Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Alles, was nicht in die Rubrik "Fassung" hineinpasst.
ronja
Beiträge: 2950
Registriert: Montag 15. April 2013, 10:52

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon ronja » Donnerstag 7. April 2016, 15:25

@ Nixblicker:
Das sehe ich auch so.
Ich glaube ich war aber 10 mal beim Optiker und habe nur geschaut. Bis ich endlich was gekauft habe. Weil mir bei den 9 malen vorher einfach nichts gefallen hat. Woanders bin ich aber nicht hin. Ich hatte keine Eile.

Und wenn jemand nur schauen und Daten abgreifen will, der macht das auch. Ob er das in dem einen Laden macht oder in einem anderen. Irgendwo her bekommt dasjenige schon das was benötigt wird.

Meine Meinung:
Heutzutage kann man sich seine Kunden nur durch gute Arbeit und guten Service angeln und auch behalten.

LG,
Ronja

starry_night
Beiträge: 1347
Registriert: Mittwoch 19. August 2015, 17:50

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon starry_night » Donnerstag 7. April 2016, 16:03

Zur Idee mit dem Fassungssupermarkt: Wenn ich eine Fassung bei A kaufe und dann bei B verglasen lasse, wer kommt dann für den Schaden auf, wenn die Fassung beim verglasen bricht? Wer ist für die Anpassung der Fassung zuständig?
Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung.
Antoine de Saint-Exupery

Benutzeravatar
berlyn
Beiträge: 308
Registriert: Sonntag 28. Dezember 2014, 11:17

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon berlyn » Donnerstag 7. April 2016, 16:09

Phoenix hat geschrieben:Alsoooo~
in Hamburg macht es die berühmte Boutique Bizarre ja so, dass sie am Wochenende(!) einen Euro Eintritt nimmt. Dadurch werden die "nur mal gucken und kichern" Touris absichtlich abgeschreckt, allerdings kriegt man den Euro entweder beim Einkauf angerechnet, oder kann sich dafür n Kondom an der Kasse abholen.

Die Idee ist also nicht neu :wink:
Nur sollte man vielleicht überlegen Pads oder Brilleputzen statt Kondome für den Euro anzubieten :mrgreen: :mrgreen:

Kondome sind doch völlig Okay! :roll:

starry_night hat geschrieben:Zur Idee mit dem Fassungssupermarkt: Wenn ich eine Fassung bei A kaufe und dann bei B verglasen lasse, wer kommt dann für den Schaden auf, wenn die Fassung beim verglasen bricht? Wer ist für die Anpassung der Fassung zuständig?

Das ist sehr traditionell gedacht. Leider werden wir in Zukunft umdenken müssen. Ich habe z.B. kein Problem eine im Internet gekaufte Fassung zu verkaufen. Ich ärgere mich auch nicht, dass der Kunde die Fassung dort gekauft hat. Ich mache mir Gedanken drüber, wie ich den Kunden bei der nächsten Kaufentscheidung besser erreiche. Z.B. versuche ich mittelfristig einen Online-Katalog und eine Anprobe auf meine Homepage zu stellen...

Benutzeravatar
vidi
Beiträge: 8785
Registriert: Montag 22. Juni 2009, 14:56
Wohnort: Hier ist das Ruhrgebiet!!!

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon vidi » Donnerstag 7. April 2016, 16:30

berlyn hat geschrieben:Das ist sehr traditionell gedacht. Leider werden wir in Zukunft umdenken müssen. Ich habe z.B. kein Problem eine im Internet gekaufte Fassung zu verkaufen. Ich ärgere mich auch nicht, dass der Kunde die Fassung dort gekauft hat. Ich mache mir Gedanken drüber, wie ich den Kunden bei der nächsten Kaufentscheidung besser erreiche. Z.B. versuche ich mittelfristig einen Online-Katalog und eine Anprobe auf meine Homepage zu stellen...

Du meinst wohl verglasen.

