Internethandel bei Sehhilfen

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Klaus Nerlich
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Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Klaus Nerlich » Montag 11. Juni 2012, 11:26

Nachfolgende Petition habe ich beim Bundestag heute eingereicht:

Die Petition hat die Nummer Petitions-ID 25014

Jeder kann dieser Petition beitreten. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich Ende Juni 2012 erfolgen. Wir geben dann dies hier im Netz bekannt.

Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Handel und der Vertrieb von individuell gefertigten Korrektionsbrillen mittels "Internethandel" oder "OnlineShop untersagt wird. Entsprechende Angebotsseiten sind auf Antrag zu schließen und der Zugang zusperren.

Bitte begründen Sie Ihre Petition!

Die individuell gefertigten Korrektionsbrillen sind Produkte nach dem Medizinproduktegesetz und unterliegen entsprechenden Regelungen.
Individuell gefertigte Korrektionsbrillen sind Hilfsmittel im Sinne des SGB V und bedürfen spezieller Fachkenntnisse und Qualifikationen zu deren Auswahl, Fertigung und Anpassung.
Diese speziellen Fachkenntnisse und Qualifikationen sind in den Arbeitsrichtlinien für das Augenoptiker Handwerk, herausgegeben durch den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA - Bundesinnungsverband) und durch höchstrichterliche Urteile als Mindestanforderungen anerkannt, festgelegt.
Die Ausführung der speziellen Fachkenntnisse und Qualifikationen ist an die Handwerksordnung gebunden. Der Augenoptikerberuf zählt hierbei zu den "gefahren geneigten Berufen" da die Tätigkeit am oder für den menschlichen Körper ausgeführt wird.
Für die fertige individuell gefertigte Korrektionsbrille gelten diverse Normen nach DIN EN ISO. Wesentlich ist hierbei die DIN EN ISO 21987.

Aus der Kontext der obigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ergibt sich, dass individuell gefertigte Korrektionsbrillen nicht sach- und fachgerecht über das Internet, durch so genannte Internetshops oder OnlineShops ausgewählt, gefertigt und abgegeben werden können. Dies gilt insbesondere bei der Festlegung der zwingend erforderlichen Zentrierwerte von Brillengläsern.

Durch diesen schwerwiegenden Mangel, bei der Auswahl, der Fertigung und der Anpassung, der durch Internethandel vertriebenen individuell gefertigten Korrektionsbrillen, besteht ein unkalkulierbar hohes Risiko für die Volksgesundheit und für den öffentlichen Straßenverkehr. Dieses unkalkulierbar hohe Risiko muss der Gesetzgeber durch entsprechende Unterlassungsgebote beseitigen!

Ein besonderes Augenmerk ist auf das kindliche und jugendliche Auge zu werfen. Gerade für diese Personengruppe sind unrichtig gefertigte Korrektionsbrillen besonders schädlich und werden den Sozialversicherungsträgern hohe Folgekosten bereiten. Allein aus diesem Grund ist eine Untersagung des Handels und des Vertriebs von individuell gefertigten Korrektionsbrillen im Internet zwingend angezeigt.


Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dieses Feld nutzen.

Ich empfehle die Zuziehung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Augenoptiker Handwerk, sowie die Beiziehung von Professoren und Dozenten der verschiedenen Fachhochschulen für die Augenoptik.
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Klaus Nerlich
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Klaus Nerlich » Montag 11. Juni 2012, 12:01

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vidi
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon vidi » Freitag 15. Juni 2012, 15:40

Jetzt steht es sogar im ON!
Gruß
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Distel
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Distel » Freitag 15. Juni 2012, 15:53

vidi hat geschrieben:Jetzt steht es sogar im ON!


Finde ich sehr erfreulich !!!
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Gopal » Freitag 15. Juni 2012, 15:54

schon kommentiert?
Ich bin wieder hier....in meinem Revier....war nie wirklich weg....hab mich nur versteckt....

