrad lassen! Sollte ein Unfall geschehen oder Lehrer und Schüler in eine Fahrzeugkontrolle gelangen, so liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Für diese Haftet der Fahrlehrer.

Mein Tipp: Nur mit Brille, also warten!!!
Präqualifikation - Homepage http://www.pq-nerlich.de/

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DerBaer
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von DerBaer »

Naja, fahrlässigkeit und grobe fahrlässigkeit ist ein schmaler Grad.
Denke der Fahrlehrer würde da auch nicht "schmerzfrei" rauskommen,
aber der Fahrschüler würde garantiert größere Probleme bekommen.
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benkhoff
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von benkhoff »

mal ganz davon abgesehen das die allermeisten (grade die schweren) Unfälle sooooo leicht zu vermneiden wären, nämlich durch Gutes Sehen! wieviele Tausende Leute/Kinder/Rentner noch leben würden, wenn...
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Licher
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Re: Fahrschule; Brillenpflicht ja, jedoch ohne besser als mit

Beitrag von Licher »

Über dieses thema könnte ich mich stundenlang aufregen -.-
Das Auto muss alle 2 Jahre zum TÜV, aber ob der Fahrer überhaupt tauglich ist wird nur !ein! mal kontrolliert ... Wie viele Kunden mit nem Visus < 0,7 rumfahren ist erschreckend!

In deinem Fall kann ich dir nur folgendes sagen:
Um ein Fahrzeug führen zu dürfen wird ein Visus von 0,7 vorausgesetzt. In deinem Fall wurde festgestellt das du dies ohne Sehhilfe nicht erreicht -> du benötigst ein Hilfsmittel um diesen Visus zu erreichen.
Wenn deine jetztige Sehhilfe diese Aufgabe nicht erledigt ist das im Endeffekt dein Problem. Du hast dafür zu sorgen das dir dein "Hilfsmittel" zu dem benötigten Visus verhilft.
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