Da habe ich auch kein Problem mit, das einzig nervige ist immer, dass diese Kunden dann fragen, warum da noch Kosten hinzukommen und nicht verstehen, warum wohl die Fassung im Netz billiger ist.
Gruß
Vidi

"Geh nicht dahin, wo die Welle ist. Geh dahin, wo sie sein wird“ (Elmar Nordvisk)

Benutzeravatar
GodEmperor
Beiträge: 3211
Registriert: Sonntag 11. Oktober 2015, 18:24
Wohnort: Auf dem dritten Felsen von der Sonne aus gesehen

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon GodEmperor » Donnerstag 7. April 2016, 17:18

Aber ihr wisst, wem das wieder in die Hände spielen würde? Dem Kostenlos-Service-Löter...
Auch schön (mir vor einigen Jahren passiert): man berät den Kunden von vorne bis hinten (erste Brille überhaupt, Gleitsicht), alle Zeichen stehen auf "Go!", denn kommt so ne bereits genannte halbgare Floskel. Der Kunde kam nach zwei oder drei Tagen wieder rein und bedankte sich für die klasse Beratung und blabla aaaaber er kauft ja nun "da hinten da" weil der sei ja bei den gleichen Gläsern knapp 50,-€ billiger (EVK-10%, der Klassiker...) und man müsste ja sehen wo man bleibe, das würde ich ja sicher verstehen. Hab ihn beglückwünscht und sagte, daß ich nun 62,50€ Beratungsgebühr bekäme. Und dass er kein so gewaltiges Schnäppchen gemacht habe, denn er hätte a. die Gläser dort gar nicht angeboten bekommen und b. wenns ihm nur um die 50€ gegangen wäre, da hätte ich ja, also sowas von, ne? Er sagte "Jahaaa, ehm, ja, hehe, nein...", ärgerte sich über sich selbst, bedankte sich nochmal. Stornieren wollte er da aber trotzdem nicht. Und die Beratungsgebühr hat er auch nicht abgedrückt, hm. Mein damaliger Chef fands gut. Also, meine Antwort.
Ich glaub, die meisten dieser "SmartshopperWannabe's" machen das nicht mit Absicht, sondern aus Gedankenlosigkeit. Ändert auch nix, klingt aber besser. Etwas.
Rechtschreibung und Zeichensetzung sind frei erfunden, Ähnlichkeiten mit der Realität sind purer Zufall.

Benutzeravatar
Smutje
Beiträge: 4637
Registriert: Dienstag 29. April 2008, 17:04
Wohnort: Bundesstadt Bonn

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon Smutje » Donnerstag 7. April 2016, 18:19

Eine schöne Diskussion, die wohl Kollegen und Endverbraucher in Zukunft gleichermaßen beschäftigen wird, Danke für die Beiträge.

Ich habe ein wenig Zeit, deshalb einfach einmal Beispiele, die erklären sollen, worum es - in letzter Zeit leider öfters - geht ..... :

Beispiel 1:
Ein "vermeintlicher" Kunde betritt das Geschäft mit einer augenärztlichen Verordnung. Zunächst läuft die Beratung gut, es ist Verständnis vorhanden, es geht um Einstärken- oder Mehrstärkengläser und, da ich gerne ausführlich berate, widmen wir uns "erst" nach ca. 40 min. der Fassungsauswahl. Die Beratung und die gemeinsamen Überlegungen hatten Gleitsicht ergeben, die augenärztlichen Werte sollen übernommen werden ..... und bei der Aussage "da muß nicht gemessen werden, ich will Ihnen ja keine Arbeit machen" hätte ich stutzen sollen. Wir finden recht schnell die passende Fassung, die von der Ehefrau lange und ausführlich betrachtet wird. Sie fragt auch noch einmal nach: "ist das hier der Hersteller im Bügel und die Modellnummer?" und nun wußte ich, dass es mal wieder soweit war und ich wieder reingefallen bin (oft merke ich sonst sehr früh, ob es "ernst gemeint" ist). Prompt kommt dann auch die Aussage: "da müssen wir nochmal drüber schlafen" und danach waren sie nie wieder gesehen. Gut eine Woche später habe ich ihn dann auf FB wiedergefunden, wo er stolz seine neue Gleitsichtbrille präsentiert, die er ja viel preiswerter als beim örtlichen Optiker erstanden hat.

Beispiel 2:
Ein anderer "vermeintlicher" Kunde: "ich brauche eine Sonnenbrille und meine Bekannte hat "polarisierende" Gläser empfohlen" ...... Na gut. Es wird erklärt, was polarisierend ist, wie es funktioniert, Vorteile und Nachteile erörtert, probiert, aufgesetzt, nachgefragt, es wird eine gute Markensonnenbrille gefunden und ein Bild damit gemacht und gefragt: "können Sie mir aufschreiben, welche Sonnenbrille das ist, damit wir die dann später schnell wiederfinden, ich kann mich noch nicht entscheiden". Danke, das war's. Der "vermeintliche" Kunde wohnt wohl irgendwo in der Nähe, denn ein paar Tage später sehe ich ihn mit genau dieser Sonnenbrille durch die Stadt stolzieren.

