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Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 11:55
von ronja
Das Problem bei solchen Vorfällen ist, dass diese durch keine Versicherung gedeckt werden. Es sei denn, es ist dementsprechend vereinbart.
Natürlich ist das in einer solchen Größenordnung ein Problem.

Dennoch gibt es auch Versicherungen, die auch mal einen Schaden übernehmen auch wenn diverse Sachen nicht erfüllt sind.
Beispiel von mir: Rad von der Tochter wurde geklaut aus einem Abstellraum bei uns am Haus. Dieser ist nicht verschlossen, das Rad war nicht extra gesichert. Rechnung hatte ich keine mehr, nur die Bezeichnung, so dass man einen ungefähren Wert hatte.
Anzeige gemacht, was nichts genutzt hat.
Die Versicherung hat mir trotzdem einen Pauschalbetrag gezahlt - und der war für mich mehr als in Ordnung, weil ich eigentlich aus o. g. Gründen gar nichts erwartet hatte.

Äpfel mit Birnen vergleichen bringt übrigens rein gar nichts :wink:

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 12:46
von hitroll
Habe gerade festgestellt, dass meine Brille älter als 4 Jahre ist.
Trotzdem hat der Optiker bei der Sehschärfenbestimmung gesagt, dass sich meine Werte kaum verändert haben.
Der Versicherer wird sich gleich rausreden, wenn die Brille älter ist.
Das Alter der Brille wird im Beschluss vom 13.05.2009 LG Münster gar nicht angesprochen.
Muss ich den Kaufbeleg beschaffen, was sowieso nicht einfach ist.

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 16:18
von benkhoff
hitroll hat geschrieben:Muss ich den Kaufbeleg beschaffen, was sowieso nicht einfach ist.
die Kaufrechnung auf jeden Fall, sollte eigentl. kein Problem sein, wg Dokumentationspflicht, und (ich meine) wir müssten die Rechnungen sowieso 6 Jahre aufbewahren...