Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Augen

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optikgutachter
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Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Augen

Beitragvon optikgutachter » Montag 1. Februar 2016, 18:50

Urteile zu unzulässigen Autorefraktometer-Verordnungen (Quelle: Zentralverband der Augenoptiker)

Februar 2016 - RECHT:

(Die) Autorefraktometer-Messung allein reicht nicht

Ein im Raum Köln ansässiger Filialist hat in kurzer Zeit gleich drei Niederlagen hinnehmen müssen, zweimal vor dem Amtsgericht Köln
und einmal vor dem Amtsgericht Siegburg. Geklagt hatten Kunden, weil bei den von ihnen erworbenen Korrektionsbrillen nicht die
korrekten Brillenglaswerte berücksichtigt worden waren.

Der Filialist hatte die Werte allein mit Hilfe eines Autorefraktometers ermittelt und gemeint, dies entspreche einer fachgerechten Vorgehensweise.
Nach den Ausführungen eines Gerichtsgutachters, der unter Verweis auf die „Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie“
die subjektive Refraktion und den binokularen Abgleich für unverzichtbar ansah, erkannte der Filialist die Klagen sofort an.


Quelle: ZVA-Report 02/2016 Wiedergabe mit Genehmigung von Herrn RA Dr. Jan Wetzel


Was ist gemeint und worum geht es ?

Seit geraumer Zeit wird Kunden von (in der Branche als absolut unseriös geltenden) Optikern erzählt, dass die neueste Generation von
selbständig messenden Geräten sog. "Autorefraktometern" Ergebnisse liefern, die zur Verordnung einer Brille vollkommen ausreichen würden.

Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit.

Tatsächlich erspart man sich "nur" die Anschaffung der erforderlichen Einrichtungen und verzichtet damit gleichzeitig auf jedwede Sicherheit des Kunden.
Schnellverkauf ist eben angesagt. Das Wohl des Kunden spielt ganz offensichtlich überhaupt keine Rolle mehr.

Selbst der Hersteller der Geräte stellt(e) 2015 und nun erneut klar, dass hiermit nicht auf die korrekten Messungen verzichtet werden kann.

Ich danke Herrn Dipl.-Ing. Rainer Kirchhübel, Geschäftsführer von Oculus
-nach Darlegung der Zweckentfremdung seiner Geräte und den entsetzlichen Unfallfolgen für so versorgte Kunden-
ausdrücklich für die erneute Klarstellung des vorgesehenen Einsatzgebiets:

"Die subjektive Refraktion kann auf keinen Fall eingespart werden."

Weiteres und Nachweise: http://www.optikgutachter.de/index.php/ ... -ao-betrug


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Snipera
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Re: Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Aug

Beitragvon Snipera » Dienstag 2. Februar 2016, 21:05

Für mich dauerte die Ausbildung nach dem alten System ganze 7,5 Jahre bis zum Augenoptikmeister. Daher unverständlich, wie eine ausgebildete Fachkraft auf die Idee kommen kann, dass ein Autorefraktometerwert auch nur annähernd ein brauchbares Ergebnis liefern kann. Viele (oder alle?) Geräte machen mehrere Messungen und nehmen dann den Mittelwert aus allen diesen Messungen. Wenn sich jemand die Mühe macht und alle Einzelmessungen sich im Detail ansieht, so ist erkennbar, dass hier oft extreme Schwankungen herauskommen.

Auch ist mir aufgefallen, dass leichte Schwankungen im Stromkreis manchmals zu reinen Phantasiewerten führen können. Bei mobilen Einsätzen auf Messen oder ähnliches haben wir daher immer mit einem analogen Gerät gemessen.

Da ich aus Österreich bin und die Firmen in Deutschland nicht so gut kenne, habe ich einfach aus Neugierde ein wenig Google um Unterstützung gebeten und bin bei Kölnern - Filialisten zumindest auf eine irritierende Werbeaussage gestossen:

Jede Filiale von Smile Optic ist mit neuen Computer-Instrumenten von Oculus/Nidek ausgestattet, so erreichen wir jederzeit gute Messwerte

http://www.smileoptic.de/sehtest/

Traue ich mich zumindest nicht so zu sagen. Ich würde sagen, dass mit Refraktometer erhält man bestenfalls gute Screeningwerte, aber doch keine Messwerte???
Ist das nun Zufall oder handelt es sich hier um ein und die selbe Firma? Oder habe ich hier irgendetwas völlig falsch verstanden?

