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meine Kundin hat mich gerade gefragt, warum Schließblöcke eigentlich immer von unten verschraubt werden... Das sei ja total unlogisch, weil wenn sich die Schraube mal löst, dann fällt sie ja viel eher raus und ist weg. Da hat sie recht...
Ich konnte ihr darauf keine wirklich gute Antwort geben.
Hat von euch einer ne Idee, warum das so gemacht wird?
Hm, denke, daß es so einfacher ist, den Block zuzudrücken. Manche Cazal werden von oben geschraubt, das überfordert mich immer total. Früher waren Schliessblöcke links und rechts gleich, da wurde eine von oben und eine von unten geschraubt.
Rechtschreibung und Zeichensetzung sind frei erfunden, Ähnlichkeiten mit der Realität sind purer Zufall.
https://www.optikgutachter.de
Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!
[1] Das Stück Randdraht von der Brücke bis zur Backe ist i.a. kürzer als das Stück "untenrum".
[2] Das Schließblockteil mit dem Schraubenkopf ist z.T. erheblich kleiner/kürzer als das Stück mit Schraubengewinde.
[3] Es macht aus Stabilitätsgründen Sinn, die Backe an das dickere Teil des Schließblocks (mit dem Gewinde) zu löten.
Würde man die Schraube von oben hineindrehen wollen, hinge wegen [3] das Gewicht von Bügel und Backe wegen [1] am längeren Stück Randdraht, wodurch das ganze Gedöns beim Verglasen deutlich mehr ins Schwingen geriete und schwerer zu fassen wäre als wenn man es andersherum konstruiert.
Bei Fassungen mit Kunststoff-Oberbalken geht es eh' nur von unten.
Bei "klassischen" Konstruktionen (Backe ist gleichzeitig Scharnier) wird ja auch durchaus beides gemacht (bzw. links andersherum als rechts).
Bei lackierten Backen/Schrauben/Schließblöcken fällt ein beschädigter Schraubenkopf weniger auf, wenn von unten geschraubt wird.
Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurden. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Otto, Loriot, Astrid Lindgren und ‚Schmidteinander'.
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Das widerspricht dem Grundgesetz Art.5, Abs.1,
worauf ich mich hiermit berufe.
Zu "Elendiger" könnte Paragraph 185 StGB greifen.
Man hätte aber auch "Bitte" sagen können.
Vielleichtwarichdochzulangeehrenamtlicherrichter
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