Kann man jetzt so nicht stehenlassen. Die BG's schreiben hier schon sehr genau vor, was hier ein AG zu tun hat.benkhoff hat geschrieben:"machbar" schon, warum auch nicht? Ging ja früher auch. Es soll bloß qualitativ und preislich möglichst "billig" sein, und das merken Sie ja gerade! Sie merken jetzt, was SIE Ihrem Arbeitgeber "wert" sind, nämlich...pm7 hat geschrieben:Da mein Arbeitgeber aber >5500 Mitarbeiter beschäftigt war das wahrscheinlich nicht mehr machbar.
Und wenn er das nicht freiwillig macht, oder weil eben was nicht beachtet wurde, muss man demjenigen auf die Füße treten.
Und wenn die Brille angenommen so schlecht ist, dass sich der AN ggf. sogar in Gefahr begibt, hat die BG hier sicherlich ein großes Problem damit.
Ich würde nun einfach mal das Gespräch suchen zu jener Stelle, die nun verantwortlich ist. Entweder eine Person im Unternehmen des AG oder derjendige, der die Brille gefertigt hat.
Sollte dies nichts fruchten, kann man sich als AN durchaus an die BG wenden.
Alles andere macht hier keinen Sinn.
LG,
ronja