Gerichtsurteile: Unzulässige Schnellvermessung Ihrer Augen
Verfasst: Montag 1. Februar 2016, 18:50
Urteile zu unzulässigen Autorefraktometer-Verordnungen (Quelle: Zentralverband der Augenoptiker)
Februar 2016 - RECHT:
(Die) Autorefraktometer-Messung allein reicht nicht
Ein im Raum Köln ansässiger Filialist hat in kurzer Zeit gleich drei Niederlagen hinnehmen müssen, zweimal vor dem Amtsgericht Köln
und einmal vor dem Amtsgericht Siegburg. Geklagt hatten Kunden, weil bei den von ihnen erworbenen Korrektionsbrillen nicht die
korrekten Brillenglaswerte berücksichtigt worden waren.
Der Filialist hatte die Werte allein mit Hilfe eines Autorefraktometers ermittelt und gemeint, dies entspreche einer fachgerechten Vorgehensweise.
Nach den Ausführungen eines Gerichtsgutachters, der unter Verweis auf die „Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie“
die subjektive Refraktion und den binokularen Abgleich für unverzichtbar ansah, erkannte der Filialist die Klagen sofort an.
Quelle: ZVA-Report 02/2016 Wiedergabe mit Genehmigung von Herrn RA Dr. Jan Wetzel
Was ist gemeint und worum geht es ?
Seit geraumer Zeit wird Kunden von (in der Branche als absolut unseriös geltenden) Optikern erzählt, dass die neueste Generation von
selbständig messenden Geräten sog. "Autorefraktometern" Ergebnisse liefern, die zur Verordnung einer Brille vollkommen ausreichen würden.
Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit.
Tatsächlich erspart man sich "nur" die Anschaffung der erforderlichen Einrichtungen und verzichtet damit gleichzeitig auf jedwede Sicherheit des Kunden.
Schnellverkauf ist eben angesagt. Das Wohl des Kunden spielt ganz offensichtlich überhaupt keine Rolle mehr.
Selbst der Hersteller der Geräte stellt(e) 2015 und nun erneut klar, dass hiermit nicht auf die korrekten Messungen verzichtet werden kann.
Ich danke Herrn Dipl.-Ing. Rainer Kirchhübel, Geschäftsführer von Oculus
-nach Darlegung der Zweckentfremdung seiner Geräte und den entsetzlichen Unfallfolgen für so versorgte Kunden-
ausdrücklich für die erneute Klarstellung des vorgesehenen Einsatzgebiets:
"Die subjektive Refraktion kann auf keinen Fall eingespart werden."
Weiteres und Nachweise: http://www.optikgutachter.de/index.php/ ... -ao-betrug
Gesperrt von optikgutachter am 04.02.16.
Die weitere Diskussion findet hier statt http://forum.optiker.de/viewtopic.php?f=21&t=16151
Februar 2016 - RECHT:
(Die) Autorefraktometer-Messung allein reicht nicht
Ein im Raum Köln ansässiger Filialist hat in kurzer Zeit gleich drei Niederlagen hinnehmen müssen, zweimal vor dem Amtsgericht Köln
und einmal vor dem Amtsgericht Siegburg. Geklagt hatten Kunden, weil bei den von ihnen erworbenen Korrektionsbrillen nicht die
korrekten Brillenglaswerte berücksichtigt worden waren.
Der Filialist hatte die Werte allein mit Hilfe eines Autorefraktometers ermittelt und gemeint, dies entspreche einer fachgerechten Vorgehensweise.
Nach den Ausführungen eines Gerichtsgutachters, der unter Verweis auf die „Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie“
die subjektive Refraktion und den binokularen Abgleich für unverzichtbar ansah, erkannte der Filialist die Klagen sofort an.
Quelle: ZVA-Report 02/2016 Wiedergabe mit Genehmigung von Herrn RA Dr. Jan Wetzel
Was ist gemeint und worum geht es ?
Seit geraumer Zeit wird Kunden von (in der Branche als absolut unseriös geltenden) Optikern erzählt, dass die neueste Generation von
selbständig messenden Geräten sog. "Autorefraktometern" Ergebnisse liefern, die zur Verordnung einer Brille vollkommen ausreichen würden.
Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit.
Tatsächlich erspart man sich "nur" die Anschaffung der erforderlichen Einrichtungen und verzichtet damit gleichzeitig auf jedwede Sicherheit des Kunden.
Schnellverkauf ist eben angesagt. Das Wohl des Kunden spielt ganz offensichtlich überhaupt keine Rolle mehr.
Selbst der Hersteller der Geräte stellt(e) 2015 und nun erneut klar, dass hiermit nicht auf die korrekten Messungen verzichtet werden kann.
Ich danke Herrn Dipl.-Ing. Rainer Kirchhübel, Geschäftsführer von Oculus
-nach Darlegung der Zweckentfremdung seiner Geräte und den entsetzlichen Unfallfolgen für so versorgte Kunden-
ausdrücklich für die erneute Klarstellung des vorgesehenen Einsatzgebiets:
"Die subjektive Refraktion kann auf keinen Fall eingespart werden."
Weiteres und Nachweise: http://www.optikgutachter.de/index.php/ ... -ao-betrug
Gesperrt von optikgutachter am 04.02.16.
Die weitere Diskussion findet hier statt http://forum.optiker.de/viewtopic.php?f=21&t=16151