Och, nen Hund ist auch was schönes und danach will ich das Blindengeld .... ja ... jaOppicker hat geschrieben: Merke: Einmal als "blind" eingestuft, gibt es kein Zurück! Ich würde mir das gut überlegen, ob ich mir diesen Status zulegte!
Und genau das ist der Punkt, da könnte ich vor Wut meterweit kotzen!!!Es ist, bei vollem Ausgleich, halt keine Krankenkassenleistung mehr. Aussage Arzt. Punkt aus. Klageweg kann man sich sparen.
Falsch!! Traditionelle Optiker sind heute manchmal günstiger, wie auch viele kleine Computerläden heute billiger sind als der MediaMarkt und Saturn.Ich versuche es grad, da vernünftige Gläser, sogar bei Fielmann und Apollo den Rahmen sprengen.
Leider sind deine Augen per Definition nicht Krank. Deshalb können die Kassen so aggieren wie oben diskutiert. Preis zu nennen ist immer nicht so einfach. Pro Glas sollte eine eine Ausführung in Silikat mit Tragrand ohne ET für etwa 120 Euro machbar sein. Den Tip mit dem Darlehen druch die Arge würde ich an deiner Stelle nachverfolgen.blindwiemaulwurf hat geschrieben:
Vielleicht jemand nen Tip, oder wenigstens mal nen paar Preise, was mir meine Erkrankung an den Augen nun kostet, aus dem eigenen Beutel ?
Das ist schlichtweg falsch, optidi. Bitte mach dir mal die Mühe und lies die entsprechenden Gesetzestexte bei den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien und dem übergeordneten Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.Leider sind deine Augen per Definition nicht Krank. Deshalb können die Kassen so aggieren wie oben diskutiert.
Da wiedersprichst du dich jetzt aber, nehmen wir mal dein Beispiel mit Einstufung als blind dazu. Und dazu das Gesetz. Sie müssen zahlen, wenn eine Behinderung droht.Oppicker hat geschrieben:Das ist schlichtweg falsch, optidi. Bitte mach dir mal die Mühe und lies die entsprechenden Gesetzestexte bei den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien und dem übergeordneten Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.Leider sind deine Augen per Definition nicht Krank. Deshalb können die Kassen so aggieren wie oben diskutiert.
Man muss keineswegs "krank" sein. Die Kassen haben dann eine Leistungspflicht, wenn eine "Behinderung", ein "Gebrechen" oder auch ein "insgesamt schlechter Gesamtzustand" vorliegt.
Hallo,Oppicker hat geschrieben: Falsch!! Traditionelle Optiker sind heute manchmal günstiger, wie auch viele kleine Computerläden heute billiger sind als der MediaMarkt und Saturn.
Ich kann jedenfalls problemlos mit F*elmann und Pr0-Optik mithalten.
qed... ...hach, ich liebe solche freds...blindwiemaulwurf hat geschrieben:
...und daher muss ich Oppicker uneingeschränkt zustimmen, sogar noch steigern, ihr Kleinen könnt nicht nur mit A und F mithalten, sondern sogar diese locker unterbieten.
Absolut richtig. Sarkasten und Erfahrene unter den Augenärzten können nun einwenden, dass die Netzhaut bei einem derart langen Bulbus längst heruntergefallen wäre, aber: man hat schon Pferde kotzen sehen. Also: Pupillenerweiterung nach der Refraktion absolut indiziert, mindestens alle 2-3 Jahre. Und wenn man die richtigen Tropfen nimmt, dauert die Mydriasis nur 2-3 Stunden. Man darf eben nicht zum Zyklopentolat oder zum Atropin greifen...Oppicker hat geschrieben:1) Bei deinen Werten muss der Augenhintergrund untersucht werden.
Jein. Sobald der Augenarzt einen Visus von unter 0,33 (Achtung! 0,3 reicht) mit bester Korrektur an beiden Augen feststellt, kann er Sehschwäche nach WHO1 attestieren und ein Kassenrezept ausstellen. Dann gibts auch Kontaktlinsen zum Teil von der Kasse, jedenfalls bei Myopie <=-8,0. Die alten Gutachten interessieren nicht mehr - denn ein Visus kann sich immer ändern.oppicker hat geschrieben:Außerdem darf der Arzt keine "Gefälligkeits"verordnungen ausstellen. Wenn schon "mehrere Gutachten" einen Visus von 0,3-0,4 cc attestieren, riskiert er doch seine Zulassung, wenn er hilft, eine Kassenleistung zu erschleichen.
Jau!oppicker hat geschrieben:Dass die Kassenleistungen eine Sauerei besonderer Qualität darstellen, ist freilich auch uns klar.
