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EBAY-Gerätekauf und MPG

Verfasst: Freitag 19. Mai 2017, 13:48
von zahnfee1960
Guten Tag,

als jemand aus dem Bereich der Zähne hab ich mal eine Frage an die Kollegen aus dem Bereich der Augen, bzgl. des MPG.

Wenn mein Chef ein gebrauchtes Gerät in EBAY kauft, z.B. ein Gerät zur Zahnsteinentfernung, bekommen alle Mitarbeiter eine Einweisung von dem Hersteller. Diese Einweisung wird regelmäßig wiederholt, wenn z.B. neue Mitarbeiter hinzukommen.

Wie verhält sich das in der Augenoptik z.B. bei einem Tonometer oder bei einem Autorefraktometer? Kommen da auch die Hersteller regelmäßig zur Einweisung?

LG
...Zahnfee1960

Re: EBAY-Gerätekauf und MPG

Verfasst: Freitag 19. Mai 2017, 14:26
von nixblicker
bestenfalls einmalig. die geräte berühren den kunden nicht. Denke mal, dass da andere vorschriften greifen.

Re: EBAY-Gerätekauf und MPG

Verfasst: Freitag 19. Mai 2017, 14:46
von Messbrille
Hallo,

es gibt einen Unterschied zwischen Medizingeräten, mit denen am Patienten eine Therapie oder etwas anderes "gemacht" wird und reinen Messgeräten, mit denen auch bei unsachgemäßer Anwendung kein Schaden angerichtet werden kann ;

in der Arztpraxis ist ja inzwischen ein Qualitätsmanagement obligatorisch , wo auch alles dokumentiert ist ;

eine Einweisung neuer Mitarbeiter für Autorefraktometer, Non-Contact-Tonometer oder Gesichtsfeld kann ich als Betreiber des Gerätes und erfahrender Anwender auch selber durchführen und muss es halt dokumentieren ; ausserdem sind es ja nur delegierte Tätigkeiten, die formal immer unter meiner permanenten Aufsicht erfolgen ;

die (mitunter blutige) Zahnsteinentfernung , selbstständig durchgeführt von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft, setzt hingegen eine individuelle Einweisung am entspr. Medizingerät voraus ; ob das immer durch den Hersteller gemacht werden muss, weiss ich nicht - ist aber sicher die beste (und teuerste) Lösung ;

ist bei uns so bei diversen Lasern , chirurgischen Geräten etc. ;

wie das bei den Augenoptikern gehandhabt werden muss, weiss ich nicht - Autorefraktometer, Non-Contact-Tonometer oder Gesichtsfeld müssen bei gewerblicher Verwendung nicht zwingend wie "Medizingeräte" gehandhabt werden - sie sind halt (fast) alle als Medizingeräte zugelassen, weil es im Gesundheitswesen zwingend vorgeschrieben ist ; die Hersteller wollen ja an Optiker UND Augenärzte verkaufen; (Plusoptix Gerät auch an Kinderärzte...)

beim Augenoptiker ist die Gewerbeaufsicht zuständig und nicht das Gesundheitsamt ; Vorschriften laufen über die Handwerkskammer/Wirtschaftsministerien, im Gesundheitswesen über Gesundheitsamt und Sozial-/Gesundheitsministerium ;

Gruß


PS: Non-Contact-Tonometer sollten allerdings alle 2 Jahre geeicht werden, bzw. messtechnische Kontrolle erhalten