Also erst einmal zur Eigendeklaration vom UV-A- bzw. UV-B-Schutz:
EN 1836 regelt, daß bei Eigendeklaration eines genannten Schutzes dieses als Toleranzgrenze
zu 100,5% minus der Eigenangabe(n) eingehalten werden muss.
1. D.h. im Klartext, daß eine 100% UV-Schutz-Deklaration mindestens mit 99,500% zu wirken hat (0,500% Toleranz).
Bei nur 99,499% wird dieses als Falschdeklaration angesehen.
2. D.h. im Klartext, daß eine 97% UV-Schutz-Deklaration mindestens mit 96,500% zu wirken hat (3,500% Toleranz).
Bei nur 96,499% wird dieses als Falschdeklaration angesehen.
Problemlos lässt sich ein Faktor "25x besser als ohne Brille" deklarieren.
Da die meisten Brillengläser sowieso UV-Licht in größerem Maße abfiltern stellt sich folgendes Rechenbeispiel als realistisch dar:
(Solare UV-A+B Strahlung ohne Brille = 100%)
Essilor-Faktor "25fach besser" entspricht nunmehr einer (zulässigen) UV-Transmission von 2,50%.
2,50% ist aber 5fach höher in der Toleranzgrenze, als die Zeiss-100%-Angabe mit tatsächlicher Toleranzgrenze 0,50%.
Folglich haben sich die Zeiss-Gläser höheren Anforderung (gemäß Eigendeklaration) zu stellen.
Das heisst aber nicht
, daß die Essilor-Gläser diese Anspüche nicht ebenfalls erfüllen.
Nur
müssen sie nicht die hohen Anspüche erfüllen.
Gruß optikgutachter