Führerscheinentzug wegen schlechten....

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DI Michael Ponstein
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Führerscheinentzug wegen schlechten....

Beitragvon DI Michael Ponstein » Freitag 5. Februar 2016, 17:53

Hörens?

Aus N-TV - 05.02.16
Führerschein weg wegen Schwerhörigkeit?

Mit dem Alter schreitet nicht selten die Harthörigkeit voran. Dies kann auch Einfluss auf die Verkehrstauglichkeit haben. Grund genug für die zuständige Behörde, einem 85-Jährigen wegen seines Hörgerätes bei der Erstellung einer neuen Fahrerlaubnis Schwierigkeiten zu machen.


Wer unter einem eingeschränkten Hörvermögen leidet, dem darf nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden, nur weil er bei der zuständigen Behörde diesbezüglich ein ärztliches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit verweigert. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt entschieden (Az.: 3 L 4/16.NW).

In dem Streitfall wollte ein 85-jähriger Mann seinen alten, abgenutzten Führerschein gegen eine neue Fahrerlaubnis eintauschen. Die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde stellte bei dieser Gelegenheit fest, dass der Führerscheininhaber ein Hörgerät trug. Dies veranlasste sie zu der Frage, ob der Mann damit gut zurechtkäme. Obwohl er die Frage bejahte, forderte ihn die Mitarbeiterin dazu auf, ein ärztliches Attest zu seinem Hörvermögen beizubringen.

Dem kam der spätere Kläger nach und legte ein entsprechendes Dokument seines behandelnden HNO-Arztes vor, wonach er aufgrund seines Hörgeräts ein altersnormales Hörvermögen erreiche. Beeinträchtigungen im Straßenverkehr waren demnach nicht zu erwarten. Der Mitarbeiterin reichte dies jedoch nicht aus und sie forderte eine Ergänzung des Attestes dahingehend, dass darin der Hörverlust in Prozent enthalten sein müsse. Auch diesem Anliegen kam der Mann nach.

Aufgrund dessen forderte die Behörde ein Gutachten eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung an. Da der Antragsteller das nicht fristgerecht beibrachte, entzog sie ihm mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen. Zur Begründung hieß es, dass wegen des ausgewiesenen Hörverlustes Bedenken hinsichtlich der Eignung zum Autofahren bestünden. Da der Mann das geforderte und möglicherweise entlastende Gutachten nicht beigebracht hatte, sei von einer Ungeeignetheit auszugehen.

Der nun Führerscheinlose wehrte sich mit einer Klage - erfolgreich. Nach Auffassung des VG ist die Entziehung der Fahrerlaubnis offensichtlich rechtswidrig. Denn die Anordnung der Behörde, ein Gutachten für die Fahreignung vorzulegen, sei zu Unrecht erfolgt. Es hätten demnach keine Tatsachen vorgelegen, die klärungsbedürftige Zweifel an der Eignung des Antragstellers darstellten. Selbst eine hochgradige Schwerhörigkeit oder gar Gehörlosigkeit sei kein Mangel, der generell und allein für das Führen von Fahrzeugen ungeeignet mache. Da bei dem Mann keine anderen schwerwiegende gesundheitliche Mängel vorlägen, liegt es laut Gericht nahe, dass die zuständige Stelle allein aufgrund des Alters des Füherscheininhabers eine weitere Untersuchung angeordnet habe.
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Re: Führerscheinentzug wegen schlechten....

Beitragvon prüflingsprüfer » Freitag 5. Februar 2016, 17:55

rechts so !

Sooo kann man auch wirklich nicht argumentieren....
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Re: Führerscheinentzug wegen schlechten....

Beitragvon benkhoff » Freitag 5. Februar 2016, 18:56

DI Michael Ponstein hat geschrieben:Frage, ob der Mann damit gut zurechtkäme. Obwohl er die Frage bejahte, forderte ihn die Mitarbeiterin dazu auf, ein ärztliches Attest zu seinem Hörvermögen beizubringen.

Dem kam der spätere Kläger nach und legte ein entsprechendes Dokument seines behandelnden HNO-Arztes vor, wonach er aufgrund seines Hörgeräts ein altersnormales Hörvermögen erreiche. Beeinträchtigungen im Straßenverkehr waren demnach nicht zu erwarten. Der Mitarbeiterin reichte dies jedoch nicht aus


ist ja auch ein "bisschen" widersprüchlich: erst verlangt "die Mitarbeiterin" ein Attest, was auch besorgt wird, und dann ist das plötzlich nicht mehr gut genug? Und hätte "die Mitarbeiterin" das mit den "Prozentwerten" nicht sofort sagen können?
Dann besorgt der Gute noch ein Gutachten (wohl auch noch auf seine Kosten), ist aber nicht schnell genug (bestimmt hat man ihm dafür ganze fünf Arbeitstage Zeit gelassen)...

1. wie hoch war denn nun der Hörverlust (20% oder 50% oder 99%) ??? warum bestanden Bedenken, wenn ein Arzt die Hörfähigkeit als gut genug einstuft? Das ist ja ein Fachmann, und "die Mitarbeiterin" der FS-Behörde NICHT, sie ist ein Laie.
2. warum wird nicht sofort ein Gutachten verlangt, warum schickt man den Alten von Pontius zu Pilatus? Hinhalte-Taktik??
3. hätte er nicht mit seinem alten, abgenutzen Lappen nicht einfach so weiterfahren können?
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Re: Führerscheinentzug wegen schlechten....

Beitragvon ronja » Freitag 5. Februar 2016, 20:35

Unglaublich in welche Position sich diverse Sachbearbeiter geben.
Da können Versicherte der AOK sicher auch ein Lied singen. Die haben auch oft solche spirenzen.
Scheinbar war er wohl fit, sonst hätte er die Sachen nicht beigebracht. Wäre er mit dem alten Schein dort nicht aufgetaucht, hätte ihm keiner was anhaben können.

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Re: Führerscheinentzug wegen schlechten....

Beitragvon wörterseh » Freitag 5. Februar 2016, 21:15

Das ist ja wirklich unglaublich, schrecklich! Das könnte in unserer Branche niemals passieren, da darf jeder Blinde fahren! :mrgreen:
Ok, ich höre ja schon auf...
Wer sich mit einem Idioten streitet beweist das es gerade zwei davon gibt!

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Re: Führerscheinentzug wegen schlechten....

Beitragvon prüflingsprüfer » Samstag 6. Februar 2016, 09:53

wörterseh hat geschrieben:Das ist ja wirklich unglaublich, schrecklich! Das könnte in unserer Branche niemals passieren, da darf jeder Blinde fahren! :mrgreen:
Ok, ich höre ja schon auf...


schade
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Re: Führerscheinentzug wegen schlechten....

Beitragvon optiIRL » Montag 8. Februar 2016, 16:38

wörterseh hat geschrieben:Das ist ja wirklich unglaublich, schrecklich! Das könnte in unserer Branche niemals passieren, da darf jeder Blinde fahren! :mrgreen:
Ok, ich höre ja schon auf...


Das ist aber leider Alltag: Kundenzitat mit Visus ohne Korrektion unter 0,2 und mit Korrektion bei 1,4 : " ich brauch doch nur eine Sonnenbrille sonst seh ich gut."


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