Nach aktueller Rechtsprechung wurde einem Brillen-Onlineshop untersagt mit "erstklassiger Optikerqualität" zu werben.
Das zu diesem Verfahren (Landgericht Kiel, Az.: 16 O 20/11) erstattete Gutachten von Prof. Grein zeigt ferner auf,
daß in Ermangelung zwingend notwendiger Informationen gutes Sehen mit Internetbrillen nur zufällig ist.
Das Urteil und das Gutachten (mit freundlicher Genehmigung von Herrn Prof. Grein) als pdf-Dateien:
http://www.optikgutachter.de/index.php/gerichtsurteile
Urteil zum Brillen-Onlineshop
- optikgutachter
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Urteil zum Brillen-Onlineshop
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Falls Sie mal was über mich gehört haben sollten: Glauben Sie es bloß nicht!
Vermutlich stimmt das nämlich alles (Kölner Humor)!
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- prüflingsprüfer
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Re: Urteil zum Brillen-Onlineshop
dankeschön !
- DI Michael Ponstein
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Re: Urteil zum Brillen-Onlineshop
dito - am wochenende werde ich es mir mal zu gemüte führen.
Refraktionieren mit Spaß!? Refraktions-Teste für Tablet von iPadMeikel: Sehteste für iPad&Co Info http://www.optik-freise.de Spezialialist: Besser Sehen, Myopiemanagement mit Ortho-K oder Miosmart, sowie Orcam zertifiziert für LowVision.
Re: Urteil zum Brillen-Onlineshop
Im FAQ bitte keine Posts, Gerd, bitte entsprechend löschen! Danke
"Du scheinst mir ja echt ne Blitzbirne zu sein!"... © by User
- prüflingsprüfer
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Re: Urteil zum Brillen-Onlineshop
dann bitte rüberschieben in Bekanntmachungen und sperren -
- optikgutachter
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Re: Urteil zum Brillen-Onlineshop
Nachtrag Urteil des BGH (Az. ZR 227/14)
Der Bundesgerichtshof hat Ende 2016 festgestellt und entschieden,
dass eine Qualität -wie man sie beim Kollegen vor Ort erwarten kann-
beim Internet-Brillen-Versender nicht möglich ist.
Der Bundesgerichtshof hat Ende 2016 festgestellt und entschieden,
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