Was aber noch hinzukommt sind die mehr als nur überschwänglichen Bewertungen auf "KennstDuEinen" von Dez. 2013 bis 2014 und dann schlagartig keine einzige mehr. Also bei solchen Bewertungen werde ich immer sehr misstrauisch - aber kann mich auch irren :wink:
http://www.kennstdueinen.de/optiker-koeln-smile-optic-d62003-04.html#review-list-anchor
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Re: Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Aug

Beitragvon optikgutachter » Dienstag 2. Februar 2016, 23:22

-"No comment."- :|

Aber mal nachdenken.
Snipera´s Link: http://www.kennstdueinen.de/optiker-koeln-smile-optic-d62003-04.html#review-list-anchor

Da kann man Namen lesen.... :shock:
Ich baue mal ein rein theoretisches Geschäftsmodell.
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Re: Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Aug

Beitragvon prüflingsprüfer » Mittwoch 3. Februar 2016, 09:17

kapiert - danke ! :lol:
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Re: Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Aug

Beitragvon benkhoff » Mittwoch 3. Februar 2016, 10:11

ist es etwa nicht so, daß man sich Bewertungen bei "Call-Centern", zB auf Teneriffa, einfach kaufen kann...?!? :wink:
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Re: Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Aug

Beitragvon optikgutachter » Mittwoch 3. Februar 2016, 10:28

1. Teil – Geschäftsmodell : Eine realistische Theorie ?

Gesetzt den Fall man plant sowas....würde für dieses „Geschäftsmodell“ folgendes gelten:
Als Inhaber/in darf ich nicht belangt werden. Meine Angestellten schon! (Wer sonst ?)
Das darf ihnen aber nicht bewusst werden.


Also erspare ich mir die richtigen Messgeräte und stelle nur einen Autorefraktometer ins Geschäft.
Selber verordnen geht i.d.R. also gar nicht, aber wenn meine Mitarbeiter was verkaufen wollen/müssen,
dann haben Sie keine andere Wahl als die Messwerte des einzig vorhandenen Geräts zu verwenden.

Die Meister haben grundsätzlich erlernt/studiert: Das ist nicht zulässig !
Also werden die Mitarbeiter -und nicht ich- im Zweifelsfall auch zur Verantwortung gezogen. (Haften dafür.)


Kommt es raus, würde ich erklären:
„Das sie das machen sollen, habe ich nie gesagt !
Was kann ich also dafür, wenn sie hinter meinem Rücken derartiges Unrecht begehen ?“


Dazu passt wie die „Faust auf´s Auge“:

2. Teil - Ein Muss: Internet-Werbung mit Namen meiner Mitarbeiter/innen.
Je mehr Namen desto besser ! Foren-Empfehlungen, Facebook...etc.


Nicht nur „Wenn´s passiert“ werden vor allem diejenigen keinen Job mehr kriegen, welche als Gruppenleiter,
Teamführer, oder nur als Mitarbeiter etc. von „xy“ genannt wurden, oder sich selbst zu erkennen gaben........


Das Internet vergisst nicht und jeder zukünftige Arbeitgeber kann es nachlesen.
Das ist gut für mich:
Es sieht also jobmässig schlecht aus, also muss/wird der Angestellte bleiben und weitermachen.

Wenn dem so wäre, frage ich mich: Warum musste man überhaupt so einen Job annehmen ?
Schon am ersten Arbeitstag sieht man ja.....was da gemacht werden soll......... :oops:

Das ist selbstverständlich alles nur eine Theorie! :roll: :wink:
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Re: Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Aug

Beitragvon Snipera » Mittwoch 3. Februar 2016, 10:45

Ich glaub die komischen Bewertungen aus dem Jahre 2014 sind hier das geringste Übel
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Re: Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Aug

Beitragvon benkhoff » Mittwoch 3. Februar 2016, 12:05

:lol: :lol:
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Re: Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Aug

Beitragvon Snipera » Donnerstag 4. Februar 2016, 00:34

Würde gerne diesen Thread nochmals in Erinnerung rufen, da ich ihn für zu wichtig halte, als dass er immer weiter nach unten rutscht

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Re: Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Aug

Beitragvon optikgutachter » Donnerstag 4. Februar 2016, 09:48

Snipera hat geschrieben:Würde gerne diesen Thread nochmals in Erinnerung rufen, da ich ihn für zu wichtig halte, als dass er immer weiter nach unten rutscht


Ist ja auch nicht der Diskussionsbereich......

Gesperrt von optikgutachter am 04.02.16.
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