Lieber Berthold Niemann,
es gibt einen relativ einfachen Weg: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg vor der Höhe
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E-Mail:
mail@wettbewerbszentrale.de
das genannte Urteil entspricht evtl. nicht mehr neuerer Rechtsprechung auf europäischer Ebene - auch Änderungen im Procedere bei Fielmann (Anrechnung der GKV Festbeträge nach der neuen Hilfsmittelverordnung für höhere Myopie/Hyperopie/Astigmatismen) könnten von älterer Rechtsprechung nicht erfasst sein ; die Wettbewerbszentrale kennt sich da aus....
die Behauptung "Nulltarif" ist irreführend und nachweislich falsch - es wird in jedem Falt der Abschluss einer Versicherung zur Erlangung des Nulltarifs nötig oder eine GKV-Verordnung des Arztes mit der KK abgerechnet ;
die Wettbewerbszentrale geht dann "beschwerdehalber" selber vor, ermittelt etc. ; man erfährt als Anzeigender nicht direkt das Ergebnis - es sei denn, man wird dort zahlendes Mitglied ; eine parallele Beschwerde bei der Innung wäre evtl. sinnvoll - vielleicht ist die Innung sogar bei der Wettbewerbszentrale angemeldet ;
die Wettbewerbszentrale ist sehr gut juristisch aufgestellt und kann ziemlich unangenehm werden ; ob die allerdings nicht auch schon längst gegen Fielmann vorgegangen sind, weiss ich nicht ;
aber eine Abmahnung gegen Fielmann mit strafbewährter Unterlassungserklärung (evtl. sogar als Wiederholungsfall) kann auch Fielmann zumindest ärgern; wenn da mehrere Optiker aus dem Einzelhandel ähnliche Beschwerden vorbringen wäre es noch wirkungsvoller, aber eine Beschwerde reicht ;
ohne eine Mitgliedschaft ist das ohne Kosten ein effektives Vorgehen ;