Ich finde den Vorschlag von Klaus Nerlich, bei dem keine Behörde aktiv werden muss, sehr viel unkomplizierter und praktikabler! Man sollte die Verkehrsteilnehmer nicht entmündigen, sondern ihnen, wie bisher auch, die Verantwortung selbst überlassen - allerdings mit etwas mehr Druck dahinter, denn bei jeder Routinekontrolle könnte auffallen, dass die Fahrerlaubnis mangels aktueller Sehtestbescheinigung ungültig ist!Berthold Niermann hat geschrieben:...Nur dass wir ein anderes Formular, wie beschrieben zum Straßenverhehrsamt schicken, die dann weiter
die Erfassung und Verwaltung durchführen.
...Ansonsten läßt man das Fornular mit dem Hinweis, als Durchfallkandiaten zerreißen, aber er hätte immer
noch nicht die weitere Fahrerlaubnis, da er dieses Formular benötigt.
Das Straßenverkehrsamt wird den Prüfling auffordern in einem bestimmten Zeitrraum seine
Fahrtauglichkeit nachzuweisen, ansonsten werden die Strafen und Kontrollen ausgesprochen vom Amt.
Und wer bei den Optikern Geschäftsinteressen dahinter vermutet, kann den Sehtest doch sicher dann auch weiterhin beim Straßenverkehrsamt oder TÜV machen - allerdings müsste auch dann sicher gestellt sein, dass das Ergebnis nicht weitergegeben wird und es in der Verantwortung des Einzelnen liegt, wie er damit umgeht.