Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

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Prisma1969
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Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Prisma1969 » Donnerstag 29. August 2019, 10:29

Hallo,

Mich würde mal interessieren ob es Beschränkungen gibt, bis zu welcher Prismenstärke man Autofahren darf !
Ich trage trage bereits eine Brille mit aktuell 15 Prismen und merke schon das ich unsicherer bin bzw die Abstände nicht mehr so einschätzen kann , einparken bereitet Probleme
Kann das sei oder bilde ich mir das ein ! Hängt das mit der Brille zusammen

Danke für die fachkundigen Antworten

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Lutz
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Lutz » Donnerstag 29. August 2019, 10:46

Prisma1969 hat geschrieben: merke schon das ich unsicherer bin bzw die Abstände nicht mehr so einschätzen kann


https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er [...] infolge [...] körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Eine explizite Regelung zu Prismengläsern ist mir allerdings nicht bekannt.
Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurden. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Otto, Loriot, Astrid Lindgren und ‚Schmidt­einander'.

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Eberhard Luckas
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Eberhard Luckas » Donnerstag 29. August 2019, 10:51

Moin,
wenn durch Prismen die Abstände ungenauer gesehen werden als ohne Prismen stimmt mit der Korrektion etwas nicht. Oft ist es ein noch nicht korrigierter Höhenfehler, der das verursacht.
Nach meinen bisherigen Erfahrungen waren alle meine Kunden mit Prismen besser in der Lage, Auto zu fahren als ohne.
Viele Grüße
Eberhard
Augenoptikermeister

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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Kalle » Donnerstag 29. August 2019, 12:41

Eberhard Luckas hat geschrieben:Moin,
wenn durch Prismen die Abstände ungenauer gesehen werden als ohne Prismen stimmt mit der Korrektion etwas nicht. Oft ist es ein noch nicht korrigierter Höhenfehler, der das verursacht.
Nach meinen bisherigen Erfahrungen waren alle meine Kunden mit Prismen besser in der Lage, Auto zu fahren als ohne.


Meine auch!!
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Eberhard Luckas
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Eberhard Luckas » Donnerstag 29. August 2019, 14:51

:D
Viele Grüße
Eberhard
Augenoptikermeister

Messbrille
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Messbrille » Donnerstag 29. August 2019, 15:37

Die Brille sollte überprüft werden, ggf. ist die Sehschärfe das Problem und nicht (nur) die Prismen ;

liegt ein Stereosehen vor, gelten die Regeln für beidäugiges Sehen; liegt kein Stereosehen vor gelten die Regeln für funktionell einäugige Patienten, das bessere Auge zählt für die Bewertung der Sehschärfe - kein LKW-Führerschein, keine Personenbeförderung ;

Achtung: auch der alte Kl. 3 Führerschein ist mit C1E bis 7,5 To. heute ein "kleiner" LKW Führerschein


siehe hier : https://www.dog.org/wp-content/uploads/ ... 19_web.pdf

3.2.5 Stellung und Motilität
Bei Störungen von Stellung und Motilität der Augen können Doppelbilder auftreten. Das Wahrnehmen von zeitweiligen oder per- manenten Doppelbildern erlaubt keine sichere Zuordnung von Objekten im Außenraum, die räumliche Orientierung ist gestört. Bei frischen Paresen oder variablen Fehlstellungen kann sich der Fahrer nicht mehr mit hinreichender Sicherheit auf der Straße be- wegen.

Der Prüfling ist zu befragen, ob er ständig oder nur vorübergehend, z. B. nur nachts, Doppelbilder wahrnimmt. Ergeben sich bei der Untersuchung Hinweise auf ein gestörtes beidäugiges Sehen, müssen die Bereiche des normalen beidäugigen Sehens, die Doppelbildzonen bzw. die Bereiche der einseitigen Bildunterdrückung (Exklusionszone) bei Fernblick gemessen werden. Eine Entfernung von 2,5 m kann als ausreichend für den Fernblick angesehen werden. Die Untersuchung vor der Tangententafel nach Harms ist sehr zuverlässig und gut reproduzierbar. Die Untersuchung in 30 cm Abstand (Goldmann-Perimeter) oder in 50 bis 100 cm Abstand (Hess-Schirm) ist für die Beurteilung der Verhältnisse im Straßen- verkehr nicht geeignet und daher nicht zulässig. Ergeben sich z. B. beim Strabismus divergens intermittens Hinweise darauf, dass beim Blick in weitere Ferne die beidäugige Zusammenarbeit schlechter wird, so muss bei entsprechendem Fernblick die Fusionsfähigkeit untersucht werden.