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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Distel » Freitag 15. Juni 2012, 16:22

Gopal hat geschrieben:schon kommentiert?

...jetzt schon - musste mich erst mit ´nen leckeren Eis stärken, wäre sonst geschmolzen. :oops:
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Klaus Nerlich
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Klaus Nerlich » Montag 18. Juni 2012, 10:48

Die Petition wurde heute morgen freigeschaltet
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=25014

Anmelden bitte unter
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... ;quote;u=5

Jetzt hat jeder die Möglichkeit aktiv einzugreifen.

Auch für Angestellte und Mitarbeiter ist diese Petition von Wichtigkeit.
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Phoenix » Montag 18. Juni 2012, 13:06

Die Verlinkung funktioniert so nicht, ich habe es mal in html gesetzt

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=25014

Gruß
Phoenix
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Klaus Nerlich » Montag 18. Juni 2012, 13:11

danke
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Distel » Montag 18. Juni 2012, 17:13

Auf der Seite ist was los .... 34 Unterzeichner und 79 Beiträge.
Bei vielen Petitionen ist das Verhältnis ein völlig anderes.

Ob das bei den Beiträgen alles Endverbraucher sind ? ...hab´da so meine Zweifel!
Vielleicht sind auch einige Internetshopbesitzer/-angestellten dabei kräftig Meinung zu machen,
weil sie Ihre Felle schwimmen sehen.
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Klaus Nerlich » Montag 18. Juni 2012, 17:26

Und sogar der Spangemacher mischt mit alten Urteilen mit.

der schein ja uns Augenoptiker zu mögen.

Mich mag er besonders :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Klaus Nerlich » Montag 18. Juni 2012, 18:39

Ein Kommentar aus dem ON
Brillen-Onlinehandel ist problematisch
Die Diskussionen um den Brillen-Onlinehandel und „Multi-Channel-Lösungen“, um die Onlinekäufer an den stationären Augenoptiker zu binden, sind nicht neu. Genauso wenig wie die Position des Zentralverbandes der Augenoptiker zu diesen Themen.

Die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Sehhilfen ist in den Arbeitsrichtlinien für das Augenoptiker-Handwerk geregelt. Dort steht eindeutig beschrieben, dass zu einer optimalen Versorgung unter anderem die Ermittlung der optischen Werte, normgerecht eingeschliffene Brillengläser, eine anatomische Anpassung und die nötige Nachsorge gehören. Eine in einem Onlineshop gekaufte Brille ist wohl in den seltensten Fällen optisch einwandfrei zentriert und kann auch nicht anatomisch exakt angepasst sein. „Der ZVA geht davon aus, dass die in den Arbeitsrichtlinien beschriebenen Kriterien derzeit technisch nicht über das Internet zu erfüllen sind. Deswegen lehnt der ZVA eine direkte und alleinige Versorgung aus dem Internet ab“, erklärt ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod. Eine sach- und fachgerechte Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen sei durch einen stationären Augenoptiker vor Ort, der im unmittelbaren Kontakt mit seinem Kunden stehe, dagegen am ehesten sichergestellt, ergänzt Truckenbrod.

Weltweiter Vertriebsstopp nicht zu erreichen

Gleichwohl hat der ZVA bereits 2010 beschlossen, nicht mit rechtlichen Mitteln gegen den Handel im Internet vorzugehen. Selbst wenn dieser Vertriebsweg in Deutschland unterbunden werden könnte, ist ein weltweiter Vertriebsstopp nicht zu erreichen (siehe dazu auch News vom 15.6. „Petition gegen Internetbrillen“). Allerdings geht der Zentralverband gegen irreführende Werbung von Internet-Anbietern vor, beispielsweise bei der Behauptung, eine Internet-Brille sei genauso gut wie eine individuell bestimmte und angepasste Brille.

