Denn, anders als beim klassischen Führerscheinsehtest, wo es "nur" drauf ankommt, auf beiden Augen einen Visus von mind. 0,7 zu erreichen, sind an das augenärztliche Gutachten einige Bedingungen geknüpft. U.a.
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_06.php?output=text