Beispiel 3:
Letzten Mai betritt eine "Dame" das Geschäft. In der Hand eine "Tschibo"-Tüte. Sie packt ein noch eingepacktes Schülermikroskop "für das Enkelchen zur Kommunion" aus und fragt, ob ich einmal erklären könnte, wie das funktioniert. "Ja gerne" sage ich, "machen wir. Das wird in aller Ausführlichkeit gut eine halbe Stunde dauern und wir müssen Ihnen dafür 30,- Euro berechnen". Sie: (Zitat) "Unverschämtheit! Das Mikroskop hat ja nur 29,90 gekostet und die Verkäuferin bei Tschibo konnte es nicht erklären. Servicewüste Deutschland!"

Beispiel 4:
Vermeintlicher Kunde braucht eine neue Lesebrille und braucht etwas Ausgefallenes. Alles läuft gut, ein Auftrag wird geschrieben und entgegen meiner normaler Gepflogenheiten verlange ich weder Anzahlung, noch Vorkasse, es geht ja "nur" um einen Betrag von 95,- Euro, obwohl es auch eine halbe Stunde gedauert hat. Augenärztliche Werte waren auf Wunsch überprüft worden (auf der "Verordnung" stand ja auch Probierbrille).
Am nächsten Tag wird der Auftrag tel. storniert, "man habe online eine ähnliche Lesebrille für die Hälfte gefunden".

Das sind nur einige Beispiele, teils schon länger her, aber man wird über die Zeit klug und wir haben unsere Arbeitsweise angepasst. Der "ehrliche" Kunde muß darunter leiden, ist aber nun mal so. Dazu sei gesagt, dass die Beispiele nicht die Regel sind, aber solche Situationen mehren sich auffallend.
- Augenoptik 50er-/60er-/70er-/80er-/90er Jahre
- Shuron (orig. USA)
- Kicktipp-Meister 2011/2012 - 2013/2014 - 2017/2018

starry_night
Beiträge: 1347
Registriert: Mittwoch 19. August 2015, 17:50

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon starry_night » Donnerstag 7. April 2016, 18:50

@berlyn: Gewährleistungsansprüche sind nicht traditionell, sondern zeitlos :wink:

An alle diejenigen, die Fremdfassungen verglasen: Wie handhabt Ihr das, wenn die Fassung Schaden nimmt?
Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung.
Antoine de Saint-Exupery

Benutzeravatar
GodEmperor
Beiträge: 3211
Registriert: Sonntag 11. Oktober 2015, 18:24
Wohnort: Auf dem dritten Felsen von der Sonne aus gesehen

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon GodEmperor » Donnerstag 7. April 2016, 19:11

Smutje hat geschrieben:"Servicewüste Deutschland!"

Mein Lieblingssatz. :mrgreen:
Wer hat das eigentlich erfunden und hat solchen Leuten eingetrichtert, dass, sobald man was nicht geschenkt bekommt (wie in diesem tolldreisten Fall da), es ein Mangel an Service ist? In diesem Fall hat wohl Tchibo der Söörwiß nicht anbieten können.
starry_night hat geschrieben:An alle diejenigen, die Fremdfassungen verglasen: Wie handhabt Ihr das, wenn die Fassung Schaden nimmt?

Jedes Mal eine Einarbeitungsgebühr (nach Aufwand und Bauchgefühl) nehmen (macht leider nicht jeder, auch wenns Satzung ist) und wenn was kaputt geht, es davon bezahlen. So oft geht ja nix kaputt, was man nicht in irgendeiner Form beim jeweiligen Hersteller reklamiert bekommt.
Rechtschreibung und Zeichensetzung sind frei erfunden, Ähnlichkeiten mit der Realität sind purer Zufall.

wörterseh
Beiträge: 7535
Registriert: Mittwoch 12. Dezember 2012, 15:01
Wohnort: Kärnten♡Koroška

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon wörterseh » Donnerstag 7. April 2016, 20:15

Smutje hat geschrieben:Eine schöne Diskussion, die wohl Kollegen und Endverbraucher in Zukunft gleichermaßen beschäftigen wird, Danke für die Beiträge.

