Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

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Berthold Niermann
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Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von Berthold Niermann »

Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit mit einer Brille verordnen soll.


Hallo miteinander,

habe dieses Thema auch schon im Optikernetz.de angesprochen.

Und zwar möchte ich eine Bröschüre für alle Fachleuchte, vor allem Augenärzte, Allgemeinmediziner, Kinderärzte
ADAC, und den Krankenkassen zukommen lassen.

Wie wir alle schon in unserem Alltag erlebt haben, werden häufig erkannte Fehlsichtige nicht von unseren lieben
Augenärzten mit einer Brillenverordnung ausgestattet, obwohl eine Fehlsichtigkeit, Ungleichsichtigkeit oder
eine Nachkorrektion der alten Brille notwendig wäre.

Ich selber stelle immerwieder fest, dass Kunden ( Patienten ) jahrelang zum Arzt laufen, trotz Fehlsichtigkeit,
aber nichts passiert.

Es müßte eine ärztliche Norm erstellt werden, wann man welche Fehlsichtigkeit auskorrigiert, bzw. was es bedeutet,
wenn man die Fehlsichtigkeit nicht auskorrigiert und die Folgen. Welche Arten von Fehlsichtikeiten es gibt, und wie man sie an sich oder andere festsellen kann.
Und was noch in die Broschüre noch vermerkt werden sollte, eine Statitik über die Bevölkerung die unwissentlich bzw.
wissentlich keine Brille tragen, obwohl die Person eine Brille haben müßte.

Ich behaubte mal. dass jeder dritte Patient vom Augenarzt, trotz geringer Fehlsichtigkeit, nicht mit einer Brillenglasverordnung ausgestattet wird, bzw. mit einer Nachkorrektion verbessert werden kann.

Meine berufliche Erfahrung ist, dass viele Augenärzte keine Notwendigkeit in eine geringfügigen Erstverordnung sehen.
Die Einstellung zum "Guten Sehen " wird hier wissentlich nicht im Fordergrund gestellt.
Zuletzt geändert von Berthold Niermann am Montag 23. Mai 2011, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.
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nero
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von nero »

Ich glaube das ist vergebene Liebesmüh.
____________
seit ich einen Polizisten bei mir hatte, der mit -1,50sph -0,50cyl auf beiden Augen ohne Korrektur durch die Gegend läuft und (was noch viel schlimmer ist) fährt, hab ich die Hoffnung aufgegeben.

Sätze wie: "Ich sehe in der Ferne alles" oder "Ich sehe mit der Brille auch nicht besser (Werte: -2,00) kommen immer häufiger. Ich fürchte auf die Vernunft appelieren bringt heutzutage nichts mehr. Siehe Billig-Internet-Kontaktlinsen.
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Berthold Niermann
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von Berthold Niermann »

Gerade solche Fälle müßten publik gemacht werden, Polizist mit schlechter Sehleistung, die Öffentlichkeit
würde die Nase rümpfen.
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prüflingsprüfer
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von prüflingsprüfer »

das läuft auf die Sache mit der unterirdischen Bezahlung für unsere Polizisten raus,
der Arbeitgeber wird die Brille nicht bezahlen, der arme Polizist kann von seinem Gehalt
sich keine Brille leisten und brauchen tut er sie subjektiv sowieso nicht....

so isses in Deutschland
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benkhoff
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von benkhoff »

und andererseits gibt es dann die hyperkritischen Myopen, die mit Visus 1,2 noch unzufrieden sind und vor Gericht gehen, weil sie ja mit 18 Jahren damals viel besser sehen konnten. Warum kann der Schmachmaat von Augenarzt/Optiker/werauchimmer dies nicht wieder so "hinbekommen"... :roll:
Weil das Sehen sehr subjektiv ist, ist eine Norm nicht durchzubringen.
Dennoch wäre es schon sehr von Vorteil für die Allgemeinheit, wenn es genauso wie im übrigen EU-Land, eine regelmäßige Visus-Prüfung zwecks Führerschein-Verlängerung gesetzliche Vorschrift wäre. Der Führerschein wird ja demnächst ein "Abonnement", den man alle fünf/zehn/x Jahre erneuern muß. Allerdings ist die Planung zZ so, daß anders als sonstwo überall damit KEINE weiteren Tests/Überprüfungen vorgesehen sind. Wäre damit also nur eine reine Gebührenerhöhung.
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von vidi »

benkhoff hat geschrieben: Dennoch wäre es schon sehr von Vorteil für die Allgemeinheit, wenn es genauso wie im übrigen EU-Land, eine regelmäßige Visus-Prüfung zwecks Führerschein-Verlängerung gesetzliche Vorschrift wäre. Der Führerschein wird ja demnächst ein "Abonnement", den man alle fünf/zehn/x Jahre erneuern muß. Allerdings ist die Planung zZ so, daß anders als sonstwo überall damit KEINE weiteren Tests/Überprüfungen vorgesehen sind. Wäre damit also nur eine reine Gebührenerhöhung.
Erinnert mich irgendwie an die PQ...
Gruß
Vidi

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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von Oppicker »

@berthold niermann

Solange Ärzte das Narrenrecht haben, souverän über Wohl und Wehen der Patienten zu befinden, wird sich daran nichts ändern.
Ein krasser Fall von Leistungsverweigerung hatten wir hier erst diskutiert, es erfolgte durch mich eine Beschwerde bei der betroffenen Kasse, die trotz der schriftlichen Zusicherung, sich um die Versicherten zu bemühen, nichts gegen den Arzt unternahm und nur den heißen Tipp parat hatte, sich bei der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) zu beschweren.
Als ich dort anrief, hieß es, man sammle die "Hinweise" der Patienten, werde aber erst aktiv, wenn sich Beschwerden bei einer Praxis "häufen". Wie und wann das passiert, wollte man mir nicht sagen.

