Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
"Freies erfassen" bedeutet auf Dauer beschwerdefreies Sehen.
Ohne die auch jetzt noch offensichtlichen Restunschärfen -bspw. im Randbereich-. (Soweit technisch möglich.)
Heisst: "Ich sehe was besser als vorher" ist nur der Beginn
-und lange nicht das Ende- wirklich gutem Sehens.
Dazu muss man nicht die teuersten Gläser haben, aber:
Folgen bei "freier Erfassung":
Längere Konzentrationsfähigkeit,
weniger Fehler bei der Arbeit,
abends lange nicht so müde und abgespannt etc. ...
Die Realisierung solchen Sehens ist die wirklich hohe Kunst.
https://www.optikgutachter.de
Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!
toll das Du so zufieden mit der Leistung von F* bist. In weniger als fünf Versuchen haben sie es dort geschafft, dir eine Brille zu fertigen, mit der du zufrieden bist. Sicher hat man dich darauf hingewiesen, dass Du Anspruch auf Krankenkassenleistungen bei Deiner Stärke hast. Ich wundere mich, dass Du 89,-€ bezahlen mustest. Das erscheint mir sehr viel für Standartgläser. Die bezahlt normalerweise die Kasse bei Deinen Stärken.
toll das Du so zufieden mit der Leistung von F* bist. In weniger als fünf Versuchen haben sie es dort geschafft, dir eine Brille zu fertigen, mit der du zufrieden bist. Sicher hat man dich darauf hingewiesen, dass Du Anspruch auf Krankenkassenleistungen bei Deiner Stärke hast. Ich wundere mich, dass Du 89,-€ bezahlen musstest. Das erscheint mir sehr viel für Standardgläser. Die bezahlt normalerweise die Kasse bei Deinen Stärken.
Gruß
Luigi
Die Krankenkasse bezahlt nur eine Brille (anteilig). Dies war jedoch meine Zweitbrille für den Bildschirm.
Die Gläser sind natürlich voll entspiegelt, gehärtet und haben eine Lotusbeschichtung.
Als Zusatz ein kleiner Schwank aus der Firma:
Meine KollegenInnen haben mich als Hyperchonder eingestuft und mir einmal ein 1.6er und gutes Jahr darauf ein asphärisches untergeschoben. Nach dem ich bei beiden male die Brille aufgesetzt und sofort mit den Worten: Da stimmt was nicht, absetzte, seitdem glauben die mir
Für einen Laien eine Odysee, denn wenn man glaubt: Je teurer, umso besser, dann ist der Misserfolgt (mehrfach) vorprogrammiert und der Frust genauso. Und bei einem Geschäftswechsel fängt das ganze wieder von vorne an ...
Daher kann ich nur mehrfach allen raten: Dem Kunden zuhören und nichts als Blödsinn abtun.
Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurden. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Otto, Loriot, Astrid Lindgren und ‚Schmidteinander'.
Obstbaum hat geschrieben:
Die Krankenkasse bezahlt nur eine Brille (anteilig). Dies war jedoch meine Zweitbrille für den Bildschirm.
Die Gläser sind natürlich voll entspiegelt, gehärtet und haben eine Lotusbeschichtung.
Es ist weder zulässig eine Zweitbrille abzurechnen, noch dazu eine Bildschirm-Arbeitsplatzbrille.
Oder habe ich da was übersehen?
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Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!
Obstbaum hat geschrieben:
Die Krankenkasse bezahlt nur eine Brille (anteilig). Dies war jedoch meine Zweitbrille für den Bildschirm.
Die Gläser sind natürlich voll entspiegelt, gehärtet und haben eine Lotusbeschichtung.
Es ist weder zulässig eine Zweitbrille abzurechnen, noch dazu eine Bildschirm-Arbeitsplatzbrille.
Oder habe ich da was übersehen?
Ja klar hast du was übersehen. Die Zweitbrille wurde ja NICHT mit der Krankenkasse abgerechnet, deshalb hat sie ja auch 89 Euro (voller Preis) gekostet. siehe: "dies war jedoch [...]"
Obstbaum hat geschrieben:
Die Krankenkasse bezahlt nur eine Brille (anteilig). Dies war jedoch meine Zweitbrille für den Bildschirm.
Die Gläser sind natürlich voll entspiegelt, gehärtet und haben eine Lotusbeschichtung.
Es ist weder zulässig eine Zweitbrille abzurechnen, noch dazu eine Bildschirm-Arbeitsplatzbrille.
Oder habe ich da was übersehen?
Naja, dann ist halt eine kaputt gegangen. Solange man vom Doc ein Rezept bekommt und die Krankenkasse die Zuzahlung genehmigt.
Abgesehen davon wurde die ja nicht der KK belastet.
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