.....hab´ gezaubert. Guckst Du jetzt meinen früheren Beitrag.Robin hat geschrieben:gelöscht
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Tchibo lenkt ein!
Der Einzelhandelsriese Tchibo hat gestern mit einem Schreiben in großen Teilen die vom ZVA geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. So hat sich das Unternehmen, das seit kurzem über seinen Online-Shop Gleitsichtbrillen anbietet, verpflichtet, …
…in Zukunft nicht mehr die beanstandeten Werbeaussagen zu benutzen. Die Gleitsichtbrillen von Lensbest wird Tchibo künftig nicht mehr als „hochwertige Gleitsichtbrillen“ beziehungsweise als „individuelle Gleitsichtbrillen von Lensbest, bestehend aus einer modischen Kunststofffassung und Premium-Gleitsichtgläsern in Optiker-Qualität...“ bewerben und anbieten. Zudem wird Tchibo künftig auf die eingeschränkte Nutzbarkeit von Gleitsichtbrillen aus dem Internet im Straßenverkehr hinweisen!
Tchibo vermochte sich jedoch nicht dazu zu verpflichten, generell auf den Verkauf von Gleitsichtbrillen zu verzichten, die – wie es im Internet üblich ist – auf einer nur unzureichenden Datengrundlage gefertigt wurden. Daher wird die gerichtliche Auseinandersetzung mit Tchibo und der 4 Care GmbH fortgeführt.
Bezüglich des „Straßenverkehrs-Hinweises“ herrscht zwischen ZVA und Tchibo noch Uneinigkeit über den konkreten Wortlaut. Derzeit meint Tchibo, es würde genügen darauf hinzuweisen, dass Gleitsichtbrillen generell eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen können.
Auch wenn sich die 4 Care GmbH nicht der Erklärung von Tchibo angeschlossen hat, ist die Unterlassungserklärung von Tchibo doch ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen den Brillenvertrieb im Internet, den der ZVA und seine Verbände hier verbuchen können.
Der ZVA fordert ein generelles Verbot eines Vertriebs von Gleitsichtbrillen über das Internet. Seine Forderungen sind mit der abgegebenen Unterlassungserklärung nicht erfüllt. Im Rahmen einer aktuellen Pressemitteilung kündigt ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod an, das Verfahren fortführen zu wollen. Für den 30.01.2013 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg anberaumt. Optikernetz hält Sie weiter auf dem Laufenden.
Quelle: optikernetz.deAutor: Ingo Kemmer
Und warum kein Verbot von allen Brillen anstatt nur Gleitsichtbrillen über das Internet?Smutje hat geschrieben:aus dem optikernetz.de vom 22.01.2013:Tchibo lenkt ein!
Der ZVA fordert ein generelles Verbot eines Vertriebs von Gleitsichtbrillen über das Internet. Seine Forderungen sind mit der abgegebenen Unterlassungserklärung nicht erfüllt. Im Rahmen einer aktuellen Pressemitteilung kündigt ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod an, das Verfahren fortführen zu wollen. Für den 30.01.2013 ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg anberaumt. Optikernetz hält Sie weiter auf dem Laufenden.
Quelle: optikernetz.deAutor: Ingo Kemmer
Weil wahrschinlich die Chance, Gleitsichtbrillen zu verbieten, größer ist, als direkt alles auf einmal zu verbieten. Ein Schritt nach dem anderen ist manchmal gar nicht so verkehrt.vidi hat geschrieben: Und warum kein Verbot von allen Brillen anstatt nur Gleitsichtbrillen über das Internet?
Das ist doch wieder nichts Halbes und nichts Ganzes.
Die Höker haben doch hier wieder ein Hintertürchen. Sobald die Höhe gemessen oder angegeben werden kann, ist der Vertrieb doch wieder möglich.
Der Einzelhandelsriese Tchibo hat gestern mit einem Schreiben in großen Teilen die vom ZVA geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.....
..... Auch wenn sich die 4 Care GmbH nicht der Erklärung von Tchibo angeschlossen hat, ist die Unterlassungserklärung von Tchibo doch ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen den Brillenvertrieb im Internet, den der ZVA und seine Verbände hier verbuchen können.