Ich habe ein wenig Zeit, deshalb einfach einmal Beispiele, die erklären sollen, worum es - in letzter Zeit leider öfters - geht ..... :

Beispiel 1:
Ein "vermeintlicher" Kunde betritt das Geschäft mit einer augenärztlichen Verordnung. Zunächst läuft die Beratung gut, es ist Verständnis vorhanden, es geht um Einstärken- oder Mehrstärkengläser und, da ich gerne ausführlich berate, widmen wir uns "erst" nach ca. 40 min. der Fassungsauswahl. Die Beratung und die gemeinsamen Überlegungen hatten Gleitsicht ergeben, die augenärztlichen Werte sollen übernommen werden ..... und bei der Aussage "da muß nicht gemessen werden, ich will Ihnen ja keine Arbeit machen" hätte ich stutzen sollen. Wir finden recht schnell die passende Fassung, die von der Ehefrau lange und ausführlich betrachtet wird. Sie fragt auch noch einmal nach: "ist das hier der Hersteller im Bügel und die Modellnummer?" und nun wußte ich, dass es mal wieder soweit war und ich wieder reingefallen bin (oft merke ich sonst sehr früh, ob es "ernst gemeint" ist). Prompt kommt dann auch die Aussage: "da müssen wir nochmal drüber schlafen" und danach waren sie nie wieder gesehen. Gut eine Woche später habe ich ihn dann auf FB wiedergefunden, wo er stolz seine neue Gleitsichtbrille präsentiert, die er ja viel preiswerter als beim örtlichen Optiker erstanden hat.

Beispiel 2:
Ein anderer "vermeintlicher" Kunde: "ich brauche eine Sonnenbrille und meine Bekannte hat "polarisierende" Gläser empfohlen" ...... Na gut. Es wird erklärt, was polarisierend ist, wie es funktioniert, Vorteile und Nachteile erörtert, probiert, aufgesetzt, nachgefragt, es wird eine gute Markensonnenbrille gefunden und ein Bild damit gemacht und gefragt: "können Sie mir aufschreiben, welche Sonnenbrille das ist, damit wir die dann später schnell wiederfinden, ich kann mich noch nicht entscheiden". Danke, das war's. Der "vermeintliche" Kunde wohnt wohl irgendwo in der Nähe, denn ein paar Tage später sehe ich ihn mit genau dieser Sonnenbrille durch die Stadt stolzieren.

Beispiel 3:
Letzten Mai betritt eine "Dame" das Geschäft. In der Hand eine "Tschibo"-Tüte. Sie packt ein noch eingepacktes Schülermikroskop "für das Enkelchen zur Kommunion" aus und fragt, ob ich einmal erklären könnte, wie das funktioniert. "Ja gerne" sage ich, "machen wir. Das wird in aller Ausführlichkeit gut eine halbe Stunde dauern und wir müssen Ihnen dafür 30,- Euro berechnen". Sie: (Zitat) "Unverschämtheit! Das Mikroskop hat ja nur 29,90 gekostet und die Verkäuferin bei Tschibo konnte es nicht erklären. Servicewüste Deutschland!"

Beispiel 4:
Vermeintlicher Kunde braucht eine neue Lesebrille und braucht etwas Ausgefallenes. Alles läuft gut, ein Auftrag wird geschrieben und entgegen meiner normaler Gepflogenheiten verlange ich weder Anzahlung, noch Vorkasse, es geht ja "nur" um einen Betrag von 95,- Euro, obwohl es auch eine halbe Stunde gedauert hat. Augenärztliche Werte waren auf Wunsch überprüft worden (auf der "Verordnung" stand ja auch Probierbrille).
Am nächsten Tag wird der Auftrag tel. storniert, "man habe online eine ähnliche Lesebrille für die Hälfte gefunden".

Das sind nur einige Beispiele, teils schon länger her, aber man wird über die Zeit klug und wir haben unsere Arbeitsweise angepasst. Der "ehrliche" Kunde muß darunter leiden, ist aber nun mal so. Dazu sei gesagt, dass die Beispiele nicht die Regel sind, aber solche Situationen mehren sich auffallend.


Diese "schöne" Auflistung lässt sich leider endlos fortsetzen, wir können ALLE ein Lied davon singen! Mir kommt gewaltig was hoch wenn ich an diese Fälle denke... :|
Wer sich mit einem Idioten streitet beweist das es gerade zwei davon gibt!

