Kontaktlinsen von der Krankenkasse
Verfasst: Sonntag 7. Mai 2017, 11:31
Hallo!
Da ich mit meiner neuen Brille unzufrieden bin, habe ich ein wenig gegooglet und unter Astigmatismus bei Wikipedia folgendes gefunden:
Ist dieser Eintrag überhaupt aktuell?
Was bedeutet das? Bekommt jeder mit einem Astigmatismus ab 3,00dpt einen Zuschuss von der Krankenkasse?
Was ist dein Astigmatismus obliquus?
Danke!
Da ich mit meiner neuen Brille unzufrieden bin, habe ich ein wenig gegooglet und unter Astigmatismus bei Wikipedia folgendes gefunden:
Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland müssen die Kosten für entsprechende Korrekturen nur in eng gefassten Ausnahmefällen übernehmen.[9] Besteht ein genereller Anspruch auf eine Versorgung mit Sehhilfen, so werden die Kosten auch für Kontaktlinsen bei folgenden medizinisch angezeigten Ausnahmen übernommen
- bei einem irregulären Astigmatismus, wenn mit Kontaktlinsen eine um mindestens 20 Prozent verbesserte Sehstärke gegenüber Brillengläsern erreicht wird
- bei einem Astigmatismus rectus/inversus ab 3,00 dpt.
- bei einem Astigmatismus obliquus ab 2,00 dpt.
Ist dieser Eintrag überhaupt aktuell?
Was bedeutet das? Bekommt jeder mit einem Astigmatismus ab 3,00dpt einen Zuschuss von der Krankenkasse?
Was ist dein Astigmatismus obliquus?
Danke!