palmi hat geschrieben:So, für mich hat sich das Thema hier erledigt, erziraphael klingt dann doch nach Fake der bewusst provozieren möchte. Daher hierzu keine Antworten mehr auf den User
Palmi, da stimme ich Dir zu. Dieser User ist IMHO mit 99prozentiger Wahrscheinlichkeit ein Forentroll und mit 99,9prozentiger Wahrscheinlichkeit kein Beamter, sondern einer, der Optiker provozieren und Beamte diskreditieren will. Dafür gibt es in seinen Beiträgen mehrere Indizien, u. a. seine Aussage zur Beihilfe für seine Brille.
Meine Frau ist Beamtin und bekommt seit ca. 20 oder mehr Jahren keinen Cent mehr an Beihilfe zu ihren Brillen.
Seit sich die GKV bei Erwachsenen im Regelfall nicht mehr an Brillen beteiligt, sind auch die Brillen meiner Frau auch nicht mehr beihilfefähig. (Die Höhe der Beträge, mit denen sich die Beihilfe zuvor an den Brillenkosten beteiligt hat, war außerdem so niedrig, dass der Wegfall der Beihilfe ohnehin kaum ins Gewicht fällt.)
Die Beihilfevorschriften der meisten Bundesländer sind den jeweils aktuellen GKV-Regelungen angepasst. Verschlechterungen der GKV-Leistungen führen zu entsprechenden Verschlechterungen bei der Beihilfe. Das gilt für Brillen, Medikamente, Hilfsmittel, etc.
Die Beihilfe, mit der sich die Arbeitgeber der Beamten an den Rechnungen beteiligen, gilt ja als Ersatz für den Arbeitgeberanteil an den GKV-Beiträgen anderer Arbeitnehmer. Beihilfefähig sind deshalb bei meiner Frau schon seit Jahrzehnten nur Leistungen, auf die auch ein Kassenpatient Anspruch hätte. Für Leistungen, die darüber hinaus gehen, wie z. B. Brillen, Wahlleistungen im Krankenhaus, bessere Zahnarztleistungen, müsste sie sich zu 100 Prozent privat versichern.
Bei Medikamenten und Hilfsmitteln ist sie ebenfalls nicht besser gestellt als die GKVler.
Beihilfefähig sind z. B. nur Medikamente bzw. Wirkstoffe, die auch von der GKV bezahlt würden. Der beihilfefähige Anteil an den Medikamentenkosten richtet sich nach dem Preis des momentan günstigsten Medikaments für GKVler. Bei jedem Medikament bezahlt sie außerdem den gleichen Eigenanteil wie ein Kassenpatient, nur nicht öffentlich sichtbar beim Apotheker, sondern indem er ihr von der Beihilfe abgezogen wird.