Haftpflichtschaden Brille: "Abzug gemäß § 249 BGB" ???

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optikgutachter
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Haftpflichtschaden Brille: "Abzug gemäß § 249 BGB" ???

Beitragvon optikgutachter » Dienstag 28. Juni 2011, 13:50

§ 249 BGB regelt weder die Art (noch die Höhe) von Abzügen bei Brillenbewertungen
oder:
Warum ein Zeitwert und/oder gar ein Abzug gemäß " Wiederbeschaffungsrythmus "
nach § 249 BGB bei Brillen hiermit nicht begründet werden kann.


Von selbsternannten - meist für Versicherungen tätigen - Sachverständigen wird immer wieder als Begründung
für wertmäßige Abzüge bei Brillenschäden auf den Neuwert oder Wiederbeschaffungswert ein Paragraph angeführt:
"Der Restwert/Zeitwert der Brille wurde ermittelt nach § 249 BGB."

Da sich bei mir die Anfragen häufen, wie ein Abzug nach diesem Paragraphen für Brillen denn nun korrekt
vorgenommen wird, darf ich an dieser Stelle klarstellen :

:!: Überhaupt nicht. :!:

Die Theorie eines Kollegen, daß mit der Nennung eines Paragraphen dem Geschädigten wohl vermittelt werden soll,
daß die wie auch immer ermittelten Abzüge "rechtmäßig" sind, teile ich nicht (immer).

Infolge der Informationsmenge ist dieser Beitrag hier nur als Kurzfassung (Vorabinformation) eingestellt.

Für weitergehende Informationen zum „Abzug nach § 249 BGB bei Brillen“ unter
http://www.optikgutachter.de/index.php/ ... enschaeden
https://www.optikgutachter.de
Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!

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