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Sie meinen: die Randdicke bei randlosen Fssungen mit Plusgläsern muß soundsoviel mm betragen. ? Habe noch nie von solch einer Vorschrift gehört, ich denke da gehen die Gerichte von der "Üblichkeit" aus. Soll heißen, "üblicherweise" beträgt die Randdicke bei randlsoen Brillen nicht weniger als (zum Beispiel) 2,0mm...
mitunter "empfehlen" Fassungshersteller (z.B. Flair) bei gewissen Fassungen gewisse
Materialien bzw. Randdicken.
Ein ö.b.u.v. Sachverständiger kann hier ebenfalls helfen.
Eine Liste gibt es bei jeder Innung oder beim ZVA nachfragen.
Sie können mir gerne eine PN schicken - dann können wir uns genauer austauschen.
Oberprüfer hat geschrieben:bei 2mm wird ein Plusglas einfach zu dick, ich fertig randlose Fassungen mit Randdicken ab 0,5 mm bei einem 1,6 Material oder höher.
das ist Richtig,wo genau gibt es eine Vorschrift??
Ein Kollege am Ort macht Stress,ich hätte ein Fehler gemacht
1) noch einmal, mir ist keine Vorschrift bekannt
2) wenns hält, ist die Randdicke wurscht
3) Frage: wie oft ist die umstrittene Brille kaputtgegangen
und in welchem Zeitraum ? Wie macht der Kollege Streß ?
zu 2,das ist gerade das Prob.
ich habe 1 Glas ersetzt,ich achte auf Randdicke von 2 mm,jetzt ist das Glas dem Kunden zu dick und der Kollege meint ich hätte es dünner machen können??
@ Benkhoff, habe keine Probleme, sonst würde ich es nicht machen
@ Kollegen sind immer Besserwisser und wollen sich mit so einem Schmarrn die Kundschaft krallen. Sag einfach, er soll die Vorschrift rauskramen und nicht den Allerweltsschmarrn der Firmen nachplappern.
Jetzt habe ich erst deinen letzten Beitrag gelesen, ja da hat er schon ein bisschen Recht
Im Grunde geht es doch um Folgendes:
Dein Kunde hat zumindest im Moment kein Vertrauen mehr zu Dir; denn sonst hätte er sich nicht beim Kollegen "schlau gemacht".
Wie ist das Verkaufsgespräch abgelaufen? Ist dem Kunden gesagt worden, dass randlose Brillen empfindlich sind? Als Du das Glas erneuert hast: Wurde es mit dem Kunden abgesprochen, dass das Glas dicker gefertigt wird?
Die Frage ist: Willst Du den Kunden behalten, oder ist es einer dieser Kunden, die man eigentlich nicht (mehr) zufrieden stellen kann.
Ich kenne auch keine verbindliche Norm, die eine Mindesranddicke bei Randlosbrillen vorschreibt.
Ist aber innerhalb von 6 Monaten leider ziemlich Latte. Das liegt dann in der Gewähleistungsfrist: D.h., DU musst nachweisen, dass die Brille bei Abgabe fehlerfrei war!!!
Das kannst Du aber nicht. Vor Gericht hättest Du dann immer die A...-Karte.
Folglich musst Du entscheiden: Beharre ich darauf, dass ich Recht habe, und schreibe den Kunden ab, oder mache ich "die Faust in der Tasche" und reguliere den Schaden in Absprache mit dem Kunden.
Ist zwar traurig, aber im Grunde kommt es nur darauf an.
Grüße, Gopal
Ich bin wieder hier....in meinem Revier....war nie wirklich weg....hab mich nur versteckt....
Wobei ich auch durchaus den Kunden verstehen kann: Er trägt ja seit einiger Zeit erfolgreich die Brille mit dünneren Gläsern und ohne Bruch - warum sollte er jetzt auf dünnere Gläser verzichten? Sorry, da wirste` um einen Umtausch nicht `rumkommen... Und bedenke bitte, Du wirst nicht nur diesen einen Kunden verlieren, sondern durch Negativ-Werbung x-mal soviel andere Kunden!