DI Michael Ponstein hat geschrieben:Frage, ob der Mann damit gut zurechtkäme. Obwohl er die Frage bejahte, forderte ihn die Mitarbeiterin dazu auf, ein ärztliches Attest zu seinem Hörvermögen beizubringen.
Dem kam der spätere Kläger nach und legte ein entsprechendes Dokument seines behandelnden HNO-Arztes vor, wonach er aufgrund seines Hörgeräts ein altersnormales Hörvermögen erreiche. Beeinträchtigungen im Straßenverkehr waren demnach nicht zu erwarten. Der Mitarbeiterin reichte dies jedoch nicht aus
ist ja auch ein "bisschen" widersprüchlich: erst verlangt "die Mitarbeiterin" ein Attest, was auch besorgt wird, und dann ist das plötzlich nicht mehr gut genug? Und hätte "die Mitarbeiterin" das mit den "Prozentwerten" nicht sofort sagen können?
Dann besorgt der Gute noch ein Gutachten (wohl auch noch auf seine Kosten), ist aber nicht schnell genug (bestimmt hat man ihm dafür ganze fünf Arbeitstage Zeit gelassen)...
1. wie hoch war denn nun der Hörverlust (20% oder 50% oder 99%) ??? warum bestanden Bedenken, wenn ein Arzt die Hörfähigkeit als gut genug einstuft? Das ist ja ein Fachmann, und "die Mitarbeiterin" der FS-Behörde NICHT, sie ist ein Laie.
2. warum wird nicht sofort ein Gutachten verlangt, warum schickt man den Alten von Pontius zu Pilatus? Hinhalte-Taktik??
3. hätte er nicht mit seinem alten, abgenutzen Lappen nicht einfach so weiterfahren können?