Fielmann Werbung Nulltarif - bewusste Täuschung am Endverbraucher ?! Frage:
- Saibaba
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Re: Fielmann Werbung Nulltarif - bewusste Täuschung am Endverbraucher ?! Frage:
Zur Klarstellung. Wir verlangen keine Mondpreise. Bei diesen Aussagen kriege ich wirklich einen Hals.
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Re: Fielmann Werbung Nulltarif - bewusste Täuschung am Endverbraucher ?! Frage:
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Zuletzt geändert von Berthold Niermann am Montag 10. Juli 2017, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fielmann Werbung Nulltarif - bewusste Täuschung am Endverbraucher ?! Frage:
Ich habe gerade mit Frau Limberg, Rechtsanwältin des LIV´es gesprochen.
Die Nulltarifwerbung wurde vor Jahren bis zum Bundesgericht geprüft und ist nicht irreführend lt. Gericht.
Da die Versicherungsgesellschaft Hanse Merkur als Versicherung die Leistungen übernehmen, lt Vertrag.
Der Kunde wird bei Fielmann über die Leistung aufgeklärt, sofern es gemacht wird, und im Werte der Versicherungsleistung
( standard ) gratis abgegeben. Da eine Versicherungsgesellschaft den Kaufpreis übernimmt,
wie es damals die Krankenkasse schon getan haben, also eine andere Art Versicherung, übernimmt jetzt Hanse Merkur dieses.
Wie die Vertragspartner Fielmann und Hanse Merkur untereinander die Lieferbedingungen und Abwicklungen tätigen,
das steht auf einem anderen Blatt. Auch dürfen die Versicherungen die Kundennamen nicht fremd verwenden, sprich für ihre Werbung.
Jetzt werden neue Verträge mit den Krankenkassen ausgehandelt, dann könnte das Thema Nulltarif vielleicht wieder ein
Diskussionsthema werden, das ist aber noch abzuwarten.
Die Nulltarifwerbung wurde vor Jahren bis zum Bundesgericht geprüft und ist nicht irreführend lt. Gericht.
Da die Versicherungsgesellschaft Hanse Merkur als Versicherung die Leistungen übernehmen, lt Vertrag.
Der Kunde wird bei Fielmann über die Leistung aufgeklärt, sofern es gemacht wird, und im Werte der Versicherungsleistung
( standard ) gratis abgegeben. Da eine Versicherungsgesellschaft den Kaufpreis übernimmt,
wie es damals die Krankenkasse schon getan haben, also eine andere Art Versicherung, übernimmt jetzt Hanse Merkur dieses.
Wie die Vertragspartner Fielmann und Hanse Merkur untereinander die Lieferbedingungen und Abwicklungen tätigen,
das steht auf einem anderen Blatt. Auch dürfen die Versicherungen die Kundennamen nicht fremd verwenden, sprich für ihre Werbung.
Jetzt werden neue Verträge mit den Krankenkassen ausgehandelt, dann könnte das Thema Nulltarif vielleicht wieder ein
Diskussionsthema werden, das ist aber noch abzuwarten.
Re: Fielmann Werbung Nulltarif - bewusste Täuschung am Endverbraucher ?! Frage:
Saibaba hat geschrieben:Zur Klarstellung. Wir verlangen keine Mondpreise. Bei diesen Aussagen kriege ich wirklich einen Hals.
Stimmt! In deinem Fall bist es nicht du, sondern dein Glashersteller
Aber das gehört hier nicht hin...
Re: Fielmann Werbung Nulltarif - bewusste Täuschung am Endverbraucher ?! Frage:
Berthold Niermann hat geschrieben:Ich habe gerade mit Frau Limberg, Rechtsanwältin des LIV´es gesprochen.
Die Nulltarifwerbung wurde vor Jahren bis zum Bundesgericht geprüft und ist nicht irreführend lt. Gericht.
Da die Versicherungsgesellschaft Hanse Merkur als Versicherung die Leistungen übernehmen, lt Vertrag.
Der Kunde wird bei Fielmann über die Leistung aufgeklärt, sofern es gemacht wird, und im Werte der Versicherungsleistung
( standard ) gratis abgegeben. Da eine Versicherungsgesellschaft den Kaufpreis übernimmt,
wie es damals die Krankenkasse schon getan haben, also eine andere Art Versicherung, übernimmt jetzt Hanse Merkur dieses.
Wie die Vertragspartner Fielmann und Hanse Merkur untereinander die Lieferbedingungen und Abwicklungen tätigen,
das steht auf einem anderen Blatt. Auch dürfen die Versicherungen die Kundennamen nicht fremd verwenden, sprich für ihre Werbung.
