Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Kontaktlinse. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
Unabhängig vom Inhalt des Vertrages, den wir ja ohne weitere Informationen gar nicht beurteilen können, stellt sich mir nun die Frage:
Wäre es nicht sogar Körperverletzung, einem Kunden mit diesen Vorbefunden und dieser Vorgeschichte die Daten in die Hand zu geben und damit einem weiteren Kontaktlinsenmissbrauch Vorschub zu leisten?
"Nicht jeder der träumen und tanzen kann ist ein TRAUMTÄNZER "... (c) by Klaus Nerlich
I want it all, I want it all, I want it all - and I want it NOW! (und wenn das nicht klappt: Time is on my side...)
Wen es interessiert, hier mal eine kurze Aufklärung über die Lage in einem anderen Land in Europa, Sapnien.
Den Augenoptikermeister gibt es hier nicht, der ist hier dem Optometristen gleich gestellt.
Optometristen und Optiker müssen beim Colegio Nacional de Opticos y Optometristas registriert und zugelassen sein und haben eine Registriernummer.
Diese Registrierung und Zulassung muss jährlich erneuert werden.
Dies muss im Geschäft auch für die Patienten/Kunden sichtbar ausgehangen sein.
Jedes Rezept/Verordnung für eine Brile, Kontaktlinsen oder andere Sehhilfen muss vom Optometristen unterschrieben werden und neben dem Namen auch die Registriernummer enthalten.
Für das was ich hier verordne bin ich haftbar. Desweiteren bin ich haftbar für alles was die Angestellten de Geschäfts verkaufen und verursachen, soweit sie nicht selbst Optometristen und gegistriert sind.
Dies wird auch regelmässig kontrolliert und ein Geschäft, welches ohne registrierte Optometristen arbeitet muss heftige Strafen zahlen und wird auch recht schnell geschlossen, vom Gesundheitsamt.
Augenoptikgeschäfte sind als Einrichtung im Gesundheitswesen deklariert und unterliegen den entsprechenden Regulationen und Kontrollen der Gesundheitsämter.
Die Kunden/Patientenkartei unterliegt hier den gleichen Schutzbestimmungen, wie die Patientenkartei beim Arzt. Also absolut vertraulich und die Herausgabe von egal welchen Daten an Dritte ist verboten.
Der Patient/Kunde hat das Recht auf Herausgabe seiner kompletten Daten aus der Kartei. Hierzu muss im Geschäft ein Auszug aus dem Gesetz sichtbar angebracht werden, genauso wie das offizielle Schild der Regierung das hier im Geschäft das Rauchen strengstens verboten ist.
Wenn ich nun einen Patienten habe, der über einen langen Zeitraum Kontaktlinsen aus dem Internet kauft und selbst experimentiert und bei mir vorstellig wird und über derartige Probleme wie Blinki berichtet, bin ich aus medizinischen Gründen dazu gehalten, von weiteren Experimenten abzuraten und muss den Patienten auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass er/sie bei Fortführung der Praxis den Augen erheblichen Schaden, bis zum verlust des Augenlichts zuführen kann.
Wenn Blinki nun bei mir vorstellig geworden währe und ich die angegebenen Untersuchungen durchgeführt hätte, würden sich in meiner Patientenkartei die Daten der Untersuchung sowie der pathologische Befund und Diganose befinden. Ebenso würde sich in der Kartei die Anamnese befinden, aus der hervorgeht, dass der Patient seit Jahren Kontaktlinsen benutzt, die nicht adäquat sind und welche auch zu den vorgetsellten Syptomen geführt haben.
Da keine neuen Linsen angepasst wurden, sind also auch keine Linsendaten in der Kartei.
Blinki könnte sich also seinen Befund einrahmen und an die Wand hängen, schliesslich ist mein Honorar für solche Arbeiten höher als die 149€ die angeblich gezahlt wurden.
Neue Linsen aus dem Internet können damit nicht bestellt werden.
Bei der Vorgeschichte des Patienten würde ich auch eine schriftliche Belehrung aufsetzen, aus der hervorgeht, dass nur durch die Neuanpasung adäquater Kontaktlinsen die Gesundheit des Auges gewährleistet werden kann und ich mich jedweder Haftung entziehe, wenn der Patient Kontaktlinsen bei Dritten kauft. Dies muss der Patient auch unterschreiben. Sollte der Patient die Unterschrift verweigern, wird dies ausführlich in der Patientenkartei dokumentiert.