Benutzeravatar
Karoshi
Beiträge: 2138
Registriert: Dienstag 25. Oktober 2011, 11:26
Wohnort: Oberbayern

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon Karoshi » Donnerstag 7. April 2016, 20:35

Smutje hat geschrieben:Eine schöne Diskussion, die wohl Kollegen und Endverbraucher in Zukunft gleichermaßen beschäftigen wird, Danke für die Beiträge.

Ich habe ein wenig Zeit, deshalb einfach einmal Beispiele, die erklären sollen, worum es - in letzter Zeit leider öfters - geht ..... :

Beispiel 1:
Ein "vermeintlicher" Kunde betritt das Geschäft mit einer augenärztlichen Verordnung. Zunächst läuft die Beratung gut, es ist Verständnis vorhanden, es geht um Einstärken- oder Mehrstärkengläser und, da ich gerne ausführlich berate, widmen wir uns "erst" nach ca. 40 min. der Fassungsauswahl. Die Beratung und die gemeinsamen Überlegungen hatten Gleitsicht ergeben, die augenärztlichen Werte sollen übernommen werden ..... und bei der Aussage "da muß nicht gemessen werden, ich will Ihnen ja keine Arbeit machen" hätte ich stutzen sollen. Wir finden recht schnell die passende Fassung, die von der Ehefrau lange und ausführlich betrachtet wird. Sie fragt auch noch einmal nach: "ist das hier der Hersteller im Bügel und die Modellnummer?" und nun wußte ich, dass es mal wieder soweit war und ich wieder reingefallen bin (oft merke ich sonst sehr früh, ob es "ernst gemeint" ist). Prompt kommt dann auch die Aussage: "da müssen wir nochmal drüber schlafen" und danach waren sie nie wieder gesehen. Gut eine Woche später habe ich ihn dann auf FB wiedergefunden, wo er stolz seine neue Gleitsichtbrille präsentiert, die er ja viel preiswerter als beim örtlichen Optiker erstanden hat.
Gott sei dank kommt sowas bei uns nicht vor.

Beispiel 2:
Ein anderer "vermeintlicher" Kunde: "ich brauche eine Sonnenbrille und meine Bekannte hat "polarisierende" Gläser empfohlen" ...... Na gut. Es wird erklärt, was polarisierend ist, wie es funktioniert, Vorteile und Nachteile erörtert, probiert, aufgesetzt, nachgefragt, es wird eine gute Markensonnenbrille gefunden und ein Bild damit gemacht und gefragt: "können Sie mir aufschreiben, welche Sonnenbrille das ist, damit wir die dann später schnell wiederfinden, ich kann mich noch nicht entscheiden". Danke, das war's. Der "vermeintliche" Kunde wohnt wohl irgendwo in der Nähe, denn ein paar Tage später sehe ich ihn mit genau dieser Sonnenbrille durch die Stadt stolzieren.
Keine Modellnummern rausschreiben. Brille in einen Tüte mit Namen für ein paar Tage in die Schublade zurücklegen mit der Erklährung sie wäre dann sofort gefunden und muss nicht aus der Wand gefischt werden. Zieht super. Und alle paar tage wird die Schublade ausgemistet. Sehr wenig Aufwand und man ist nicht Showroom für die Onliner.

Beispiel 3:
Letzten Mai betritt eine "Dame" das Geschäft. In der Hand eine "Tschibo"-Tüte. Sie packt ein noch eingepacktes Schülermikroskop "für das Enkelchen zur Kommunion" aus und fragt, ob ich einmal erklären könnte, wie das funktioniert. "Ja gerne" sage ich, "machen wir. Das wird in aller Ausführlichkeit gut eine halbe Stunde dauern und wir müssen Ihnen dafür 30,- Euro berechnen". Sie: (Zitat) "Unverschämtheit! Das Mikroskop hat ja nur 29,90 gekostet und die Verkäuferin bei Tschibo konnte es nicht erklären. Servicewüste Deutschland!"
Daran erkennt man die Menschen, die noch nie irgendwas gearbeitet haben oder arbeiten mussten. Aber auch kein Wunder. Ich hatte das erste mal mit Wirtschaftslehre/BWL auf der Meisterschule!!! kontakt. Das ist viel zu spät. Es muss unbedingt ein Schulfach her, das einfache wirtschaftliche Zusammenhänge klarstellt. Wie entsteht ein Preis, wie wird ein Lohn erwirtschaftet usw.. dieses Verständnis fehlt so vielen...

