Internethandel bei Sehhilfen
Verfasst: Montag 11. Juni 2012, 11:26
Nachfolgende Petition habe ich beim Bundestag heute eingereicht:
Die Petition hat die Nummer Petitions-ID 25014
Jeder kann dieser Petition beitreten. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich Ende Juni 2012 erfolgen. Wir geben dann dies hier im Netz bekannt.
Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Handel und der Vertrieb von individuell gefertigten Korrektionsbrillen mittels "Internethandel" oder "OnlineShop untersagt wird. Entsprechende Angebotsseiten sind auf Antrag zu schließen und der Zugang zusperren.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
Die individuell gefertigten Korrektionsbrillen sind Produkte nach dem Medizinproduktegesetz und unterliegen entsprechenden Regelungen.
Individuell gefertigte Korrektionsbrillen sind Hilfsmittel im Sinne des SGB V und bedürfen spezieller Fachkenntnisse und Qualifikationen zu deren Auswahl, Fertigung und Anpassung.
Diese speziellen Fachkenntnisse und Qualifikationen sind in den Arbeitsrichtlinien für das Augenoptiker Handwerk, herausgegeben durch den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA - Bundesinnungsverband) und durch höchstrichterliche Urteile als Mindestanforderungen anerkannt, festgelegt.
Die Ausführung der speziellen Fachkenntnisse und Qualifikationen ist an die Handwerksordnung gebunden. Der Augenoptikerberuf zählt hierbei zu den "gefahren geneigten Berufen" da die Tätigkeit am oder für den menschlichen Körper ausgeführt wird.
Für die fertige individuell gefertigte Korrektionsbrille gelten diverse Normen nach DIN EN ISO. Wesentlich ist hierbei die DIN EN ISO 21987.
Aus der Kontext der obigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ergibt sich, dass individuell gefertigte Korrektionsbrillen nicht sach- und fachgerecht über das Internet, durch so genannte Internetshops oder OnlineShops ausgewählt, gefertigt und abgegeben werden können. Dies gilt insbesondere bei der Festlegung der zwingend erforderlichen Zentrierwerte von Brillengläsern.
Durch diesen schwerwiegenden Mangel, bei der Auswahl, der Fertigung und der Anpassung, der durch Internethandel vertriebenen individuell gefertigten Korrektionsbrillen, besteht ein unkalkulierbar hohes Risiko für die Volksgesundheit und für den öffentlichen Straßenverkehr. Dieses unkalkulierbar hohe Risiko muss der Gesetzgeber durch entsprechende Unterlassungsgebote beseitigen!
Ein besonderes Augenmerk ist auf das kindliche und jugendliche Auge zu werfen. Gerade für diese Personengruppe sind unrichtig gefertigte Korrektionsbrillen besonders schädlich und werden den Sozialversicherungsträgern hohe Folgekosten bereiten. Allein aus diesem Grund ist eine Untersagung des Handels und des Vertriebs von individuell gefertigten Korrektionsbrillen im Internet zwingend angezeigt.
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dieses Feld nutzen.
Ich empfehle die Zuziehung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Augenoptiker Handwerk, sowie die Beiziehung von Professoren und Dozenten der verschiedenen Fachhochschulen für die Augenoptik.
Die Petition hat die Nummer Petitions-ID 25014
Jeder kann dieser Petition beitreten. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich Ende Juni 2012 erfolgen. Wir geben dann dies hier im Netz bekannt.
Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Handel und der Vertrieb von individuell gefertigten Korrektionsbrillen mittels "Internethandel" oder "OnlineShop untersagt wird. Entsprechende Angebotsseiten sind auf Antrag zu schließen und der Zugang zusperren.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
Die individuell gefertigten Korrektionsbrillen sind Produkte nach dem Medizinproduktegesetz und unterliegen entsprechenden Regelungen.
Individuell gefertigte Korrektionsbrillen sind Hilfsmittel im Sinne des SGB V und bedürfen spezieller Fachkenntnisse und Qualifikationen zu deren Auswahl, Fertigung und Anpassung.
Diese speziellen Fachkenntnisse und Qualifikationen sind in den Arbeitsrichtlinien für das Augenoptiker Handwerk, herausgegeben durch den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA - Bundesinnungsverband) und durch höchstrichterliche Urteile als Mindestanforderungen anerkannt, festgelegt.
Die Ausführung der speziellen Fachkenntnisse und Qualifikationen ist an die Handwerksordnung gebunden. Der Augenoptikerberuf zählt hierbei zu den "gefahren geneigten Berufen" da die Tätigkeit am oder für den menschlichen Körper ausgeführt wird.
Für die fertige individuell gefertigte Korrektionsbrille gelten diverse Normen nach DIN EN ISO. Wesentlich ist hierbei die DIN EN ISO 21987.
Aus der Kontext der obigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ergibt sich, dass individuell gefertigte Korrektionsbrillen nicht sach- und fachgerecht über das Internet, durch so genannte Internetshops oder OnlineShops ausgewählt, gefertigt und abgegeben werden können. Dies gilt insbesondere bei der Festlegung der zwingend erforderlichen Zentrierwerte von Brillengläsern.
Durch diesen schwerwiegenden Mangel, bei der Auswahl, der Fertigung und der Anpassung, der durch Internethandel vertriebenen individuell gefertigten Korrektionsbrillen, besteht ein unkalkulierbar hohes Risiko für die Volksgesundheit und für den öffentlichen Straßenverkehr. Dieses unkalkulierbar hohe Risiko muss der Gesetzgeber durch entsprechende Unterlassungsgebote beseitigen!
Ein besonderes Augenmerk ist auf das kindliche und jugendliche Auge zu werfen. Gerade für diese Personengruppe sind unrichtig gefertigte Korrektionsbrillen besonders schädlich und werden den Sozialversicherungsträgern hohe Folgekosten bereiten. Allein aus diesem Grund ist eine Untersagung des Handels und des Vertriebs von individuell gefertigten Korrektionsbrillen im Internet zwingend angezeigt.
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dieses Feld nutzen.
Ich empfehle die Zuziehung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Augenoptiker Handwerk, sowie die Beiziehung von Professoren und Dozenten der verschiedenen Fachhochschulen für die Augenoptik.