Für Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T steht in Anlage 6 unter Punkt 1.2.2:
„Beweglichkeit: Bei Beidäugigkeit sind Augenzittern sowie Schielen ohne Doppeltsehen im zentralen Blickfeld bei normaler Kopfhaltung zulässig. Doppeltsehen außerhalb eines zentralen Blickfeldbereiches von 20 Grad im Durchmesser ist zulässig. Bei Einäugigkeit ausreichende Beweglichkeit des funktionstüchtigen Auges.“
Mit der Bezeichnung „normale Kopfhaltung“ wird folgende Empfehlung umschrieben: eine Kopfzwangshaltung bis zu 10° Kopfdrehung oder Kopfhebung bzw. Kopfsenkung und bis zu 10° Kopfneigung sind erlaubt, wenn die Kopfzwangshaltung beschwerdefrei, gewohnheitsmäßig und ohne äußere Entstellung eingenommen wird. Von dieser Ausgangsposition aus ist der Be- reich des beidäugigen Einfachsehens zu messen. Der in der früheren Fassung gewählte Begriff der „Kopfgeradehaltung“ wurde fallen gelassen. Der Bereich beidäugigen Einfachsehens muss einen Durchmesser in horizontaler und vertikaler Richtung von mindestens 20° haben. Am einfachsten kann dieser in 5 Metern Entfernung vor dem Maddox-Kreuz gemessen werden, indem der Proband Blicksprünge in die entsprechenden Richtungen ausführt.
Bedeutung für den Straßenverkehr


Eventuelle Doppelbilder dürfen nur bis zu einer Dauer von 2 Sekunden bestehen bleiben. Ist die Augenbeweglichkeit eingeschränkt, so ist zu prüfen, ob die Kompensation der Blickbewegungen durch gleich schnelle Kopfbewegungen jederzeit möglich ist. Patienten mit einem Retraktionssyndrom müssen im Einzelfall begutachtet werden. An die Güte des beidäugigen Zusammenspiels werden keine Anforderungen gestellt, da auch einäugige Fahrer zugelassen sind.
Liegt ein Nystagmus vor oder nimmt der Bewerber bei der Visus- prüfung eine Kopfzwangshaltung ein, so ist zu prüfen, ob die ge- forderte Mindestsehschärfe in den oben beschriebenen Blickfeldbereichen erreicht werden kann. Dabei soll die Erkennungszeit etwa eine Sekunde pro Sehzeichen betragen. In der früheren Fassung der FeV wurde bei einäugigen Fahrern bereits das alleinige Vorhandensein eines Nystagmus als Ausschlussgrund aufgeführt. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall. Das funktionstüchtige Auge sollte aber normal beweglich sein.

Bei Einäugigkeit wird für die niederen Fahrerlaubnisklassen die normale Beweglichkeit des funktionstüchtigen Auges gefordert. Die DOG empfiehlt bei nicht freier einäugiger Beweglichkeit min- destens einen Blickfeldbereich von 20° im Durchmesser, wenn weiter exzentrisch liegende Objekte durch Kopfbewegungen schnell und sicher foveolar fixiert werden können.