Na ja, wohl ein wenig übertrieben, jedoch:
Der ZVA fordert ein generelles Verbot eines Vertriebs von Gleitsichtbrillen über das Internet. Seine Forderungen sind mit der abgegebenen Unterlassungserklärung nicht erfüllt. Im Rahmen einer aktuellen Pressemitteilung kündigt ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod an, das Verfahren fortführen zu wollen.....
hört sich das doch schon besser an als seinerseits:
"Gleichwohl hat der ZVA bereits 2010 beschlossen, nicht mit rechtlichen Mitteln gegen den Handel im Internet vorzugehen. Selbst wenn dieser Vertriebsweg in Deutschland unterbunden werden könnte, ist ein weltweiter Vertriebsstopp nicht zu erreichen."
aber:
Bezüglich des „Straßenverkehrs-Hinweises“ herrscht zwischen ZVA und Tchibo noch Uneinigkeit über den konkreten Wortlaut. Derzeit meint Tchibo, es würde genügen darauf hinzuweisen, dass Gleitsichtbrillen generell eine Gefahr im Straßenverkehrdarstellen können.
Vorsicht !!! Das geht ja wohl gar nicht !!!!!!
Da spricht einer dessen Signatur auf einen MPG-Verscherbler hinweist!PierreRoggi hat geschrieben:warum die Hersteller nicht aufschreien? Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass es wohl daran liegt, das es hier zwei Firmenstrategien gibt. Die Netto oder ECO-Linie ... all die Gläser, die vor Ort in Aktionsware verbaut werden und zum anderen natürlich die aufwendigen Labels mit goldenem Brillenpass, riesen Schachtrel, Impressionisten-Messung und dem ganzen tammtamm. Wer mehr zahlt bekommt auch mehr und wenn es nur mehr an Show ist. Der informierte Optiker weiß, dass es sowieso nur 5 Designs gibt. Und mal ehrlich: Diesen iCode... ob es den wirklich gibt .. das sollten wir mal dahingestellt lassen.
Der informierte Augenoptiker weiß aber auch an dieser Stelle, dass diese ("nur") 5 Designs auch nur mit entsprechender Anpassung und entsprechenenden Zentrierdaten funktionieren. Und der informierte Augenoptiker weiß, dass die Zentrierdaten Endverbraucher nicht selbst ermitteln können.PierreRoggi hat geschrieben:Der informierte Optiker weiß, dass es sowieso nur 5 Designs gibt.
Doch, denn jeder Onliner der nicht korrekt zentriert und anpasst verscherbelt ein mangelhaftes Produkt. Von einer Brille kann da m.E. nicht gesprochen werden.PierreRoggi hat geschrieben:... Es geht hier nicht ums verscherbeln. Das Online basierte Konzet ist ein völlig anderes, als das offline. Das ist nicht zu vergleichen. ...
Metzgermeister hat geschrieben:Doch, denn jeder Onliner der nicht korrekt zentriert und anpasst verscherbelt ein mangelhaftes Produkt. Von einer Brille kann da m.E. nicht gesprochen werden.PierreRoggi hat geschrieben:... Es geht hier nicht ums verscherbeln. Das Online basierte Konzet ist ein völlig anderes, als das offline. Das ist nicht zu vergleichen. ...
Klar kann man die Konzepte vergleichen:
Auf der einen Seite der "echte" Augenoptiker: Anatomische Anpassung, ausführliche Beratung und Bedarfsanalyse, richtige Zentrierdatenermittlung. -> Brille
Auf der anderen Seite der MPG-Verscherbler (Onliner): keine Anpassung, keine richtige Beratung/Bedarfsanalyse, keine Zentrierdatenermittlung-> fehlerhaftes Produkt
Von der Gesundheitsgefahr die von diesen Online-Dingern ausgehen mal ganz u schweigen. (s. hierzu das Guachten von Prof. Dr. Grein)
Na dann erklär uns doch mal den Unterschied!PierreRoggi hat geschrieben:Das ist ja Blödsinn - aber ich bin mir sicher, dass du das weißt. Es geht hier nicht ums verscherbeln. Das Online basierte Konzet ist ein völlig anderes, als das offline. Das ist nicht zu vergleichen.