Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

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Stephan
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Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von Stephan »

Hallo,

jetzt brauch ich auch mal eure Hilfe. Ich hab eine Kundin, die Ihre Brille im September 2009 bei mir gekauft hat. Sie hat eine Strenesse und 1.67 Gläser bekommen. Mit den ersten 3 Paar Brillengläsern konnte Sie nicht sehen. Sie hat nun nach fast zwei Jahren Individualgläser in Ihrer Brille und ist damit zufrieden. Nun hat die Strenesse Brillenfassung aber angeblich auch immer Farbfehler, Kratzer, etc, die wir nun auch schon 3x behoben haben. Nun kam die Kundin nach dem letzten Kratzer und meinte, das Sie diese Fassung ja nun auch nicht ewig haben möchte und Sie lieber eine andere als Ersatz haben möchte. Leider können wir Ihr die gewünschte Mykita nicht besorgen, da wir Mykita nicht führen. Ende vom Lied ist, das die Kundin nun von Ihrem Auftrag (700 €uro) zurücktreten möchte.

Wie handhabt ihr das, bzw. wie waren eure Erfahrungen in der Vergangenheit mit solchen Fällen?

beste Grüße


Stephan
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Spezi
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von Spezi »

Die Gewährleistung lief nach 6 Monaten ab, nun muß die Kundin den Sachmangel (der nach meiner Meinung hier nicht vorhanden ist, die hat nur zuviel Zeit und kommt vielleicht mit dieser Methode zu immer neuen Brillen für lau) beweisen und hier wird sie sich schwertun.

Kratzer sind nunmal Gebrauchsspuren und lassen nicht auf einen Qualitäts- bzw. Sachmangel schließen, die vorhergehenden Tauschaktionen waren eine
kundenorientierte Serviceleistung von dir und kein Garantie- bzw. Gewährleistungsfall.

Schmeiß die Gute einfach aus dem Laden, solche Freaks braucht kein Mensch. :evil:

Mit mitfühlenden Grüßen Spezi
Zuletzt geändert von Spezi am Montag 27. Juni 2011, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
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nixblicker
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von nixblicker »

ist nicht einfach, aber ich seh´s genau so.

nach fast 2 jahren rückabwickeln geht mal garnicht.

Dass eine fassung nach einigen monaten oder auch jahren nicht mehr ausieht wie am ersten tag, ist auch klar.

Und nach so langer zeit eine andere fassung, mit am besten wiederum neuen gläsern... Irgendwann is auch mal gut.

Die treibt das spiel so lange, bis es dir zu bunt wird, und dann sucht sie sich nen neuen unwissenden, und zieht die nummer von vorne ab.
Schau doch mal rein: www.glashaus-bremerhaven.de
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lars56
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von lars56 »

Das Problem: Da hängt oft noch ein Ehemann, Kinder, der örtliche Kegelclub usw. dran. Sorgt auch bei uns immer für einen gewissen Bauchdruck in solchen Situationen.

Kann Dir nicht irgendein Kollege hier Mykita besorgen? Dann macht man der guten Frau einen ordentlichen Preis für die neue Brille, kommuniziert das ganze als heldenhafte Großtat und gut is. So ist vielleicht beiden geholfen. Ich würd's so versuchen.

Drück Dir die Daumen! Wenn keiner Mykita hat, PN an mich, ich kenn einen.

lars56
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Spezi
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von Spezi »

@lars56

da muß man drüberstehen, sonst macht das selbe der gesamte Kegelclub und sei mal ehrlich bei dem Verlauf muß Mann mal einen Schlußpunkt
setzten, auch wenn´s kurzfristig weh tut, auf langer Sicht zeichnet sich eine gewisse Geradlinigkeit nach meiner Meinung mehr aus.

Grüße Spezi
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lars56
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von lars56 »

@spezi:

Du hast natürlich recht, aber es kommt auf den Einzelfall an. Spürt man, daß die Kundin eher die Abzocknummer veranstaltet, fällt bei uns auch der Hammer und dann ist eben Schluß. Entscheiden kann das nur der stephan, der die Kundin und den Hintergrund kennt. Aber 700 Tacken tun schon weh...
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Spezi
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von Spezi »

lars56 hat geschrieben:Entscheiden kann das nur der stephan, der die Kundin und den Hintergrund kennt
ganz deiner Meinung :wink:
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benkhoff
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von benkhoff »

also Stephan, irgendwo hört auch der Spass auf. Rechtlich gesehen bist Du auf der sicheren Seite. Denn würde man wirklich rückabwickeln, käme eine Nutzungsgebühr auf die gute Dame zu. Die Abnutzung der Brille und der Gläser wird auch ermittelt und dann "stehen" der Un-Kundin nicht mehr 700 Euro sondern nur noch 12,40 Euro "zu". Also Rückabwicklung macht keinen Sinn, einfach rauswerfen solche dämlichen Damen. Die hat wohl kein Benehmen gelernt, da muß mal nachgebessert werden... Mit solchen "Unkunden" macht man sich nur selbst bankrott. Besser wegschicken...
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Spezi
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von Spezi »

benkhoff hat geschrieben:dann "stehen" der Un-Kundin nicht mehr 700 Euro sondern nur noch 12,40 Euro "zu".
rechne mir Unwissenden das bitte mal vor damit ich das auch kann :lol:
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benkhoff
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von benkhoff »

das könnte ein Gutachter genau durchrechnen, denn ich kenne die genauen Abzüge (in Prozent) nicht. Die sind aber erheblich unterschiedlich, je nachdem wie stark abgenutzt. Dies muß auch ein unabh. und vereidigter Sachverständiger Optiker feststellen (auch das Gutachten wird dann abgerechnet, der Optiker muß diese Kosten nicht zahlen, denn er wünscht ja keine Rückabwicklung - Verursacherprinzip). Generell stehen der Dame aber auf keinen Fall 700 Euro zu, sondern wesentlich weniger! Vielleicht nicht 12,40 Euro, aber so ähnlich.
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palmi
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von palmi »