Für Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung steht in Anlage 6 unter Punkt 2.2.2:
„Beweglichkeit und Stereosehen: Ausschluss bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld (d. h. 25 Grad Aufblick, 30 Grad Rechts- und Links- blick, 40 Grad Abblick). Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen.“
Hier wird einerseits recht genau beschrieben, in welchen Blickfeld- bereichen keine Doppelbilder vorliegen dürfen, andererseits ist die Umschreibung der Güte des beidäugigen Sehens bewusst unscharf formuliert. Die Formulierung „Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen“ ersetzt die früher gebrauchte Forderung „normales Stereosehen“, mit der in den ver- gangenen Jahrzehnten nicht selten Probleme mit der Behörde auftraten. Demgegenüber erlaubt die neue Formulierung dem Augenarzt bewusst gutachterliche Freiheiten. Im Folgenden werden abgestufte Bewertungen für die drei Gruppen von Fahrerlaubnisklassen vorgeschlagen, die den bisherigen DOG-Empfehlungen entsprechen.
Die DOG empfiehlt bei den Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E (Kleinbusse und Omnibusse mit Personenbeförderung mit und ohne Anhänger) die Definition „Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen“ dahingehend auszulegen, dass ein Stereosehen von mindestens 100 Winkelsekunden und keine einseitige Exklusion vorhanden sind. Dies kann mit subnormalem Binokularsehen oder mit kleinwinkligem Schielen (Mikrostrabismus) einhergehen. Ein stets gut kompensiertes latentes Schielen (Horizontal-, Vertikal- oder Zyklodeviation) ohne im Straßenverkehr auftretende Doppelbilder ist kein Ausschlussgrund für die Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E. Der Kopf sollte gerade gehalten werden. Ein Fahrer mit intermittierendem Strabismus divergens sollte nicht zugelassen werden.
Bei den Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E kann ein kleinwinkeliges Schielen ohne Doppelbilder und mit qualitativem Nachweis von Stereosehen (z. B. Titmus-Fliege) erlaubt werden, wenn positive Fahrerfahrung ohne Unfall vorliegt. Der augenärztliche Gesamtbefund sollte sonst ein normales Sehvermögen aufweisen. Eine „normale Kopfhaltung“ sollte so definiert werden wie oben
bei den niedrigeren Anforderungsstufen. Doppelbilder oder einseitige Bildunterdrückung jenseits des Gebrauchsblickfeldes (d. h. jenseits von 25° Aufblick, jenseits von 30° Rechts- und Linksblick, jenseits von 40° Abblick) können zugelassen werden, wenn der Bewerber diese Blickfeldbereiche stets und ohne Schwierigkeiten durch Kopfbewegungen vermeiden kann.
Bei der Fahrerlaubnisklasse B mit Personenbeförderung empfiehlt die DOG, nur beidäugige Fahrer für geeignet zu halten, deren Sehschärfe mindestens 0,8/0,5 beträgt. Anforderungen an das Binokularsehen werden nicht gestellt, d. h. es können auch beidäugige Fahrer ohne Binokularsehen und mit Strabismus ohne Doppelbil- der zugelassen werden, wenn langjährige Fahrerfahrung ohne Unfall für die Fahrerlaubnisklasse B vorliegt. Funktionell einäugige Taxifahrer (Sehschärfe unter 0,2 auf dem schlechteren Auge bei sonst normalem Sehvermögen dieses Auges) können in Einzelfällen nach individueller Begutachtung mit dem Nachweis von Unfallfreiheit und unter Auflage von Kontrolluntersuchungen zugelassen werden. Anatomisch einäugige Taxifahrer sind nicht zuzulassen.

Vorgehensweise bei akutem Sehverlust eines Auges oder akut ein- getretener erheblicher Einschränkung des Sehvermögens auf einem Auge:
Anlage 6 Punkt 1.4
Nach dem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder bei neu aufgetretener Diplopie muss ein geeigneter Zeitraum (mindestens drei Monate) eingehalten werden, während dessen das Führen von Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist. Danach darf erst nach augenärztlicher Untersuchung und Beratung wieder ein Kraftfahrzeug geführt werden.
Anlage 6 Punkt 2.3
Nach einer neu eingetretenen relevanten Einschränkung des Sehver- mögens muss ein geeigneter Anpassungszeitraum eingehalten wer- den, während dessen das Führen von Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist. Danach darf erst nach augenärztlicher Untersuchung und Beratung wieder ein Kraftfahrzeug geführt werden.
Es ist sehr zu begrüßen, dass für die niederen Anforderungsklas- sen unter 1.4 jetzt neu der gesetzlich geregelte Zeitraum von 3 Mo- naten definiert wurde, nach dem wieder ein PKW gefahren werden darf. Der beratende Augenarzt sollte nach Fehlhandlungen, wie Danebenschütten von Flüssigkeiten, Stolpern auf unebenem Boden oder Vorbeigreifen fragen. Wenn dies verneint wird, kann der einäugige Fahrer wieder als Beifahrer aktiv mitfahren und danach mit einem erfahrenen Beifahrer wieder die räumliche Einschätzung, wie das Einparken neu erlernen. Damit sind viele Unklarheiten beseitigt und eine einheitlichere Bewertung in Deutschland ermöglicht worden.
Je nach Ausmaß der Sehbeeinträchtigung sollte ein ähnlicher Zeit- raum (in der Regel ebenfalls 3 Monate Karenzzeit) auch für die Fahrerlaubnisklassen C, D und die Personenbeförderungen nach Punkt 2.3 übernommen werden. Der Augenarzt sollte bei der Beratung nach den oben genannten Orientierungsproblemen in häuslicher Umgebung und nach seiner Einschätzung beim Fahren mit dem eigenen PKW fragen. Letztlich kann ein jahrzehntelang fahrender Berufskraftfahrer relativ gut selbst einschätzen, ob er wieder fahrtauglich ist. Berufs-LKW-Fahrer, die nach dem 1.1.1999 die Fahrerlaubnis erworben hatten, sind als Einäugige nicht mehr tauglich. Sie müssen mindestens eine Sehschärfe von 0,8/0,1 haben. Personenbeförderer müssen eine Sehschärfe von 0,8/0,5 haben (s. hierzu Anlage 6 zur FeV Punkt 2.2.1).
Zuletzt geändert von Messbrille am Donnerstag 29. August 2019, 17:51, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Roland A. Frank » Donnerstag 29. August 2019, 16:49