Jetzt werden neue Verträge mit den Krankenkassen ausgehandelt, dann könnte das Thema Nulltarif vielleicht wieder ein
Diskussionsthema werden, das ist aber noch abzuwarten.
Bereits am vergangenen Freitag wurde wir in diesem Thread informiert, dass ein Gespräch mit Frau Limberg geführt wurde. Der Text ist identisch......also nichts Neues.
Vielleicht befürchtet unsere Kollege, dass wir vergesslich sind.....oder er hat's vergessen
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Re: Fielmann Werbung Nulltarif - bewusste Täuschung am Endverbraucher ?! Frage:
Lieber Berthold Niemann,
es gibt einen relativ einfachen Weg: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg vor der Höhe
Telefon: 06172 - 12150
Telefax: 06172 - 84422
E-Mail: mail@wettbewerbszentrale.de
das genannte Urteil entspricht evtl. nicht mehr neuerer Rechtsprechung auf europäischer Ebene - auch Änderungen im Procedere bei Fielmann (Anrechnung der GKV Festbeträge nach der neuen Hilfsmittelverordnung für höhere Myopie/Hyperopie/Astigmatismen) könnten von älterer Rechtsprechung nicht erfasst sein ; die Wettbewerbszentrale kennt sich da aus....
die Behauptung "Nulltarif" ist irreführend und nachweislich falsch - es wird in jedem Falt der Abschluss einer Versicherung zur Erlangung des Nulltarifs nötig oder eine GKV-Verordnung des Arztes mit der KK abgerechnet ;
die Wettbewerbszentrale geht dann "beschwerdehalber" selber vor, ermittelt etc. ; man erfährt als Anzeigender nicht direkt das Ergebnis - es sei denn, man wird dort zahlendes Mitglied ; eine parallele Beschwerde bei der Innung wäre evtl. sinnvoll - vielleicht ist die Innung sogar bei der Wettbewerbszentrale angemeldet ;
die Wettbewerbszentrale ist sehr gut juristisch aufgestellt und kann ziemlich unangenehm werden ; ob die allerdings nicht auch schon längst gegen Fielmann vorgegangen sind, weiss ich nicht ;
aber eine Abmahnung gegen Fielmann mit strafbewährter Unterlassungserklärung (evtl. sogar als Wiederholungsfall) kann auch Fielmann zumindest ärgern; wenn da mehrere Optiker aus dem Einzelhandel ähnliche Beschwerden vorbringen wäre es noch wirkungsvoller, aber eine Beschwerde reicht ;
ohne eine Mitgliedschaft ist das ohne Kosten ein effektives Vorgehen ;
es gibt einen relativ einfachen Weg: Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg vor der Höhe
Telefon: 06172 - 12150
Telefax: 06172 - 84422
E-Mail: mail@wettbewerbszentrale.de
das genannte Urteil entspricht evtl. nicht mehr neuerer Rechtsprechung auf europäischer Ebene - auch Änderungen im Procedere bei Fielmann (Anrechnung der GKV Festbeträge nach der neuen Hilfsmittelverordnung für höhere Myopie/Hyperopie/Astigmatismen) könnten von älterer Rechtsprechung nicht erfasst sein ; die Wettbewerbszentrale kennt sich da aus....
die Behauptung "Nulltarif" ist irreführend und nachweislich falsch - es wird in jedem Falt der Abschluss einer Versicherung zur Erlangung des Nulltarifs nötig oder eine GKV-Verordnung des Arztes mit der KK abgerechnet ;
die Wettbewerbszentrale geht dann "beschwerdehalber" selber vor, ermittelt etc. ; man erfährt als Anzeigender nicht direkt das Ergebnis - es sei denn, man wird dort zahlendes Mitglied ; eine parallele Beschwerde bei der Innung wäre evtl. sinnvoll - vielleicht ist die Innung sogar bei der Wettbewerbszentrale angemeldet ;
die Wettbewerbszentrale ist sehr gut juristisch aufgestellt und kann ziemlich unangenehm werden ; ob die allerdings nicht auch schon längst gegen Fielmann vorgegangen sind, weiss ich nicht ;
aber eine Abmahnung gegen Fielmann mit strafbewährter Unterlassungserklärung (evtl. sogar als Wiederholungsfall) kann auch Fielmann zumindest ärgern; wenn da mehrere Optiker aus dem Einzelhandel ähnliche Beschwerden vorbringen wäre es noch wirkungsvoller, aber eine Beschwerde reicht ;
ohne eine Mitgliedschaft ist das ohne Kosten ein effektives Vorgehen ;
Augenarzt
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