Klaus Nerlich hat geschrieben:Meine Eckpunkte
1. Wenig Bürokratie
Der Führerscheinbesitzer muss in definierten Abständen einen Sehtest machen. Das Dokument dazu hat der Führerscheinbesitzer mit dem Führerschein mitzuführen.
Kommt eine Polizeikontrolle oder ein Unfall, ist die Fahrerlaubnis nur gültig wenn der Führerschein und das gültige Sehtestdokument vorgelegt werden. Ist es nicht vorhanden liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein vor.
2. Intervalle
a) AltersIntervall
Der Führerscheinbesitzer bis 40 Jahre muss alle 5 Jahre einen neuen Sehtest vorlegen
Der Führerscheinbesitzer von 41 bis 60 Jahre muss alle 3 Jahre einen neuen Sehtest vorlegen
Der Führerscheinbesitzer von 61 muss alle 2 Jahre einen neuen Sehtest vorlegen
b) VisusIntervall
Erreicht ein Führerscheinbesitzer nur einen Visus der Stufen Vcc = 0,66 bis 0,85 muss alle 2 Jahre ein neuer Sehtest vorgelegt werden
Ab dem 61 Jahr verkürzt sich das Intervall bei diesen Visusstufen auf 1 Jahr
Begründung:
Durch die „Dokumentmethode“, ähnlich dem TÜV-Stempel im Fahrzeugschein, hat der Führerscheinbesitzer die Verantwortung zum Sehtest zu gehen.
Unterlässt der Führerscheinbesitzer den Test, ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Wie beim Fahren ohne TÜV-Stempel, das Auto gilt dann als nicht verkehrssicher, wird der Führerscheinbesitzer um den Sehtest schauen um auch einen Versicherungsschutz zu haben.
Durch diese Methode muss keine Behörde tätig werden und es müssen keine Briefe oder Aufforderungen geschrieben werden.
AI – Hierbei wird von der durchschnittlichen Sehvermögensänderung der Bevölkerung zwischen 20 und 40 Jahren ausgegangen. Unfälle oder Erkrankungen bleiben erst einmal unberücksichtigt.
Ab dem 41 Jahr treten die „ersten“ Sehprobleme bei „Jungpesbyopen“ auf. Eine eventuelle Weitsichtigkeit wird im Alter zwischen 41 und 60 Jahren deutlich.
Ab dem 61 Jahr können Katarakt, Glaukom oder Makulaprobleme verstärkt auftreten.
VI – Diese Komponente ist notwendig, damit deutlich wird, es geht nicht um das Alter der Personen, sondern um die Sehfähigkeit. Ab einem Visus der Stufe kleiner 0,9, mit Korrektion, bedarf es der erhöhten Kontrolle, da die volle Sehfähigkeit nicht gegeben ist.
Technische Ausführung
Die Sehtestbescheinigung erhält ein „Verfallsdatum“ – „Die Sehtestbescheinung ist gültig bis …“
Viel Spass beim Zerlegen der Vorschläge – aber bitte mit besserem Vorschlag und nicht nur NEIN
Ich finde, mit einer solchen oder ähnlichen Regelung könnte man gut leben, vor allem, wenn man den Vorschlag des DI mit einarbeitet:
DI Michael Ponstein hat geschrieben:mir fehlt noch die komponente, für die älteren, die zwar die sehleistung nicht mehr erreichen oder knapp verfehlen, was aber physikalisch optisch nicht verbesserbar wäre (das als vorraussetzung):
für unfallfreie jahre und damit verkehrssicheres auftreten schlage ich ein bonus vor, weil es genügend gute und erfahrene fahrer älteren baujahres gibt, die zwar nicht die 0,7 erreichen, aber wie die luchse aufpassen.
Dann sieht es nämlich nicht mehr so sehr nach einer Hetzjagd gegen ältere Autofahrer aus, und da diese ja zumeist nicht mehr mit dem Auto bis Spanien fahren, sondern eher zum Arzt im Nachbarort o.ä., wäre das wohl vertretbar.
Klar, die notwendigen Gesetze sind da, aber eine komplette Kontrolle ist weder möglich noch erwünscht, und es haben eben nicht alle die Einsicht - manche haben vielleicht sogar die Einsicht, werden aber von sozialen Zwängen ("Du hast nur keine Lust, Oma zum Arzt zu fahren") oder mangelndem Selbstbewusstsein (wollen am Stammtisch nicht als Weichei gelten) davon abgehalten, "freiwillig" der Empfehlung von Arzt oder Optiker zu folgen, aufs Fahren zu verzichten. Für solche Leute wären feste Vorschriften sogar eine Hilfe!
Erinnerungsschreiben an die fälligen Sehtests wären nicht nötig, wenn die Autoversicherungen, die ja ohnehin jedes Jahr eine Rechnung schicken, in diese einen deutlich sichtbaren Vermerk einfügen würden mit der Aufforderung, die Gültigkeit des Sehtests zu überprüfen, da es sonst bei einem Unfall Probleme geben könnte.