Danke -
boah hey, gans schön viel Text... :D
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Messbrille » Donnerstag 29. August 2019, 17:48

hab´s nicht selbst geschrieben - nur mal quergelesen und die passenden Passagen rot markiert :D :D

Diese Empfehlungen sind vielleicht auch für den AO mal ganz interessant und frei zugänglich.....
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Roland A. Frank
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Roland A. Frank » Donnerstag 29. August 2019, 18:08

Messbrille hat geschrieben:hab´s nicht selbst geschrieben - nur mal quergelesen und die passenden Passagen rot markiert :D :D

Diese Empfehlungen sind vielleicht auch für den AO mal ganz interessant und frei zugänglich.....


das stimmt auffällig !
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hoerbie
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon hoerbie » Freitag 6. September 2019, 17:14

Hallo,

als jemand der mittlerweile auch ein paar mehr Prismen (Basis außen) vor den Augen hat, stellen sich mir trotzdem noch ein paar Fragen:

1. Wie darf ich die von @Messbrille zitierten Stellen konkret verstehen, vor allem bzgl. Doppelbildern? Mit Prismen ist mein beidäugiges Sehen/Stereosehen wirklich sehr gut, ich kann Abstände prima erkennen usw., ohne Prismen kriege ich aber jenseits von 1-2m die Bilder beider Augen gar nicht mehr zusammen.

2. Wie schaut es mit dem durch die Prismen etwas eingeschränkten beidäugigen Sehbereich aus? Dadurch daß meine Augen mit Brille etwas gegen die Nase gedreht sind, fehlen mir da mit Sicherheit ein paar Grad, kann das problematisch werden?

3. Ich komme mit der Brille noch auf einen Visus von 1,2 bis 1,0, da meine Gleitsicht-Gläser selbst vom Aalener Glashersteller nur noch mit 1,6er Index hergestellt werden konnten, ohne Prismen hab ich auf den einzelnen Augen jedoch einen Visus von 1,6 bis 1,4. Kann diese "Schärfe-Herabsetzung" ein Problem sein? Irgendwo hab ich mal was gelesen, was man so verstehen könnte...

Ich weiß, daß ich durchaus mittlerweile eine OP anstreben könnte, aber andererseits bin ich mit meinem entspannten Sehen sehr zufrieden, seit den Prismen funktioniert Gleitsicht bei mir erst, meine aktuelle Brillenversorgung hat einiges gekostet und sich irgendwie noch nicht "amortisiert", und das aktuelle Gestell (Tom Davies Bespoke) steht mir auch einfach klasse.

Danke für eventuelle Antworten,
Hoerbie

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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Messbrille » Freitag 6. September 2019, 18:13

hoerbie hat geschrieben:Hallo,

als jemand der mittlerweile auch ein paar mehr Prismen (Basis außen) vor den Augen hat, stellen sich mir trotzdem noch ein paar Fragen:

1. Wie darf ich die von @Messbrille zitierten Stellen konkret verstehen, vor allem bzgl. Doppelbildern? Mit Prismen ist mein beidäugiges Sehen/Stereosehen wirklich sehr gut, ich kann Abstände prima erkennen usw., ohne Prismen kriege ich aber jenseits von 1-2m die Bilder beider Augen gar nicht mehr zusammen.


wenn mit der Brille Stereosehen funktioniert und die Sehschärfe gut ist, dann stimmt bei Dir doch alles; im Text sind die Minimalanforderungen, bzw. Ausschlusskriterien beschrieben; mit Brille hast Du keinerlei Grund zur Besorgnis, ohne Brille dürftest Du kein Kraftfahrzeug bewegen - die Brille würde bei einem aktuellen Sehtest in den Führerschein eingetragen werden müssen (wenn Sie nicht ohnehin schon eingetragen ist) ;
im Falle einer Begutachtung könnte es passieren, dass der Begutachtende einen Eintrag "Ersatzbrille ist ständig mitzuführen" empfiehlt; teuer, muss aber keine Gleitsichtbrille sein....

hoerbie hat geschrieben:2. Wie schaut es mit dem durch die Prismen etwas eingeschränkten beidäugigen Sehbereich aus? Dadurch daß meine Augen mit Brille etwas gegen die Nase gedreht sind, fehlen mir da mit Sicherheit ein paar Grad, kann das problematisch werden?


