Erinnert mich irgendwie an die PQ...benkhoff hat geschrieben: Dennoch wäre es schon sehr von Vorteil für die Allgemeinheit, wenn es genauso wie im übrigen EU-Land, eine regelmäßige Visus-Prüfung zwecks Führerschein-Verlängerung gesetzliche Vorschrift wäre. Der Führerschein wird ja demnächst ein "Abonnement", den man alle fünf/zehn/x Jahre erneuern muß. Allerdings ist die Planung zZ so, daß anders als sonstwo überall damit KEINE weiteren Tests/Überprüfungen vorgesehen sind. Wäre damit also nur eine reine Gebührenerhöhung.
Das scheint der Standardsatz zu sein. Genau den habe ich auch schon zu hören bekommen. Wobei die Akte des betreffenden Arztes schon extrem dick sein muss.Oppicker hat geschrieben: Solange Ärzte das Narrenrecht haben, souverän über Wohl und Wehen der Patienten zu befinden, wird sich daran nichts ändern.
Ein krasser Fall von Leistungsverweigerung hatten wir hier erst diskutiert, es erfolgte durch mich eine Beschwerde bei der betroffenen Kasse, die trotz der schriftlichen Zusicherung, sich um die Versicherten zu bemühen, nichts gegen den Arzt unternahm und nur den heißen Tipp parat hatte, sich bei der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) zu beschweren.
Als ich dort anrief, hieß es, man sammle die "Hinweise" der Patienten, werde aber erst aktiv, wenn sich Beschwerden bei einer Praxis "häufen". Wie und wann das passiert, wollte man mir nicht sagen.
Doch doch gibts bei Ärzten: nennt sich dann aber Schicksal. Und du hast ne Garantie darauf, dass es dich ein Leben lang beschäftigen wird!benkhoff hat geschrieben:Ergänzung: und Garantien oder Gewährleistungen gibt es bei ärtzlichen/heilkundlichen Tätigkeiten sowieso nicht. Ein guter Freund von mir ist HNO-Chirurg, den hab ich mal auf "Garantien für sein Tun und Handeln" angesprochen, da hat der nur gelacht...