Hallo Alle zusammen und vielen Dank für all Eure Antworten.....
...welche ich mit einem gewissen Bedauern zur Kenntnis nehmen muss.
wie es scheint, stehe ich mit meinen Vorstellungen auf verlorenem Posten.
Allerdings kann ich das nicht wirklich verstehen!
Ich will ja keinen Medikamente fertigen, wo die Inhaltsstoffe später nur noch durch eine chemische Analyse
festzustellen sind. Ich will Gläser einschleifen! Alle Aspekte welche die Brille zum "Medizinprodukt" machen
verbleiben ja in Meisterhand!
Wie ist eigentlich das "Medizinprodukt" definiert?
Ist es bereits der Rohling ( wer überprüft diesen? ein Optikermeister?), das einzelne geschliffene Glas, das Scharnier, der einzelne Bügel?
Ist es die fertige Brille?
Und wann ist die Brille fertig und
wann findet die Wandlung zum "Medizinprodukt statt?
Beim Verglasen? Oder ist das "Medizinprodukt" erst ein solches, wenn das verglaste Gestell vom
Meister dem Kunden angepasst wird?
Wo ist das geregelt,
ist das überhaupt geregelt, wer weiss darüber mehr?
Nach wie vor denke ich, dass die von mir geplante Tätigkeit
-das Betreiben eines CNC-gesteuerten Schleifautomaten, welcher vielfältige Dinge in Form bringen kann-
eine
Dienstleistung und mithin nicht Meisterpflichtig ist!
Schlimm auch, dass tatsächlich jeder Mitbürger aus dem europäischen Ausland seine Dienstleistung anbieten darf,
während die HWKs und Innungen machtlos dabei zusehen dürfen.
Meisterzwang verstösst de Facto gegen die europäische Gesetzgebung, da gibt es Urteile, aber in Deutschland geht einfach alles zu langsam.
Dass Innungen und HWKs keine Daseinsberechtigung mehr haben und deren Tage gezählt sind,
ist einer Diskussion nicht wert, aber bis es letztlich soweit ist, will ich halt nicht warten
Ich habe es auf dem geraden und direkten Weg probiert,
letztendlich werde ich um die üblichen Schlupflöcher wie "eingekauften" Meister oder Briefkastenfirma nicht herumkommen!
Mal sehen, vielleicht wird es auch eine Feinoptische Werkstatt!
Sehr schade das!
Davon mal abgesehen: Als Lesehilfen deklarierter Brillen-Müll in 0,25er Schritten ohne Zylinderkorrektur
dürfen in jedem Supermarkt angeboten werden und weniger vermögende Zeitgenossen -traurige Zeiten!-
benutzen solche sogar zum Autofahren!
Der Endkunde setzt sich dann nach Gutdünken ein vermutlich viel zu starkes Teil auf die Nase.
Wenn diese dann letztendlich auf Dauer nicht verträglich sind ist es kein Wunder.
Aber das ist zulässig, kein Meister prüft das, keine HWK kümmert sich, kein Hahn kräht danach!
Lieber Gott, bin ich so neben der Kappe oder stimmt im System was nicht???
gruss
blackbird
Ahso, prüflingsprüfer...
hast recht, wenn mein Chef die Werkstatt outsourcen wollte, wärs wirklich nicht so doll für mich.
Dem ist aber nicht so, er findet meine Bemühungen nur förderungswürdig,
auch wenn er mich eigentlich nicht gehen lassen will.
Über
Meisterkurs habe ich mir auch schon Gedanken gemacht, aber der Knaller ist ja, dass ich zwar sehr viel
Neues lernen müsste, Prüfungen usw., aber bezüglich meiner geplanten Tätigkeit
rein gar nichts Neues lernen würde!