Ich glaube wir sollten hier nicht zwei verschiedene Themen durcheinander bringen! Wir sind hier nicht im Beitrag 'Autorefraktometermessung'.optikgutachter hat geschrieben:Alles kann nicht egal sein...vor allem... wenn Du als Gerichtsgutachter mit den Opfern zu tun hast.
Reine Gewissensfrage.
Ist dies auch genau so in Österreich gültig, kann man dazu etwas sagen?optikgutachter hat geschrieben:Da muss ich Dir leider widersprechen.DI Michael Ponstein hat geschrieben:Wie es Eberhard schreibt wäre es ideal, rein rechtlich sieht es anders aus. Auch ein nicht Meister, also sog. Geselle mit Erfahrung und Weiterbildung darf unter Aufsicht seines Meisters refraktionieren.
Lt. Vorschrift (seit 2013) darf nur und ausschließlich der Meister refraktionieren.
Auch der Geselle unter Aufsicht (ob mit oder ohne Refraktions-"Assistenzkurs") hat nicht die Befugnis, diese Bestimmung durchzuführen.
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gutes Beispielronja hat geschrieben:Ist schon fast wie wenn dich statt einem Chirurgen ein Krankenpfleger operiert.
Das ist grundsätzlich falsch.nixblicker hat geschrieben:Grundsätzlich ist es in deutschland jedem erlaubt zu refraktionieren. Wenn er aber mist baut, oder vorgibt qualifikatiinen zu haben, dann wird er dafür haften müssen. Gilt für den meister im übrigen genauso... also darf im grunde jeder.
ist ja schon fast wie wenn z.B. nicht Augenärzte sondern ein(!) Optiker eine mehr oder weniger groß und größer... werdende 'Winkelfehlsichtigkeit' diagnostiziert...benkhoff hat geschrieben:gutes Beispielronja hat geschrieben:Ist schon fast wie wenn dich statt einem Chirurgen ein Krankenpfleger operiert.
Mal beim ZVA anfragen.Gopal hat geschrieben:Interessehalber: Ist das gesetzlich verankert?
Wenn es nicht auffällt: Gar nichts. (Wo kein Kläger, da kein Richter.)Gopal hat geschrieben:Was "passiert" dem Gesellen/dem Verantwortlichen Meister, wenn der Geselle doch refraktioniert?