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Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2016, 10:09
von hitroll
Mein Nachbar musste seiner Haftpflichtversicherung das Verschulden einer kapuutten Brille melden.
Der Versicherer hat ein Gutachten erstellen lassen und will dem Geschädigten mit 250 € ab speisen, Neuwert 1000 €.
Es gibt ein Urteil vom LG Münster, Az 1 S8/09 vom 13.05.09 wo entschieden wurde, dass man den Neuwert erhalten muss wenn die Sehschärfe sich nicht stark verändert hat.
Wer kann das komplette Urteil beschaffen?
Erst als der Geschädigte die Summe nicht akzeptierte, erwähnte er das Urteil.
Jetzt sagt der Versicherer das es bekannt ist und fordert 6 Punkte an, bei fehlen von einem Punkt tritt das Urteil nicht in Kraft, so die Haftpflichtversicherung.
Hier die Anforderungen
Kopie der Originalrechnung
Aktueller Nachweis Sehstärke
aktueller Brillenpass
Nachweis Krankenkasse dass sie nicht zahlt
Brillenversicherung wenn vorhanden
Rechnungskopie der neuen Brille

Kann mir nicht vorstellen, dass das alles im Urteil steht. Manches ist auch nicht einfach zu beschaffen, wie Anschaffungsrechnung nach vier Jahren

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2016, 10:32
von Maria
vielleicht können die dir in dem Forum http://openjur.de/u/31732.html weiterhelfen.
Viel Erfolg
Maria

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2016, 10:34
von ronja
Hi,
Also ich bin kein Experte. Aber ich setze mal logischen Menschenverstand ein.
Auch wenn es noch so ärgerlich ist. Aber nach 4 Jahren hat die Brille keinen Neuwert mehr.
Und fur mich ist es dem Grunde nach in Ordnung, dass es runter berechnet wurde.
Aber vielleicht ist es ja tatsächlich anders.

LG,
Ronja

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2016, 10:43
von optikgutachter
Nach welchen Kriterien der Zeit- Gebrauchswert ermittelt wird ist schon länger bekannt.
Neuwert nach 4 Jahren (allein für die Fassung) ist nicht möglich.
Alle Einzelkriterien kann man hier nachlesen: Was geht - was geht nicht ?

http://www.optikgutachter.de/index.php/ ... ermittlung

Warum §249 BGB da gar nichts regelt.... (Das unzutreffende Argument selbsternannter Gutachter bei Haftpflichtschäden):
http://www.optikgutachter.de/index.php/ ... enschaeden

Bin wieder raus

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2016, 10:44
von Maria
ich denke, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Wenn Neuwert versichert ist, sollte Neuwert bezahlt werden, wenn Zeitwert, dann halt Zeitwert. Gibt doch bei Hausratvers. auch solche Unterschiede.
LG
Maria

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2016, 11:27
von Lutz

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2016, 11:47
von benkhoff
Es ist schon traurig, was Geschädigten (also "Opfern") zugemutet wird, damit die zu ihrem Recht kommen... der Verursacher ist fein raus, denn solange das Verfahren läuft, guckt der Geschädigte (finanziell) in die Röhre!
Das die allermeisten eine Brille dringend benötigen, um im Alltag/Beruf überhaupt zurecht zu kommen, wird wohl vergessen.

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2016, 13:56
von ronja
Fur das dringend benötigen sollte auch jeder Brillenträger eine Ersatzbrille haben.
Alles andere wäre fahrlässig. Somit ist derjenige auch nicht von heute auf morgen gezwungen beim Optiker aufzukreuzen.

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Sonntag 23. Oktober 2016, 09:46
von hitroll
An Alle,
besten Dank für die Antworten.
Die Haftpflichtversicherung verlangt eine Kopie der Originalrechnung, die ich nicht mehr habe nach 4 Jahren.

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Sonntag 23. Oktober 2016, 10:06
von nixblicker
Dann sollte der kollege, der die brille verkauft hat, ein duplikat ausstellen können.

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 10:16
von Saibaba
Unsere EDV kann das problemlos. :D

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 10:23
von Lutz
Saibaba hat geschrieben:Unsere EDV kann das problemlos. :D

Unsere kann das nur für unsere Kunden... :wink:

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 10:37
von Roland A. Frank
http://www.augsburger-allgemeine.de/bay ... 87417.html

Das ist wahrscheinlich ein Problem....

Ansonsten ist alles gesagt....

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 11:03
von DI Michael Ponstein
da stellt sich immer wieder die Frage, wozu braucht es eine Versicherung, wenn sie nicht einspringt.
Im Fall des Allgäuer Bauern, müsste er eine Futterverderbversicherung abschliessen, nur für den Fall, dass jemand Starwars oder ähnlich dämliches anstellt.
Verrückte Welt

Re: Haftpflichtschaden, LG Münster Az 1 S8/09

Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 11:43
von benkhoff
DI Michael Ponstein hat geschrieben:braucht es eine Versicherung, wenn sie nicht einspringt.

nur so kommt es, dass die Versicherungs-Branche die reichste hierzulande ist (merkt man auch am Lohnniveau der Versicherungs-Fuzzies). Alleine die umstrittene Firma "Allianz" hat einen Umsatz von ca. 125 Milliarden Euro und fährt jahrlich zig Milliarden an Gewinnen ein*. Das ist natürlich nur möglich durch system. "Betuckung" des Kunden (falsche/viel zu niedrige Berechnung von Rückkaufswerten, Alters"vorsorge"modelle ohne Garantiezins, usw), Verzögerung der Abwicklung von Versicherugsfällen, Erzeugung von Hungersnöten durch Spekulation mit Grundnahrungsmitteln wie Mais oder Weizen...

*zum Vergleich: die gesamte Optik-Branche hat einen Jahresumsatz von 5,8 Milliarden (also 4,5% des Umsatzes der Allianz), das grösste Unternehmen Fielmann hat grade mal einen Umsatz von 1,5 Milliarden.