Beispiel 4:
Vermeintlicher Kunde braucht eine neue Lesebrille und braucht etwas Ausgefallenes. Alles läuft gut, ein Auftrag wird geschrieben und entgegen meiner normaler Gepflogenheiten verlange ich weder Anzahlung, noch Vorkasse, es geht ja "nur" um einen Betrag von 95,- Euro, obwohl es auch eine halbe Stunde gedauert hat. Augenärztliche Werte waren auf Wunsch überprüft worden (auf der "Verordnung" stand ja auch Probierbrille).
Am nächsten Tag wird der Auftrag tel. storniert, "man habe online eine ähnliche Lesebrille für die Hälfte gefunden".
Man müsste in seine AGB reinschreiben: Für auf konkrete Bestellung hin gefertigte Unikate (Korrektionsbrillen) gibt es keine Stornomöglichkeit. In dringenden Fällen können wir Sie gegen Zahlung von bsp. 30% des Auftragswertes aus dem Vertrag entlassen.

Das sind nur einige Beispiele, teils schon länger her, aber man wird über die Zeit klug und wir haben unsere Arbeitsweise angepasst. Der "ehrliche" Kunde muß darunter leiden, ist aber nun mal so. Dazu sei gesagt, dass die Beispiele nicht die Regel sind, aber solche Situationen mehren sich auffallend.
Des Menschen Leben gleicht der Brille. Man macht viel durch. -- Heinz Erhardt
staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister FFA München 2011

Benutzeravatar
benkhoff
Beiträge: 10606
Registriert: Mittwoch 27. Mai 2009, 10:26
Wohnort: Ruhrpott, NRW, Deutschland, Europa, Erde, Milchstrasse
Kontaktdaten:

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon benkhoff » Freitag 8. April 2016, 09:17

starry_night hat geschrieben:An alle diejenigen, die Fremdfassungen verglasen: Wie handhabt Ihr das, wenn die Fassung Schaden nimmt?

Einarbeitungsgebühr je nach Aufwand (eine Vollrandfassung ist viel günstiger und schneller zu verglasen als ne Bohrbrille) und generell wird abgeklärt, daß ich keine Gewähr für die Fassung übernehme, wenn die zB bei der Verglasung zerbricht. Man weiß ja nie, zB bei Kunststofffassungen, wie alt die genau sind. Nebenbei: in den letzten 10 Jahren ist mir KEINE Brille beim Verglasen zerbrochen, aber man weiß ja nie, und wenn das dann mal nicht abgeklärt wird, dann passiert was! :wink:
Navy-Crews do it anytime and anywhere! Über aller Welt Gewässer, sind Marineflieger besser!
"Freiheit und Glück!" - PP Zahl
http://www.brillenbenkhoff.de
https://www.youtube.com/watch?v=qtLfYXNzh6Y

herrdelling
Beiträge: 1575
Registriert: Freitag 7. Dezember 2007, 21:55

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon herrdelling » Freitag 8. April 2016, 09:18

Karoshi""Smutje hat geschrieben:Beispiel 4:
Vermeintlicher Kunde braucht eine neue Lesebrille und braucht etwas Ausgefallenes. Alles läuft gut, ein Auftrag wird geschrieben und entgegen meiner normaler Gepflogenheiten verlange ich weder Anzahlung, noch Vorkasse, es geht ja "nur" um einen Betrag von 95,- Euro, obwohl es auch eine halbe Stunde gedauert hat. Augenärztliche Werte waren auf Wunsch überprüft worden (auf der "Verordnung" stand ja auch Probierbrille).
Am nächsten Tag wird der Auftrag tel. storniert, "man habe online eine ähnliche Lesebrille für die Hälfte gefunden".
Man müsste in seine AGB reinschreiben: Für auf konkrete Bestellung hin gefertigte Unikate (Korrektionsbrillen) gibt es keine Stornomöglichkeit. In dringenden Fällen können wir Sie gegen Zahlung von bsp. 30% des Auftragswertes aus dem Vertrag entlassen.


juristisch gar nicht notwendig!!! zwei WE bilden einen bindenden Kaufvertrag. PUNKT!!!! da kannst du eigentlich gar nicht am nächsten Tag stornieren.... reine Kulanz!!!

