Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
...ich erinnere mich dumpf an eine gern gestellte Prüfungsfrage:
Wann darf der Augenoptiker ein augenärztliches Rezept überprüfen?
Die Antwort: Dann, wenn der Kunde dies wünscht. Ansonsten garnicht.
Jetzt sind wir an einen Punkt angelangt, wo es nur noch um Beschuldigungen geht. Dies wollte ich so nicht erreichen. Von mir aus, bin ich schuld. Kein Problem.
Aber gucken, kann ich immer noch nicht, Kopfschmerzen hab ich auch und die Geduld ist langsam am Ende.
Also werde ich wohl wieder Mineralglas und ein Gestell mit Rahmen nehmen und auf die Gleitsicht verzichten. Schade um die hübsche Rahmenlosbrille und natürlich auch verdammt ärgerliches GELD...
die Verträglichkeitsgarantie gilt aber auch noch bei denn Optovisionsgläsern.
Vielleicht kann der andere Optiker die Gleitsichtgläser gegen Mineralische 1,8 oder andere tauschen.
Sollte mit etwas Glück gehen. Davor bitte nach Möglichkeit mit der alten Fernbrille zum Optiker gehen und die Augen nochmals testen lassen.
So ist dann zumindest ein kleiner Ausgleich möglich.
Schade das das alles so schief gelaufen ist aber, viele hier im Forum haben ´dich aufgefordert zum ersten Optiker zu gehen, denn der hätte schon bei den
zweiten Gläsern dafür gerade stehen müssen da hat er ja schließlich die Augen überprüft.