Merke: Solange der Arzt sich vor Regressansprüchen der Kasse zu schützen versucht, indem er vertragswidrig seinen Job verrichtet, weil er (zeitnahe) Leistungen verweigert, und dieses vertragswidrige Verhalten nicht von den Kassen sanktioniert wird, weil sie selbst daran partizipieren, solange ist der Versicherte/Patient/unser Kunde der A'sch der Nation.
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vidi
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von vidi »

Oppicker hat geschrieben: Solange Ärzte das Narrenrecht haben, souverän über Wohl und Wehen der Patienten zu befinden, wird sich daran nichts ändern.
Ein krasser Fall von Leistungsverweigerung hatten wir hier erst diskutiert, es erfolgte durch mich eine Beschwerde bei der betroffenen Kasse, die trotz der schriftlichen Zusicherung, sich um die Versicherten zu bemühen, nichts gegen den Arzt unternahm und nur den heißen Tipp parat hatte, sich bei der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) zu beschweren.
Als ich dort anrief, hieß es, man sammle die "Hinweise" der Patienten, werde aber erst aktiv, wenn sich Beschwerden bei einer Praxis "häufen". Wie und wann das passiert, wollte man mir nicht sagen.
Das scheint der Standardsatz zu sein. Genau den habe ich auch schon zu hören bekommen. Wobei die Akte des betreffenden Arztes schon extrem dick sein muss.
Gruß
Vidi

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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von Klaus Nerlich »

Aber um auf das Thema zurückzukommen, wäre es nicht am einfachsten die DIN Normen für die Toleranzen bei Fertigen Brillen anzuwenden.
Präqualifikation - Homepage http://www.pq-nerlich.de/

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Oppicker
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von Oppicker »

Die sind halt für Ärzte nicht rechtsverbindlich.
Sie haben zwar die Arbeit des Optikers zu kontrollieren, da sie (auch) für dessen Arbeit haften, aber die DIN-Vorgaben hat der Optiker einzuhalten.
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benkhoff
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von benkhoff »

Ergänzung: und Garantien oder Gewährleistungen gibt es bei ärtzlichen/heilkundlichen Tätigkeiten sowieso nicht. Ein guter Freund von mir ist HNO-Chirurg, den hab ich mal auf "Garantien für sein Tun und Handeln" angesprochen, da hat der nur gelacht... :mrgreen:
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palmi
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von palmi »

benkhoff hat geschrieben:Ergänzung: und Garantien oder Gewährleistungen gibt es bei ärtzlichen/heilkundlichen Tätigkeiten sowieso nicht. Ein guter Freund von mir ist HNO-Chirurg, den hab ich mal auf "Garantien für sein Tun und Handeln" angesprochen, da hat der nur gelacht... :mrgreen:
Doch doch gibts bei Ärzten: nennt sich dann aber Schicksal. Und du hast ne Garantie darauf, dass es dich ein Leben lang beschäftigen wird!
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Berthold Niermann
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von Berthold Niermann »

Zurück zu meiner Anfangsfrage, Bröschüre , bzw. Normverordnung : ja oder nein ?

Ich meine schon, dass die Öffentlichkeit wissen sollte, dass ein Großteil
der geringen Fehlsichtigen von Augenärzten nicht auskorrigiert werden.
Bzw. vorhandene Brillenträger eine Nachkorrektion hätte längt schon haben müßen.

Hier sollte unser ZVA , KGS, und andere Verbände sich mal stark machen und auf diesen Mißstand hinweisen !

Gruß
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Klaus Nerlich
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von Klaus Nerlich »

Auch ich noch einmal zurück zur DIN Norm

Auch wenn die heutige DIN Norm für Augenärzte nicht angewendet werden kann, so gibt diese darüber Aufschluß, wann eine Sehhife brauchbar (in der Norm) und wann eine Sehhilfe unbrauchbar (außerhalb der Norm) ist.

Ich vereinfache das System und sage das Auge ist die Sehhilfe.

Als Ergebnis erhalte ich ob das Auge die Toleranzwerte einhält oder nicht.

Liegt das Auge außerhalb der Toleranz, so ist eine Sehhilfe erforderlich und der Arzt MUSS eine Verordnung ausstellen.


Es ist alles da, wir brauchen es nur übertragen und anwenden.

Roland, Du bist doch für den ZVA in der Normungskommission. Schlag das mal vor!!

Nehm aber einen Stahlhelm mit, die Ärzte in dem Gremium werden Dich erschlagen wollen. :lol: :lol: :lol:
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prüflingsprüfer
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Re: Einführung einer Norm, wann man eine Fehlsichtigkeit verordn

Beitrag von prüflingsprüfer »

Gute Idee,
vielleicht klappt das leichter als der regelmäßige FÜRST (Führerscheinsehtest) oder
Höherpostionierung - beides könnten wir ja mal wieder diskutieren -
gibt es neue Argumente ?
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