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Re: 3 Brillen zum Preis von einer

Verfasst: Mittwoch 27. August 2014, 16:17
von charlie_brown
Und wenn ich denke ich zahle nur nen hunni beim abholen, die mir dann aber 300-400 abluchsen wollen, kann ich dann sagen behaltet dne scheiß???
Nehm ich nicht ab und gut is?

Was machen die dann??

Re: 3 Brillen zum Preis von einer

Verfasst: Mittwoch 27. August 2014, 16:58
von Traumtänzerin
charlie_brown hat geschrieben:Und wenn ich denke ich zahle nur nen hunni beim abholen, die mir dann aber 300-400 abluchsen wollen, kann ich dann sagen behaltet dne scheiß???
Nehm ich nicht ab und gut is?

Was machen die dann??

Versuche es und berichte uns dann!

Re: 3 Brillen zum Preis von einer

Verfasst: Mittwoch 27. August 2014, 17:02
von benkhoff
der Preis wird doch bei Auftragserteilung ausgehandelt. Daran hält man sich auch. Wird "hinterher" noch was am Preis gedreht (einfach mehr verlangt, wie abgemacht), ist das nicht rechtens. Nur der vereinbarte Preis kann auch verlangt werden.

Natürlich müssen Sie sowas auch schriftlich haben, sonst können Sie nicht den vereinbarten Preis belegen. Jeder seriöse Verkäufer (egal welche Branche) gibt Ihnen aber gerne vorher eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Wenn Sie als "Beweis" allerdings nur "ich habe gedacht, es wären hundert Euro gewesen" haben, siehts dagegen sehr schlecht aus...