Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
b
blackbird
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 27. April 2010, 19:02

Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von blackbird »

Hallo Alle zusammen,

hoffentlich könnt Ihr mir helfen!?

Bin ausgebildete Augenoptikerin im Angestelltenverhältnis.
Seit geraumer Zeit trage ich mich mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen.
Chancen, Risiken usw. sind bekannt, Vorarbeit weitgehend abgeschlossen, Bank, KFW, Steuerberater usw.
Jetzt stellt sich aber die Handwerkskammer quer und argumentiert, meine geplante Tätigkeit wäre meisterpflichtig!

Folgends habe ich vor:
Einschleif / Einarbeitungsservice mit modernsten Maschinen ( Nidek Me-100 Design )
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass da durchaus Bedarf besteht, wir führen zum einen selbst solche Arbeiten
für andere Unternehmen durch. Viele Optiker haben ja nur eine kleine oder sogar keine Werkstatt.
Mit meinen Automaten kann ich aber selbst schwierigste und ausgefallenste Arbeiten erledigen!
Ich plane ausserdem einen regionalen Hol- und Bringservice anzubieten, will auch mit verschiedenen
Versandunternehmen ( UPS ist sensationell ) zusammenarbeiten, um Wartezeiten gering zu halten.
Bei Bedarf könnte ich sogar Gläser liefern( von meinem "Noch-Arbeitgeber", ein namhaftes Unternehmen)
Datenübermittlung per E-Mail, usw, habe mir da Gedanken gamacht und mich echt bemüht.
Sogar mein "Noch-Chef" steht dahinter.

Handwerkskammer sagt, das wären wesentliche Inhalte des Optikerhandwers und damit meisterpflichtig!
Ich sehe das anders!
Ich werde keine Refraktion machen oder sonstigen Endkundenkontakt haben, keine Brille anpassen oder dergleichen.
Da Gesundheitsberuf macht die Meisterpflicht ja durchaus Sinn, aber all diese Vorgänge, das Erkennen von Krankheiten
das Anpassen, die Refraktion und Qualitätskontrolle an sich usw. finden bei mir ja nicht statt, sondern nach wie vor im Meisterbetrieb!
Es wird keinem Optiker sein Kunde weggenommen oder damit das Geschäft streitig gemacht.
Vielmehr will ich jedem einen Mehrwert bieten!
Wie viele bieten keine ausgefallenen Modelle an, weil solche in der Hauseigenen Werkstatt nicht zu bearbeiten sind!
Ich sehe mich als Lohnfertiger und damit Dienstleister.
Die HWK ist halt komisch! Aussage: Wir kennen uns da ja gar nicht aus, wir haben die Optikerinnung gefragt.....
Wie diese Antwort ausfällt ist klar!

Wie kann ich meinen Gedanken der Selbstständigkeit verwirklichen, wie seht Ihr das?
Kann jemand helfen?

Liebe Grüsse an Alle
blackbird
Benutzeravatar
Gopal
Beiträge: 3955
Registriert: Freitag 11. Dezember 2009, 12:26
Wohnort: NRW

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von Gopal »

Hallo blackbird!

Wenn ich das richtig verstanden habe, möchtest Du eine "Einschleifwerkstatt" eröffnen.
Ob es rechtlich richtig ist, dass Deine angestrebte Tätigkeit Meistertätigkeit ist, kann ich Dir leider nicht beantworten.
Falls es so ist, ist der Weg in die Selbstständigkeit klar: Meister einstellen.
Weiss auch nicht, ob der Markt für Deine Idee nicht schon gesättigt ist; gibt ja nun schon mehrere "Einschleifwerkstätten".
Aber das hast Du sicherlich selbst abgeklärt.
Kleiner Tipp: Die Qualitätskontrolle solltest Du aber in jedem Fall durchführen :wink:

Grüße, Gopal
Ich bin wieder hier....in meinem Revier....war nie wirklich weg....hab mich nur versteckt....
b
blackbird
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 27. April 2010, 19:02

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von blackbird »

Hallo und Danke für Deine Antwort.
Eine Qualitätskontrolle findet selbstverständlich hier im Hause statt, werde ja keinen Müll liefern!
Was ich damit meinte, ist dass der Kunde -Optikermeister- das fertige Produkt selbst begutachtet
und die Verträglichkeit beim Kunden prüft!

Davon mal abgesehen, so als Start-Up mal schnell einen Meister einstellen?
Genau das will ich ja vermeiden, da es eben nicht möglich ist.
Und -aus meiner Sicht- auch nicht notwendig ist!