Wenn ich als Optometrist hier meine Verantwortung für die Augen und Gesundheit meiner Patienten nicht ernst nehme und lax arbeite und mal eben irendwelche Kontaktlinsen abgebe und meinen Patienten dadurch Schaden entsteht und dies auch in mehreren Fällen vorkommt, kann es pasieren dass ich wegen "acto contra la salud publica" (Handlungen gegen die Gesundheit der Öffentlichkeit) angezeigt und vor Gericht gezogen werde. Mal abgesehen von dem Ärger den ich mit der Berufshaftpflicht bekomme, da die garantiert die hoen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nicht zahlen werden.
Wenn ich jedoch den starken Verdacht habe, dass mein Patient durch sein Handeln seine Gesundheit in Gefahr bringt und die Inhalte seiner Kartei dies auch noch fördern würden und dadurch die Gefahr besteht, dass unpasende Kontaktlinsen gekauft werden, welche die Gesunderhaltung der Augen gefährden, würde ich die Herausgabe der Daten verweigern und nur durch richterlichen Beschluss herausgeben.
Durch den Gang vor Gericht ist es durchaus im Rahmen der Möglichkeiten, dass sich der Patient einem psychiatrischen Gutachten unterziehen müsste.
Schon mal versucht in der Apotheke Codeintabletten ohne Rezept zu kaufen, wegen der Rückenschmerzen?
Keine Chance. Das kann fatale Folgen haben.
Die fachlichen Abläufe sind in ganz Europa gleich. Sowohl die Haftung, Dokumentation, etc. Das ist durch das Medizinproduktegesetz geregt.
Alles andere (Aushangpflicht, Registrierungnummer, etc.) sind Ländersache und werden individuell gehandhabt.
Deine Ausführunge entsprechen somit ganz genau den gleichen Abläufen in D, Ö bzw. auch die CH (die dieses Abkommen auch unterzeichnet haben).
...genau aus diesen hier schön verdeutlichten Gründen, überlege ich schon seid einiger Zeit die Kontaktlinsen aus meinem Geschäft zu verbannen
Das macht einfach keinen Spaß mehr...muss ja Spaß machen, weil Geld kann man damit nicht mehr verdienen....
Linsen ohne Anpassung hat 14 Jahre bei mir wunderbar geklappt! Erst jetzt gerötete Augen. Daher ging ich zu einem Optometristen. Wohl zum Falschen! Ich war nochmals persönlich bei diesem Optometristen und hab für meine bezahlten 149 € eindringlich um meine Werte gebeten!!!
Nachdem ich mich im Eingangsbereich vor weiteren Kunden klar (aber freundlich) verständlich gemacht habe sollte ich im Wartezimmer Platz nehmen.
10 Minuten später wurde ich von einer Helferin mit folgendem Zettel abgefertigt und sollte gehen:
Damit hab ich mich nicht zufrieden gegeben. Nicht für 149 Euro!!!
Ich gab freundlich zu verstehen dass mir diese spärlichen Infos nicht ausreichen. Schließlich wurden zig Messungen und Tests mit mir gemacht. Und ein 3-D-Abdruck meiner Augen wurde angefertigt. Das wolle ich haben! (Mir gehts darum dass ich wissen möchte welche Krümmung Kontaktlinsen für mich haben müssen.)
Daraufhin druckte mir der Optomestrist immerhin noch folgenden Zettel aus. Mit dem kann ich aber nichts anfangen:
Da stehen lauter Infos zum 3-D-Abdruck des Auges drauf. Hat hier jemand Ahnung? Welche Krümmung für Kontaktlinsen (BC-Wert) brauchen meine Augen???
Soll ich mich mit dem Wisch vom Optometristen zufrieden geben oder kann ich davon ausgehen dass er noch mehr Werte von mir hat die er nicht rausrückt?
(Er hat ALLE Untersuchungen mit mir gemacht. Weitere Verbindung mit ihm ist nur gescheitert weil er mir einen 800 Euro-Vertrag für 1 Jahreslinsenpaar andrehen will.)
Und was genau soll jetzt teuer sein??
Du erhälst eine Rundumversorgung! Es ist alles aufgegliedert, du musst dich um nichts kümmern!
Sogar Pflegemittel usw ist enthalten. Was willst du mehr?
Ist mir unverständlich.