Fahrrad wird ebenfalls wie ein PKW und andere Kraftfahrzeuge als aktiver Verkehrsteilnehmer mit "Rädern" gezählt, daher auch maximal 19%
Absorbtion im Brillenglas für Nachfahrten!
E-Bikes mit Motor schneller als 25km/h benötigen ebenfalls ein Kennzeichen, soweit ich weiß, auch daher gleiches Spiel. Natürlich auch damit alles drüber
Segways sind für den öffentlichen Straßenverkehr soweit ich weiß nur mit Kennzeichen zulässig, weil schneller als 25km/h... glaube ich zu gemeint gewusst zu haben. Kann ich dir aber genau nach dem Wochenende sagen, denn da bin ich mit welchen unterwegs... bzw. sind meine Begleitfahrzeuge bei einem Viertelmarathon