Spezi hat geschrieben:Die Gewährleistung lief nach 6 Monaten ab, nun muß die Kundin den Sachmangel (der nach meiner Meinung hier nicht vorhanden ist, die hat nur zuviel Zeit und kommt vielleicht mit dieser Methode zu immer neuen Brillen für lau) beweisen und hier wird sie sich schwertun.
Naja, die Gewährleistung läuft generell 2 Jahren, die Beweispflicht dreht sich eben nach 6 Monaten. Sofern ein Gutachter (wie von Benkhoff beschrieben) eingeschaltet wird, und ein Mangel (damit also produktionsbedingte Fehler) wird festgestellt, ist mit der "Abnutzungsrechnung" eine "Rückabwicklung" möglich.

Allerdings darf man auch nicht vergessen: die Kundin hatte zwar mehrmals reklamiert (3 Gläser umgetauscht) und hätte bei der dritten Reklamation abtreten können, hat aber einer Nachbesserung zugestimmt und deswegen kann sie auch nicht auf das Recht einer Rückabwicklung pochen! JETZT muss ein Mangel am bestehenden Produkt festgestellt werden. Und zwar von der Kundin.
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Klaus Nerlich
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von Klaus Nerlich »

Bitte verschont uns Sachverständige vor solchen "Prüfaufträgen". Solche Leute sind dann nicht mal mit dem Ergebnis einverstanden.

Ich war selbst schon einmal "obergutachter" da eine Beschwerdeführerin mit dem Gutachten des gerichtlich bestellten Gutachters nicht einverstanden war. Mir läuft heute noch Blut aus dem Ohr, denke ich nur an den Wortschwall der "Dame". Übrigens Wert der Brille 680€, Erstgutachten des Kollegen 590€, Zweitgutachten mit Gerichtstermin 1300€. Die "DAme" hat verloren und gezahlt hat die Rechtsschutz.

Meine Meinung zu dem Fall: Freundlich die Bitte der "Dame" auf Rückabwicklung abweisen!
Präqualifikation - Homepage http://www.pq-nerlich.de/

Hilfe zur Selbsthilfe bedarf manchmal Dritter
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Snipera
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von Snipera »

Hallo Stephan!

Kommt mir bekannt vor. Je lieber du bist, umso mehr wirst du ausgenutzt.
Eine komplette Rückabwicklung würde ich gänzlich ausschliessen. Auch würde ich ausschliessen, eine neue Fassung zu organisieren. Es wird nämlich so kommen, dass wenn schon die Gläser dann auch noch neu kommen müssen, dann muss ja auch gleich die neue Stärke ausgemessen werden usw.

Es gibt nur 2 Möglichkeiten:
die Bequemste: alles Rückabwickeln und drei Kreuze machen
oder
Sie kann gerne neue Brille und neue Gläser haben, ihr kommts ihr preislich dafür entgegen.

Wenn du alles Rückabwickelst, wird sie zum Mitbewerb rennen und das gleiche Spiel von Anfang an neu druchspielen. Sie wird sowieso schlecht über eure Firma reden. Also was soll noch zu gewinnen sein? Und warum sollst du alles aus eigener Tasche bezahlen, wenn du ordentlich und korrekt gearbeitet hast.

-> wieviele Häuslbauer geben das Haus einfach zurück und machen eine Kaufrückabwicklung, wenn das fertige Haus so ist wie es geplant war, aber in der Praxis man es sich doch anders vorgestellt hat???

Die Kunde ist mündig, sie darf wählen und sie darf frei entscheiden. Du berätst und empfiehlst, aber die Endentscheidung trifft immer die Kunde
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Distel
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von Distel »

Stephan hat geschrieben:.....Sie hat nun nach fast zwei Jahren Individualgläser in Ihrer Brille und ist damit zufrieden. Nun hat die Strenesse Brillenfassung aber angeblich auch immer Farbfehler, Kratzer, etc, die wir nun auch schon 3x behoben haben. Nun kam die Kundin nach dem letzten Kratzer und meinte, das Sie diese Fassung ja nun auch nicht ewig haben möchte und Sie lieber eine andere als Ersatz haben möchte. Leider können wir Ihr die gewünschte Mykita nicht besorgen, da wir Mykita nicht führen.
Hi Stephan,

Fakt: Eure Kundin ist mit den Gläsern mittlerweile zufrieden, möchte die Fassung umtauschen, um das Farbbeschichtungsproblem dauerhaft zu lösen.
Sende die Fassung an eine Beschichtungsfirma mit 2-jähriger Garantie. Um Wartezeit für die Kundin zu verhindern, notfalls nochmals das Modell vom Hersteller neu liefern lassen und das defekte später dann zurücksenden.
Die Kosten der Beschichtungsfirma haben wir in einer ähnlichen Situation mit den Außendienstler reguliert.

Viel Erfolg!

Falls Du weitere Angaben brauchst - Beschichtungsfirma... kurz PN senden, eventuell mit Tel. Nr.

Greets
Distel
Nemo me impune lacessit - Niemand reizt mich ungestraft
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Stephan
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Re: Rückabwicklung nach fast 2 Jahren?

Beitrag von Stephan »

Hallo hallo,

ich hab mir eure Gedanken und Posts mal angeschaut. Ich bin gespannt, was rauskommt. Distel's letzte Post hat mir gut gefallen. Jedenfalls konnte ich mir aus allen Punkten was rausziehen, wie ich das anpacke. Ich danke euch!

Stephan
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