ich habe mal kurz gegoogelt:
http://www.augenoptik-pq.de/index.php/allgemeines.html
hier ist es ganz klar beschrieben, dass die Präqualifizierung 5 Jahre gültig ist. Hier ist aber nicht mal davon die Rede, dass dies ausgesetzt sei.
oder:
http://www.brille-nord.de/dienstleistun ... erung.html
hier ist geschrieben:
Die Pflicht zur Präqualifizierung besteht seit dem 01. Juli 2010.
Ein Unternehmen mit einer "alten" Zulassung, benötigt keine Präqualifizierung, soweit die bestehenden Verträge mit den Krankenkassen ihre Gültigkeit behalten und keine maßgeblichen Änderungen im Unternehmen eintreten.
Aber was sind maßgebliche Änderungen?
Zu den maßgeblichen Änderungen zählen:
Inhaber- und Betriebswechsel
Umzug
Erweiterung des Hilfsmittelspektrums
Rechtsformänderung oder Umfirmierung
Insolvenz oder Liquidation
Tritt eine solche Änderung ein, müssen die Verträge mit den Krankenkassen neu abgeschlossen werden. Dazu muss eine Präqualifizierung durchgeführt werden, da die vereinbarten Präqualifizierungskriterien nachgewiesen werden muss.
Und ansonsten der Einfachkeit halber einfach mal wie PP schon schrieb, bei der Innung anrufen.
Das suchen hat mich jetzt grad mal 5 Minuten gekostet....