„Aus den genannten Gründen hat der ZVA-Vorstand im Jahr 2011 beschlossen, dass sich Innungen und Verbände nicht unmittelbar selbst für den Onlinehandel engagieren. Die jetzt diskutierte private Beteiligung von Kollegen an einer Multi-Channel-Lösung ist eine unternehmerische Entscheidung. Es gibt davon unabhängig auch heute schon viele Innungsbetriebe, die einen eigenen Onlineshop anbieten. Der ZVA kann und wird sich aber nicht in ökonomische Entscheidungen seiner Mitglieder einmischen, das ist nicht seine Aufgabe“, meint Truckenbrod.

„Grundlagen unseres Berufes mit Herzblut verfolgen“

Vielmehr müsse der ZVA laut seines Präsidenten weiter die kompetente und individuelle Dienstleistung stärken und den stationären Augenoptikern Chancen zur Weiterbildung bieten: „Das ordentliche und fundierte Wissen um die individuellen Lösungen für ein optimales Sehen ist das Eine, der direkte und unmittelbare Kontakt zum Kunden das Andere. Die umfassende Versorgung und eine langfristige Kundenbindung sind die Grundlagen unseres Berufes, das müssen wir bei allen Diskussionen weiter mit Herzblut verfolgen!“
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Spezi
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Spezi » Dienstag 19. Juni 2012, 00:29

Klaus Nerlich hat geschrieben:Und sogar der Spangemacher mischt mit alten Urteilen mit.

der schein ja uns Augenoptiker zu mögen.

Mich mag er besonders


Klaus bei aller Liebe, machmal gehst du mir mit deinen Innungszwist auf die Nerven aufschlußreich ist es aber immer.

Wollte dir nur sagen, das mir der Herr Spangemacher so richtig auf den Sack geht!!
Was bildet sich dieser Schreiberling eigentlich ein, wie kann man soetwas nochmals publik machen und sich öffentlich gegen einen Teil der Optikerschaft stellen?

Immer vorausgesetzt das er es wirklich ist.

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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Oppicker » Dienstag 19. Juni 2012, 08:07

Wie zu erwarten war, stößt die Petition nicht auf massenhafte Unterstützer.
Leider wurde der Beitrag von Spangemacher gelöscht. Was hatte er denn geschrieben?
Manchmal gibt es im Leben einfach nicht genug Steine (Forrest Gump)

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Distel
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Re: Internethandel bei Sehhilfen

Beitragvon Distel » Dienstag 19. Juni 2012, 08:39

Oppicker hat geschrieben:Wie zu erwarten war, stößt die Petition nicht auf massenhafte Unterstützer.
Leider wurde der Beitrag von Spangemacher gelöscht. Was hatte er denn geschrieben?


Guckst Du hier. https://epetitionen.bundestag.de/index. ... #msg214827
Wer sich in der augenoptischen Branche auskennt, kennt auch den Sonderling Klaus Nerlich. Wäre er als Augenoptiker und Handwerker nur halbwegs erfolgreich, hätte er für solchen ausgelutschten Kram keine Zeit. Denn am 25. Mai 1993 entschied schon der EuGH, dass der Vertrieb von Korrektionsbrillen nicht mit besonderen Auflagen behindert werden darf. Nachzulesen unter Geschäftszeichen 61992J0271 in der RECHTSSACHE C-271/92.
Wovon träumt der Mann?


gelöscht wurden Kommentare von DonMassio und mir

Meiner war in etwa so...von einem Herausgeber einer optischen Fachzeitschrift würde ich erwarten:
a. bessere Umgangsformen
b. dass er die Stellungnahme von Dr. Jan Wetzel zu diesem Thema kennt

:roll: weiss schon, warum ich die Bild Zeitung der Optik nicht abonniere

Jetzt steht da: Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand.
Bitte beachten Sie die Richtlinie.
...kein sachlicher Zusammenhang ??? Die Stellungnahme von Dr. Jan Wetzel könnte ganz entscheidend sein !!!
Ob Spangemacher interveniert hat ???
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