Ein Geselle soll und darf nicht eigenverantwortlich eine Augenprüfung durchführen. Dafür hat er, respektive sie, keine ausreichende Ausbildung genossen. Ein "Refraktionskurs" in Ehren, aber der kann nur die Grundlagen zum Verständniss einer Augenprüfung vermitteln.
Würde sich einer von uns von einem Metzgergesellen den Blinddarm operieren lassen, nur weil der Fleisch schneiden kann?
Der Trend ist doch klar auszumachen, dass es immer mehr Filialbetriebe gibt in denen kein Meister steht!
Wie klapt das den da und was sagt die Handwerkskammer dazu?
Bei mir um die Ecke, eine Filial-Neueröffnung: Noch nicht in der Handwerkskammer eingetrag und die geschlossene Filiale in einer anderern Stadt hatte auch die letzten fünf Jahre keinen Meister. Von der Handwerkskammer bis jetzt nur Schulderzucken.
Nicht falsch verstehen eine Prismenkorrektur, bei Hohen Zylinderwerten, Ertstkorrektur und alle gesonderten Probleme gehören selbstverständlich in Meisterhand.
Aber eine kleine Überrefraktion auf die letzte Brille von vor einen Jahr aus unserem Haus und meiner Refraktion oder eine etwas höhere Addition kann ein Geselle der das kann auch machen und wie gesagt das klappt ohne Probleme und hilft auch den Kunden.
Was die Refraktionskünste so mancher Augenärzte angeht, so schlafe ich bei den Können meiner beiden Gesellen sehr ruhig.
ja, es versuchen immer mehr Filialen ohne Meister zu führen. Dass du keinen Erfolg bei der Handwerkskammer hast ist auch kein Wunder, Die sind die falschen Ansprechpartner. Du musst dich mindestens an die Innung wenden!
Ich habe es hier auch vor Ort gehabt, ein "schlauer" Augenarzt meinte er könnte zwei Filialen (10 km Abstand) mit einem Meister führen. Das hat er sogar bei der Handwerkskammer genehmigt bekommen. Man hatte der HWK erzählt der Miester würde in beiden Läden halbtags arbeiten, verschwiegen wurde aber, dass die Läden dennoch durchgehend geöffnet waren. Die HWK hat das ja eh nicht überprüft.
Die Innung hat dann bei der HWK interveniert. Aber richtig erfolgreich waren wir erst, als ein Kollege eine Einstweilige Verfügung erzielen konnte.
Als nächstes versuchte dann der AA einen Meister mit 30 Wochenarbeitsstunden zuzulassen, bei der HWK war das kein Problem. Die Innung hat dann auch dafür gesorgt, dass der Meister mindestens 35 Wochenstunden anwesend sein musste.
Die HWK`s lassen auch mobile Optiker zu.
Gruß Vidi "Geh nicht dahin, wo die Welle ist. Geh dahin, wo sie sein wird“ (Elmar Nordvisk)
@spezi: klar, viele Gesellen können schon refraktionieren, sogar besser als so manche Augenärzte. Aber es geht vor allem um rechtliche, monetäre Ansprüche.
und zur Meister-Pflicht: die ist schon wohl wichtig und begründet. Sowas kann man aber in Einzelfällen nur juristisch/gerichtlich und über den anwaltlichen Weg der Abmahnung/Konventional-Strafe/Gewerbeverbot erwirken. So ganz nebenbei kann man sich dadurch schnell mal ein paar hundert-Tausend Euro hereinklagen, oder schwupp-di-wupp sind Meister eingestellt worden... fragen Sie Ihren Anwalt zu diesen sehr lukrativen Nebeneinkünften! (zur Nachahmung ausdrücklich empfohlen!!)
prüflingsprüfer hat geschrieben:genauso wie die Abmahnvereine -
ein zwei Klicks im Internet => schon gefunden
(nur verdien ich kein Geld damit, sondern versuch den Kollegen eins zu sparen, nur
die meisten Kollegen haben daran kein Interesse, ergo geht es ihnen noch gut!)
und Tschuldigung: Optik H.... in W.... ist nicht wirklich schwer zu guhgeln, oder ?
Mein Fehler, hatte den E-Mail Link nicht gesehen...warum auch immer Aber ich seh das ganze trotzdem mit einem ungutem Bauchgefühl als starke "Schleichwerbung" für die Innung...Denn auch auf konkrete Nachfrage kommt nur der Spruch: Fragen Sie bei der Innung nach. Die Wissen es ja aber anscheinend auch nicht, sonst sollte ja in unserem nichts fehlen und wir sind Innungsmitglied. Aber nun ja, ist vielleicht ein Fall für Aiman Abdalla
Punkt 1) wieso Schleichwerbung für die Innung ? Wozu ist die denn da , wenn nicht für Ihre Mitglieder ?
Wer bezahlt hier wen ?
Punkt 2) Die Innung wäre eigentlich näher als die HWK - so wie erster Ansprechpartner beim Sehen der
Augenoptiker, so bei Fragen und Anregungen die Geschäftsstelle der Innung.
Punkt 3) Gibt die Geschäftsstelle ungenügende oder gar falsche Auskünfte, dann denen aber auf die
Finger klopfen (incl. Obermeister) - siehe Punkt 1 Zeile 2 !
Punkt 4) Jeder Optikerbetrieb ist Zwangsmitglied in seiner HWK - alternativ kann sich jeder auch dahin
wenden und Auskunft verlangen - (übrigens in Schwaben klappt das vorzüglich)
Punkt 5) Man muß die Leistungen von Innung / ZVA / HWK schon einfordern, von alleine passiert da
in aller Regel zuwenig - die Mitglieder haben schon auch eine "Holschuld" - fordert doch eure
Verbände - siehe Punkt 1 Zeile 2
In der Regel ist es doch so, das sich das Tätigkeitsfeld des Augenoptikers nicht mehr auf Fassungs-,
Glasberatung und Werkstatttätigkeit beschränkt. Man braucht sich nur diverse
Stellenausschreibungen anschauen, gesucht werden Optiker mit Erfahrung in Refraktion und CL-
Anpassung. Der finanzielle Vorteil liegt in dem Fall beim Geschäftsinhaber. Warum zwei Meister
einstellen, wenn ein Meister und ein Augenoptiker die gleiche Arbeit für weniger Geld erledigen.
Dadurch wird der Beruf des Augenoptikers noch anspruchsvoller und interessanter. Trotz alledem
hab ich das Empfinden das immer mehr junge Optiker/innen,meist mit guten oder sehr guten
Abschlüssen, die Branche wechseln oder ins Ausland gehen.