Es stimmt schon...: Schon zu "meiner" Zeit bei A*ollo gab es nach Auftragserteilung einen Ausdruck für den Kunden, aus dem der Gesamtpreis ersichtlich war. Wenn das auch heute noch gilt (wovon ich stark ausgehe, da dies auch rechtliche Bedeutung hat) dürfte der Gesamtpreis für Orhan eigentlich keine Überraschung gewesen sein.
Und schon zu meiner Zeit hatte der damalige geschäftsführende "Fischkopp" (so werden - selbstverständlich liebevoll - am Niederrhein Holländer genannt) angekündigt, künftig "unbrave" (O-Ton) Werbung machen zu wollen. Sollte heißen: immer knapp an einer Abmahnfähigkeit vorbei. Man kann also bei den Anwälten, die A*ollo beschäftigt, davon ausgehen, dass Werbung nicht leichtfertig und durch eindeutige Rechtslage rechtswidrig ist, sondern höchstens per Richterspruch als unzulässig eingestuft wird.
Außerdem haben die meisten Kollegen ja die tolle Innung, die jede tatsächlich verbotene Werbung sofort abmahnt. Oder etwa nicht?
Diese Werbung wie im Video gezeigt, finde ich aber sehr grenzwertig. Auch wenn das berühmte "ab" vor der Betragsnennung steht, ist die Form der Werbung irreführend, den anscheinend wird ja nicht nur 1, sondern alle 3 Brillen berechnet. Keine einzelne der 3 Brillen im Filmbeispiel kostet über 300 Euro, also bekomme ich die 3 Brillen auch nicht zum Preis von 1.
Ich wundere mich, dass das zulässig sein soll. Aber mir ist das wurscht. Ich stelle fest, dass wenn ich bei A*ollo hier am Ort vorbeigehe, auch nicht viel mehr los ist als bei mir und deutlich weniger als beim Kollegen mit dem "F" am Anfang. Mal sehen, wie lange das der Kollege mit dem "A" noch durchhält