Darauf zielt ja mein Post ab!
All das was den Optikerberuf -zu Recht- meisterpflichtig macht, wird bei mir eben nicht ausgeführt.
Alles Gesundheitsrelevante wird nach wie vor im Ladengeschäft gemacht.
Ich will Auftragsempfänger, Lohnfertiger und damit Deinstleister sein!
gruss
blackbird
G
Glaszauber
Beiträge: 758
Registriert: Donnerstag 13. August 2009, 21:47

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von Glaszauber »

Hallöchen.

Gute Idee wie ich finde...
Ich denke, dass das Problem darin liegt, das es sich bei der Anfertigung von Sehhilfen um Medizinprodukte handelt.
Und eben diese Anfertigung ist eine Tätigkeit des Optikerberufes. Zur selbstständigen Ausübung dieses Berufes muss man halt den Meistertitel in der Tasche haben (... und das ist auch gut so)
... und ich vermute das es auch dann so ist, wenn man "nur" Teile dieses Berufes selbstständig ausüben möchte.

Aber unterm Strich: Keine Ahnung!!!

Gruß Glaszauber
It's nice to be important,
but it's more important to be nice!
Benutzeravatar
optidi
Beiträge: 668
Registriert: Samstag 25. Oktober 2008, 17:06
Wohnort: Kitzingen/Bayern

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von optidi »

Hallo,

wie Glaszauber es richtig beschrieben hat, fertigst du ein Medizinprodukt. Dabei ist es Egal, ob du selbst je persönlich mit dem Endkunden Kontakt hast oder nicht. Vergleiche dazu mal die Berufsgruppe der Zahntechniker oder Orthopädietechniker.

Auch die Glashersteller, die einen Einschleifservice anbieten, beschäftigen dort zu mindestens einen Meister. Andere Einschleifdienste sind an ein Augenoptikerfachgeschäft angeschlossen.

Wenn ich selbst einen Einschleifservice beauftragen wollte, wäre es für mich Voraussetzung, das dort ein Meister beschäftigt wäre. Das wäre für mich ein wichtiges Qualitätsmerkmal in Zeiten von Qualitätsmanagmentsystemen.

Gruß Optidi
Benutzeravatar
prüflingsprüfer
Beiträge: 10000
Registriert: Mittwoch 2. Juli 2008, 09:09
Wohnort: Bayrisch-Schwaben
Kontaktdaten:

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von prüflingsprüfer »

Möglichkeit 1:
Deutschlandweit hängen genug "Alibi"-Meisterbriefe in den Läden -
da gibt ein augenoptische Rentner für 250 Euro monatlich seinen Brief her
und (fast) alle sind glücklich.

Möglichkeit 2:
Streß machen mit Rechtsanwalt und so
(würde ich mal machen, beim Rechtsanwalt gibt es wenigstens verbindliche Auskünfte
und nicht nur Meinungen)

Möglichkeit 3:
Meister selbst machen (geht auch in Wochenendkursen bzw. nebenher)

Prinzipiell bin ich ein Verfechter des "Meister-Gedankens", bei der Werkstatt kommst du
nur raus, wenn du die "Verantwortung" für das "Produkt" deinem Auftraggeber übergibst-
dann mußt du extrem günstig arbeiten bzw. ist die Frage: Was ist dann selbständig?

Hört sich außerdem fast so an, als ob dein jetziger Arbeitgeber einer deiner neuen
Auftraggeber werden könnte ? Will der nur seine Werkstatt outsourcen ?

Ich bekomme jede Woche von einer anderen Einschleifwerkstatt Angebote von
günstig bis noch günstiger. wartet die Branche wirklich auf noch eine ?
(Dieses Jahr ca. 6 Stück per Post und ca. 4 Stück per Mail, wobei die "Mailfirmen" kurz
vor der Abmahnung stehen)

(Und deine 6 Wochen Urlaub kannste auch knicken, gell ?)
h
herrdelling
Beiträge: 1575
Registriert: Freitag 7. Dezember 2007, 21:55

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von herrdelling »

Mal abgesehen vom Fakt Medizinprodukte, ist m.E. nach die Herstellung der Brille schon ein wesentlicher Bestandteil des Augenoptikhandwerks. Somit kann man die Aussage der Innung, hier wäre Meisterpräsenz notwendig und Pflicht, wohl nachvollziehen.
Benutzeravatar
benkhoff
Beiträge: 10606
Registriert: Mittwoch 27. Mai 2009, 10:26
Wohnort: Ruhrpott, NRW, Deutschland, Europa, Erde, Milchstrasse
Kontaktdaten:

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von benkhoff »

Ein "Werkstatt-Service" geht nur mit Meistertitel. Der Meister muß die handwerkliche Verantwortung übernehmen und haftet bei Fehl-Anfertigungen/juristischen Problemen.
Übrigens: mit den "Pseudo-Meister" wäre ich sehr vorsichtig... :|
Navy-Crews do it anytime and anywhere! Über aller Welt Gewässer, sind Marineflieger besser!
"Freiheit und Glück!" - PP Zahl
http://www.brillenbenkhoff.de
https://www.youtube.com/watch?v=qtLfYXNzh6Y
K
Klaus Nerlich
Beiträge: 2159
Registriert: Freitag 16. April 2010, 16:40
Wohnort: 88348 Bad Saulgau
Kontaktdaten:

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von Klaus Nerlich »

Als öffentlicg bestellter und vereidigter Sachverständiger schaue ich natürlich auch auf den "Anfertiger" der Sehhilfe. Hat der die notwendige Qualifikation, spricht Meisterbrief, nicht, so kann schon rein rechtlich eine sach- und fachgerechte Fertigung der Sehhilfe nicht nachgewiesen werden. Ein Augenoptikergeselle benötigt IMMER einen Meister, der seine Arbeit kontrolliert und verantwortlich zeichnet.

Die Situation ist vergleichbar mit einem Augenoptikergesellen, der sich als "Gutachter" selbständig gemacht hat, um dann die Leistung eines Augenoptikermeisters zu beurteilen.


Ein weiterer Aspkt ist sicher auch die WESENTLICHE Tätigkeit des Handwerksberufes Augenoptik. Auch wenn heute viele Maschinen die Arbeit erleichtern und für die notwendige Qualitätsorgen, spricht die Rechtssprechung von SCHWARZARBEIT, wenn eine handwerkliche Tätigkeit ohne die notwendige Qualifikation erbracht wird. Da der Augenoptikerberuf als einer der nur noch wenigen ANMELDEPFLICHTIGEN Handwerksberufe mit MEISTERPRÄSENZ geführt wird, gibt es keine Möglichkeit sich um den Meister zu drücken. Es steht Ihnen aber frei, ihren Betrieb in der Türkei, Grichenland oder Frankreich zu eröffnen.


Als weiteres ist festzuhalten, dass die Abnehmer Ihrer Leistungen, sich wider das Medizinproduktegesetz verhalten und gefahr laufen in ein Bussgeldverfahren verwickelt zu werden. Also selbst wenn Sie den Betrieb eröffnen könnten, dürfte ein deutscher Augenoptiker, bei Ihnen keine Brillenfertigen lassen, geschweige den Sie an einen Endkunden.

Leider keine bessere Nachricht möglich
Präqualifikation - Homepage http://www.pq-nerlich.de/

Hilfe zur Selbsthilfe bedarf manchmal Dritter
Benutzeravatar
Ulrich Mößlang
Beiträge: 4657
Registriert: Donnerstag 15. April 2010, 13:39
Wohnort: München
Kontaktdaten:

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von Ulrich Mößlang »

und das war eine kostenlose Beratung, nutze sie
Häuptling grauer Star
Bild Wer laut und deutlich redet, riskiert verstanden zu werden. http://www.optikheydenreich.de/
j
jinny
Beiträge: 59
Registriert: Freitag 16. März 2007, 18:31
Wohnort: Bad Bramstedt
Kontaktdaten:

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von jinny »

Hallo blckbird,

ich selber habe einen Einschleifservice als Unternehmen.
Für die HWK Lübeck war klare Vorraussetzung: der Meisterbrief und das ist auch gut so. Gründe dafür haben die Kollegen ja schon genug angeführt.
Ich gehe mal davon aus, dass in den übrigen Bundesländern ebenso verfahren wird.

Da bleibt wirklich nur der Weg zur Meisterschule, bzw. einen AOM einzustellen.

Viel Glück dabei.
Gruß
jinny
b
blackbird
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 27. April 2010, 19:02

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von blackbird »

Hallo Alle zusammen und vielen Dank für all Eure Antworten.....

