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Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Verfasst: Freitag 8. April 2016, 10:56
von Robin
herrdelling hat geschrieben:
Robin hat geschrieben: Stornieren geht schon (und jederzeit) - aber alle bis dahin angefallenen Kosten zzgl. des eingkalkulierten Gewinns sind dann trotzdem fällig! Also eine detailierte Rechung mit den angefallenen Arbeiten und Arbeitszeiten und den daraus resultierenden Kosten sowie dem einkalkulierten Gewinn an den Kunden senden! Wenn die Brille zum Zeitpunkt der Stornierung (am nächsten Tag ja bei einer einfachen Nah-Brille nicht ganz unwahrscheinlich) bereits fertiggestellt ist entspricht dies dem vereinbarten Preis für die Brille abzüglich der anatomischen Endanpassung (die ja dann nicht mehr erfolgt)!
und juristisch bleibt dieser vom Händler eingeräumte Storno reine Kulanz.... Vertrag ist abgeschlossen und bindend, ich muss also nicht!!! Es gibt keinen möglichen Vertragsrücktritt, wegen was auch immer, im stationären Handel!!!
IRRTUM

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Verfasst: Freitag 8. April 2016, 11:05
von ronja
Robin hat geschrieben: IRRTUM
Warum Irrtum?
Liest sich hier anders:
http://www.optikgutachter.de/pdf/Auftra ... _05_18.pdf

Zudem ist das kein Haustürgeschäft oder eine Onlinebestellung, in der man 14 Tage Zeit hat, das ganze zu widerrufen.

Im Gegensatz dazu wird hier eine Sonderanfertigung bestellt.
Sinnvollerweise lässt man sich den Auftrag vom Kunden mit Unterschrift quitieren.

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Verfasst: Freitag 8. April 2016, 11:30
von herrdelling
Robin hat geschrieben:
herrdelling hat geschrieben:
Robin hat geschrieben: Stornieren geht schon (und jederzeit) - aber alle bis dahin angefallenen Kosten zzgl. des eingkalkulierten Gewinns sind dann trotzdem fällig! Also eine detailierte Rechung mit den angefallenen Arbeiten und Arbeitszeiten und den daraus resultierenden Kosten sowie dem einkalkulierten Gewinn an den Kunden senden! Wenn die Brille zum Zeitpunkt der Stornierung (am nächsten Tag ja bei einer einfachen Nah-Brille nicht ganz unwahrscheinlich) bereits fertiggestellt ist entspricht dies dem vereinbarten Preis für die Brille abzüglich der anatomischen Endanpassung (die ja dann nicht mehr erfolgt)!
und juristisch bleibt dieser vom Händler eingeräumte Storno reine Kulanz.... Vertrag ist abgeschlossen und bindend, ich muss also nicht!!! Es gibt keinen möglichen Vertragsrücktritt, wegen was auch immer, im stationären Handel!!!
IRRTUM
kein Irrtum: pacta sunt servanda

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Verfasst: Freitag 8. April 2016, 12:46
von Smutje
Sollten bloß Beispiele sein und es kommt bei allen Kollegen vor.

Es gibt Lösungen für all die Fälle, klaro, aber darum und die juristische Feinheiten ging es nicht ....

...... es sollte dargestellt werden, was tatsächlich so vorkommt.

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Verfasst: Freitag 8. April 2016, 15:47
von benkhoff
Korrektionsbrillen sind generell Medizinprodukte und quasi immer Einzelanfertigungen. Diese sind von einer Rücknahme, da auf einen persönlichen Bedarf hin angefertigt, ausgeschlossen.
Exakt gleiches gilt zB für Unterschenkelprothesen.
Rücknahme ist reine Kulanz.
Eine Stornierung bei Korrektionsbrillen, die keine Unkosten verursacht, ist eigentlich nur sehr zeitnah möglich. Bei mir zB sind das 2 Stunden (ich bestelle Brillengläser gebündelt einmal mittags und einmal abends). Sobald die Bestellung durch ist beginnt die Anfertigung der Gläser, und DAS dann abzubrechen ist schwierig und nicht kostenlos.

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Verfasst: Freitag 8. April 2016, 18:54
von GodEmperor
Ave atque Vale!
herrdelling hat geschrieben:pacta sunt servanda
So hieß ein Achievement bei The Witcher 3 - The Wild Hunt...
Ne, mal im Ernst: Sind es echt so viele? Ist mir nie so aufgefallen. Vielleicht ein geografisches Phänomen? Hier im Norden sind es mal ein paar, aber nicht die Mengen. Denke, es hält sich (noch) die Waage, viele informieren sich auch im Netz vorm Brillenkauf. Da gibt's doch sogar son Optikerforum, wie hieß es noch...

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Verfasst: Montag 11. April 2016, 07:38
von prüflingsprüfer
benkhoff hat geschrieben:Korrektionsbrillen sind generell Medizinprodukte und quasi immer Einzelanfertigungen. Diese sind von einer Rücknahme, da auf einen persönlichen Bedarf hin angefertigt, ausgeschlossen.
Exakt gleiches gilt zB für Unterschenkelprothesen.
Rücknahme ist reine Kulanz.
Eine Stornierung bei Korrektionsbrillen, die keine Unkosten verursacht, ist eigentlich nur sehr zeitnah möglich. Bei mir zB sind das 2 Stunden (ich bestelle Brillengläser gebündelt einmal mittags und einmal abends). Sobald die Bestellung durch ist beginnt die Anfertigung der Gläser, und DAS dann abzubrechen ist schwierig und nicht kostenlos.
gans genauso sehe ich das auch

Re: Eintrittsgeld bei lokalem Geschäft

Verfasst: Montag 11. April 2016, 10:40
von Robin
Es hat ja auch niemand geschrieben, das eine Stornierung eines Kaufvertrages (also die fristlose Kündigung eines Werklieferungvertrages vor Fertigstellung des vereinbarten Werkes) kostenlos erfolgen soll, muss oder kann! Der ursprünglich vereinbarte Preis kann sich dabei logischer weise maximal um die anteiligen Kosten für die - durch die vorzeitige Kündigung - eingesparten Arbeitsschritte reduzieren!