Robin
Beiträge: 2339
Registriert: Freitag 6. November 2009, 10:42

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon Robin » Freitag 8. April 2016, 09:44

herrdelling hat geschrieben:
Karoshi""Smutje hat geschrieben:Beispiel 4:
Vermeintlicher Kunde braucht eine neue Lesebrille und braucht etwas Ausgefallenes. Alles läuft gut, ein Auftrag wird geschrieben und entgegen meiner normaler Gepflogenheiten verlange ich weder Anzahlung, noch Vorkasse, es geht ja "nur" um einen Betrag von 95,- Euro, obwohl es auch eine halbe Stunde gedauert hat. Augenärztliche Werte waren auf Wunsch überprüft worden (auf der "Verordnung" stand ja auch Probierbrille).
Am nächsten Tag wird der Auftrag tel. storniert, "man habe online eine ähnliche Lesebrille für die Hälfte gefunden".
Man müsste in seine AGB reinschreiben: Für auf konkrete Bestellung hin gefertigte Unikate (Korrektionsbrillen) gibt es keine Stornomöglichkeit. In dringenden Fällen können wir Sie gegen Zahlung von bsp. 30% des Auftragswertes aus dem Vertrag entlassen.


juristisch gar nicht notwendig!!! zwei WE bilden einen bindenden Kaufvertrag. PUNKT!!!! da kannst du eigentlich gar nicht am nächsten Tag stornieren.... reine Kulanz!!!

Stornieren geht schon (und jederzeit) - aber alle bis dahin angefallenen Kosten zzgl. des eingkalkulierten Gewinns sind dann trotzdem fällig! Also eine detailierte Rechung mit den angefallenen Arbeiten und Arbeitszeiten und den daraus resultierenden Kosten sowie dem einkalkulierten Gewinn an den Kunden senden! Wenn die Brille zum Zeitpunkt der Stornierung (am nächsten Tag ja bei einer einfachen Nah-Brille nicht ganz unwahrscheinlich) bereits fertiggestellt ist entspricht dies dem vereinbarten Preis für die Brille abzüglich der anatomischen Endanpassung (die ja dann nicht mehr erfolgt)!

Oppicker
Beiträge: 2151
Registriert: Dienstag 19. September 2006, 11:16
Wohnort: 47829 Uerdingen

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon Oppicker » Freitag 8. April 2016, 10:15

starry_night hat geschrieben:Zur Idee mit dem Fassungssupermarkt: Wenn ich eine Fassung bei A kaufe und dann bei B verglasen lasse, wer kommt dann für den Schaden auf, wenn die Fassung beim verglasen bricht? Wer ist für die Anpassung der Fassung zuständig?


Für beides selbstverständlich der Optiker. Hätte er die Fassung selbst verkauft, würde er ja auch dafür geradestehen müssen, wenn sie ihm kaputtgeht. Und anpassen kann sie sowieso nur ein Optiker.
Der Fassungssupermarkt wäre ja nur ein ausgelagerter, gemeinsamer Verkaufsraum!
Manchmal gibt es im Leben einfach nicht genug Steine (Forrest Gump)

herrdelling
Beiträge: 1575
Registriert: Freitag 7. Dezember 2007, 21:55

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Beitragvon herrdelling » Freitag 8. April 2016, 10:31

Robin hat geschrieben:Stornieren geht schon (und jederzeit) - aber alle bis dahin angefallenen Kosten zzgl. des eingkalkulierten Gewinns sind dann trotzdem fällig! Also eine detailierte Rechung mit den angefallenen Arbeiten und Arbeitszeiten und den daraus resultierenden Kosten sowie dem einkalkulierten Gewinn an den Kunden senden! Wenn die Brille zum Zeitpunkt der Stornierung (am nächsten Tag ja bei einer einfachen Nah-Brille nicht ganz unwahrscheinlich) bereits fertiggestellt ist entspricht dies dem vereinbarten Preis für die Brille abzüglich der anatomischen Endanpassung (die ja dann nicht mehr erfolgt)!


und juristisch bleibt dieser vom Händler eingeräumte Storno reine Kulanz.... Vertrag ist abgeschlossen und bindend, ich muss also nicht!!! Es gibt keinen möglichen Vertragsrücktritt, wegen was auch immer, im stationären Handel!!!


Zurück zu „Sonstiges“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste