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Urteil zum Brillen-Onlineshop

Verfasst: Donnerstag 27. Dezember 2012, 16:27
von optikgutachter
Nach aktueller Rechtsprechung wurde einem Brillen-Onlineshop untersagt mit "erstklassiger Optikerqualität" zu werben.
Das zu diesem Verfahren (Landgericht Kiel, Az.: 16 O 20/11) erstattete Gutachten von Prof. Grein zeigt ferner auf,
daß in Ermangelung zwingend notwendiger Informationen gutes Sehen mit Internetbrillen nur zufällig ist.

Das Urteil und das Gutachten (mit freundlicher Genehmigung von Herrn Prof. Grein) als pdf-Dateien:

http://www.optikgutachter.de/index.php/gerichtsurteile

Re: Urteil zum Brillen-Onlineshop

Verfasst: Donnerstag 27. Dezember 2012, 16:56
von prüflingsprüfer
dankeschön !

Re: Urteil zum Brillen-Onlineshop

Verfasst: Donnerstag 27. Dezember 2012, 17:24
von DI Michael Ponstein
dito - am wochenende werde ich es mir mal zu gemüte führen.

Re: Urteil zum Brillen-Onlineshop

Verfasst: Donnerstag 27. Dezember 2012, 17:26
von palmi
Im FAQ bitte keine Posts, Gerd, bitte entsprechend löschen! Danke

Re: Urteil zum Brillen-Onlineshop

Verfasst: Donnerstag 27. Dezember 2012, 17:28
von prüflingsprüfer
dann bitte rüberschieben in Bekanntmachungen und sperren -

Re: Urteil zum Brillen-Onlineshop

Verfasst: Freitag 10. März 2017, 19:15
von optikgutachter
Nachtrag Urteil des BGH (Az. ZR 227/14)

Der Bundesgerichtshof hat Ende 2016 festgestellt und entschieden,
dass eine Qualität -wie man sie beim Kollegen vor Ort erwarten kann-
beim Internet-Brillen-Versender nicht möglich ist.