Dein Gesichtsfeld ist i.A. durch die Prismen-Brille nicht führerscheinrelevant eingeschränkt; ausserdem ist bei entsprechender Sehschärfe auch Einäugigkeit zulässig (FS-Kl. B) - da hat der beidäugige Fahrer auch mit Prismenbrille immer noch ein grösseres Gesamtgesichtsfeld;

hoerbie hat geschrieben:3. Ich komme mit der Brille noch auf einen Visus von 1,2 bis 1,0, da meine Gleitsicht-Gläser selbst vom Aalener Glashersteller nur noch mit 1,6er Index hergestellt werden konnten, ohne Prismen hab ich auf den einzelnen Augen jedoch einen Visus von 1,6 bis 1,4. Kann diese "Schärfe-Herabsetzung" ein Problem sein? Irgendwo hab ich mal was gelesen, was man so verstehen könnte...


ist kein Problem - bds. 0,7 ist für PKW ausreichend , evtl. sogar weniger

hoerbie hat geschrieben:Ich weiß, daß ich durchaus mittlerweile eine OP anstreben könnte, aber andererseits bin ich mit meinem entspannten Sehen sehr zufrieden, seit den Prismen funktioniert Gleitsicht bei mir erst, meine aktuelle Brillenversorgung hat einiges gekostet und sich irgendwie noch nicht "amortisiert", und das aktuelle Gestell (Tom Davies Bespoke) steht mir auch einfach klasse.

Danke für eventuelle Antworten,
Hoerbie


eine Schiel-OP macht man dann, wenn das Schielen dekompensiert , also ständig Doppelbilder bestehen, die auch mit Prismengläser nicht mehr ausgleichbar sind; ausserdem wartet man oft 6-12 Monate, ob sich die Schielwinkel verändern, bevor man eine OP empfiehlt;

eine Schieloperation sollte also immer erst ganz am Ende anderer Möglichkeiten erwogen werden und in einer darauf spezialisierten Augenklinik gemacht werden;

Gruß
Augenarzt

Prisma1969
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Prisma1969 » Freitag 6. September 2019, 18:58

@ messbrille, danke für die Erklärung, ich hab’s jetzt auch verstanden...
Werde wohl mal mit der Brille zum Optiker müssen...
dachte bis dato je mehr Prismen desto eingeschränkter das sehen somit dachte ich es wäre normal, dass ich die Abstände anders einschätze..

Schönen Abend noch

Robin
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Robin » Samstag 7. September 2019, 09:20

Prisma1969 hat geschrieben:@ messbrille, danke für die Erklärung, ich hab’s jetzt auch verstanden...
Werde wohl mal mit der Brille zum Optiker müssen...
dachte bis dato je mehr Prismen desto eingeschränkter das sehen somit dachte ich es wäre normal, dass ich die Abstände anders einschätze..

Schönen Abend noch

das räumliche Sehen mit den Prismen muß sich erst neu einstellen - insoweit ist das andere Empfinden der Abstände zunächst einmal ganz normal .....

Kalle
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Re: Beschränkungen Autofahren mit Prismenbrille

Beitragvon Kalle » Samstag 7. September 2019, 10:00

Nun bin ich doch etwas verunsichert was die Qualität des Kollegen/in für die nun erfolgte Prismenmessung anbetrifft. Hier gibt es für mich viele Fragezeichen. Die von mir gemessenen Pismenwerte nehmen seit vielen Jahren nicht mehr zu. Natürlich gibt es Ausnahmen! Ohne das alles selbst gesehen zu haben ist ein aussagekräftiges Urteil für mich nicht möglich. Wie so oft finde ich, dass eine zweite Meinung eingeholt werden sollte. nachfolgend ist eine Liste der Selbsthilfegruppe Winkelfehlsichtigkeit aus der man eine andere kompetente Adresse ersehen kann.
https://shgwf.de/cms/
Viel Erfolg!
Kalle
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