Und ich muss sagen: da hat er Mist gebaut!oppicker hat geschrieben:Ausnahmsweise muss ich hier aber den Arzt verteidigen, er hat korrekt gehandelt.
Stimmt so nicht. Ich will jetzt nicht die ganzen HHMR aufklabüsern, aber: normalerweise müssen beide Augen unter 0,33 sein, oder ein Auge unter 0,2 (das andere ist dann wurscht, weil der Patient als funktionell einäugig gilt).Oppicker hat geschrieben:Übrigens müsste der attestierte Visus zumindest auf einem Auge UNTER 0,3 cc liegen, sonst gibt´s nichts.
Kann er machen, aber dann muss ich die Kopierfunktion benutzen: die Diskussion, was WANZ ist, ist ja lang. Bei den Sehhilfen ist klar festgelegt, dass davon ausgegangen wird, dass bei einem Visus ab 0,33 ein angemessenes Leben möglich ist und die Brillenversorgung nicht in die Pflichten der Kasse fällt. Wer fleißig ist, kann mal in das Juraforum gehen und die Suchfunktion benutzen. Ich glaube, ich habe vor vielleicht 2 Jahren mal einige Gerichtsurteile verlinkt. Ich bin aber zu faul dazu.Oppicker hat geschrieben:Poste deinen Fall mal im w*w.juraforum.de. Denn ich glaube, dass man dir Kassenleistungen vorenthält, und zwar unabhängig vom erreichten Visus!! Du hast lt. Sozialgesetzbuch V Anspruch auf eine "ausreichende und zweckmäßige" Versorgung,
In den hat sich meine Frau schrecklich verliebt.Oppicker hat geschrieben:Dort berät einer, der sowohl das Sozialgesetzbuch kennt und gleichzeitig Augenarzt ist.
Ne, das hängt damit zusammen, dass die sich mit den HHMR auch nicht immer auskennen, dafür sind die zu kompliziert und zu oft geändert - und schwachsinnig dazu.blindwiemaulwurf hat geschrieben:Es hat nur mit dem immer noch vorhandenen schablonenhaften Denken der Augenärzte zu tun.
Sarkasten und Erfahrene unter den Augenärzten können nun einwenden, dass die Netzhaut bei einem derart langen Bulbus längst heruntergefallen wäre,
Sobald der Augenarzt einen Visus von unter 0,33 (Achtung! 0,3 reicht) mit bester Korrektur an beiden Augen feststellt, kann er Sehschwäche nach WHO1 attestieren und ein Kassenrezept ausstellen.
Das ist mir tatsächlich neu. Werde mal nachlesen.normalerweise müssen beide Augen unter 0,33 sein, oder ein Auge unter 0,2 (das andere ist dann wurscht, weil der Patient als funktionell einäugig gilt).
Siehst du, genau das werden wir von der Piratenpartei ändern!Bei den Sehhilfen ist klar festgelegt, dass davon ausgegangen wird, dass bei einem Visus ab 0,33 ein angemessenes Leben möglich ist und die Brillenversorgung nicht in die Pflichten der Kasse fällt.
Stimmt. Aber bei einer derartigen Myopie wie hier gehe ich von einem ellenlangen Bulbus aus, wahrscheinlich um oder sogar über 30 mm.Oppicker hat geschrieben:Es gibt aber auch Brechungsametropien. Meist dürfte ohnehin eine Mischform vorliegen.
Man lernt nie aus...die regelmäßige Lektüre der HHMR ist lästig, aber immer wieder gibt es Änderungen.Oppicker hat geschrieben:Das ist mir tatsächlich neu. Werde mal nachlesen.
Wieso? Werdet Ihr dann alle Plakate und Busfahrpläne in Arial 36 drucken lassen?Oppicker hat geschrieben:Siehst du, genau das werden wir von der Piratenpartei ändern!
Dem Arzt wird man nicht an den Karren pinkeln können, wobei ich davon ausgehe, dass die Alte ihn nach Strich und Faden besch... hat, um das Blindengeld zu kassieren. Man sollte immer ein kleines Repertoire an Simulationstests zur Verfügung haben. Gut ist beispielsweise, gegenüber dem "Blinden" eine Grimasse zu ziehen und zu sehen, wie der reagiert. Scherz beiseite, es gibt noch wesentlich mehr. Und die Vertrauensärzte, die die Nachbegutachtung machen, sind streng (sonst kriegen sie keine Aufträge mehr). Du hast eine Vereinbarung mit der Frau getroffen, dreht sie die Taschen auf links bist Du der gelinkte *kicher*Oppicker hat geschrieben:Was sagst du denn zu der Geschichte mit dem Blindenhund? Ich bin auf einer Brille von über 700 Mark sitzengeblieben...!