...welche ich mit einem gewissen Bedauern zur Kenntnis nehmen muss.
wie es scheint, stehe ich mit meinen Vorstellungen auf verlorenem Posten.
Allerdings kann ich das nicht wirklich verstehen!
Ich will ja keinen Medikamente fertigen, wo die Inhaltsstoffe später nur noch durch eine chemische Analyse
festzustellen sind. Ich will Gläser einschleifen! Alle Aspekte welche die Brille zum "Medizinprodukt" machen
verbleiben ja in Meisterhand!

Wie ist eigentlich das "Medizinprodukt" definiert?
Ist es bereits der Rohling ( wer überprüft diesen? ein Optikermeister?), das einzelne geschliffene Glas, das Scharnier, der einzelne Bügel?
Ist es die fertige Brille?
Und wann ist die Brille fertig und wann findet die Wandlung zum "Medizinprodukt statt?
Beim Verglasen? Oder ist das "Medizinprodukt" erst ein solches, wenn das verglaste Gestell vom
Meister dem Kunden angepasst wird?
Wo ist das geregelt, ist das überhaupt geregelt, wer weiss darüber mehr?

Nach wie vor denke ich, dass die von mir geplante Tätigkeit
-das Betreiben eines CNC-gesteuerten Schleifautomaten, welcher vielfältige Dinge in Form bringen kann-
eine Dienstleistung und mithin nicht Meisterpflichtig ist!

Schlimm auch, dass tatsächlich jeder Mitbürger aus dem europäischen Ausland seine Dienstleistung anbieten darf,
während die HWKs und Innungen machtlos dabei zusehen dürfen.
Meisterzwang verstösst de Facto gegen die europäische Gesetzgebung, da gibt es Urteile, aber in Deutschland geht einfach alles zu langsam.
Dass Innungen und HWKs keine Daseinsberechtigung mehr haben und deren Tage gezählt sind,
ist einer Diskussion nicht wert, aber bis es letztlich soweit ist, will ich halt nicht warten

Ich habe es auf dem geraden und direkten Weg probiert,
letztendlich werde ich um die üblichen Schlupflöcher wie "eingekauften" Meister oder Briefkastenfirma nicht herumkommen!
Mal sehen, vielleicht wird es auch eine Feinoptische Werkstatt! :twisted:
Sehr schade das!

Davon mal abgesehen: Als Lesehilfen deklarierter Brillen-Müll in 0,25er Schritten ohne Zylinderkorrektur
dürfen in jedem Supermarkt angeboten werden und weniger vermögende Zeitgenossen -traurige Zeiten!-
benutzen solche sogar zum Autofahren!
Der Endkunde setzt sich dann nach Gutdünken ein vermutlich viel zu starkes Teil auf die Nase.
Wenn diese dann letztendlich auf Dauer nicht verträglich sind ist es kein Wunder.
Aber das ist zulässig, kein Meister prüft das, keine HWK kümmert sich, kein Hahn kräht danach!
Lieber Gott, bin ich so neben der Kappe oder stimmt im System was nicht???


gruss
blackbird

Ahso, prüflingsprüfer...
hast recht, wenn mein Chef die Werkstatt outsourcen wollte, wärs wirklich nicht so doll für mich.
Dem ist aber nicht so, er findet meine Bemühungen nur förderungswürdig,
auch wenn er mich eigentlich nicht gehen lassen will.
Über Meisterkurs habe ich mir auch schon Gedanken gemacht, aber der Knaller ist ja, dass ich zwar sehr viel
Neues lernen müsste, Prüfungen usw., aber bezüglich meiner geplanten Tätigkeit rein gar nichts Neues lernen würde!
Zuletzt geändert von blackbird am Mittwoch 5. Mai 2010, 21:40, insgesamt 1-mal geändert.
m
mitch
Beiträge: 607
Registriert: Freitag 2. Dezember 2005, 13:01

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von mitch »

Wie ist das eigentlich dann mit Internetanbietern wie Mister-Spex u.a.? Haben die Meister eingestellt??
Benutzeravatar
optidi
Beiträge: 668
Registriert: Samstag 25. Oktober 2008, 17:06
Wohnort: Kitzingen/Bayern

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von optidi »

blackbird hat geschrieben:Wie ist eigentlich das "Medizinprodukt" definiert?
Ist es bereits der Rohling ( wer überprüft diesen? ein Optikermeister?), das einzelne geschliffene Glas, das Scharnier, der einzelne Bügel?
Ist es die fertige Brille?
Und wann ist die Brille fertig und wann findet die Wandlung zum "Medizinprodukt statt?
Beim Verglasen? Oder ist das "Medizinprodukt" erst ein solches, wenn das verglaste Gestell vom
Meister dem Kunden angepasst wird?
Wo ist das geregelt, ist das überhaupt geregelt, wer weiss darüber mehr?
Es ist immer wieder Toll, das sich Leute unbedingt selbständig machen wollen, d.h. sie wollen für sich selbst und mit Ihren Produkten/Dienstleistungen für andere Verantwortung. übernehmen. Sie sind aber nicht in der Lage, sich einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen zu machen.

Hier ein Tip: Es gibt Google.

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/servic ... odukte.jsp

Ach ja, warum weiß ich, welche Gesetzte und Verordnungen ich beachten muss. Ganz einfach, das lernt man im Meisterkurs.

Gruß Optidi
b
blackbird
Beiträge: 5
Registriert: Dienstag 27. April 2010, 19:02

Re: Meisterpflicht / Zwang bei Selbstständigkeit.. Lohnfertigung

Beitrag von blackbird »

Hallo zusammen,
wenn man so den einen oder anderen Kommentar liest, könnte man fast den Eindruck erlangen,
ich hätte da so eine fixe Idee und will mal so schnell und volkommen desinformiert schnelles Geld machen.
Dem ist eben nicht so.
Ich trage mich seit langem mit dem Gedanken der Selbstständigkeit ( als Dienstleister und nicht etwa Augenoptiker),
und mache die ganze Ämter und Behördenlauferei seit 6 Monaten, und habe mich über Verschiedenes sehr gewissenhaft Informiert.
Der Grund meines Posts ist eben, dass mir in dieser Zeit immer wieder, wie ein Mantra, Dinge wie
"Medizinprodukt", "wesentliche Tätigkeit" usw. entgegengebrabbelt wird.
Wenn man aber genauer Nachfragt, weiss selbst die HWK keine Antworten...

Selbstverständlich weiss ich wie man googelt!
Auch ohne Meisterbrief ist mir der Gesetzestext bekannt!
Aus diesem geht folgendes hervor:
-Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus
Stoffen oder andere Gegenstände....

Also auch Einzelteile.
Aus dem zweiten Link des Vorredners: Eingeschlossen sind hierbei auch medizinische Software und Zubehör (z. B. Tragetaschen für Insulinpumpen).
Dies bedingt zwingend, dass auch das Scharnierschräubchen, UV-Kleber, der Nylorfaden, ja sogar das Etui dem Medizinproduktegesetz mit allen Konsequenzen unterliegen!

Aber dann werden mit einem einfachen Trick - wie oben schon angemerkt- "Lesehilfen" auf den Markt geworfen!
Lesehilfen sehen nicht nur aus wie eine Brille, werden als solche benutzt, sondern unterliegen per Definition dem Medizinproduktegesetz!!!
Vergleiche:
Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten.... ...andere Gegenstände... ...die vom
Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zwecke... ...der ... ...Kompensierung von... ...Behinderungen... ... zu dienen bestimmt sind...


Entschuldigt bitte meine Spitzfindigkeit, wenn aber genau, dann richtig!
Ich denke eben, dass Dinge nicht wahr werden, nur weil sie von genügenden oft genug wiederholt werden.

Bitte keine Angriffe ( so empfinde ich das zumindest ) mehr, ich wäre verantwortungslos, oder ähnliches!
Wer mein Eröffnungspost aufmerksam gelesen hat, weiss ja, dass ich der Meisterpflicht nicht negativ gegenüber stehe!
Vom Gesetzestext mal abgesehen, einfach nur realistisch, wies im wirklichen Leben aussieht:
Ich will keine dubiose Zubereitung in Verkehr bringen, bei welcher mit Langzeit oder Spätfolgen zu rechen ist.
Gläser sind richtig geschliffen oder Schrott! Schrott kann ich nicht abliefern, spätestens am Scheitel wird Schrott auffliegen!
Wo muss da noch Verantwortung übernommen werden?

Von meiner geplanten Selbstständigkeit mal abgesehen, ich bin ja in Lohn und Brot, bekomme ich langsam Lust, auf
juristischer und grundsätzlicher Ebene eine Diskussion über dieses Thema loszutreten.
Ob dann der Hersteller des Nylorfadens wegen Schwarzarbeit angeklagt wird?
Der Optiker dessen Angestellte UV-Kleber nutzen, und wiederum dessen Hersteller, der von der "illegalen" Verwendung gar nichts weiss?

gruss
blackbird
Antworten