Dann mal ein richtiges Problem

Haben Sie eine Frage an den Augenoptiker zu Ihrer Brille. Stellen Sie hier Ihre Frage. (Hinweis: Wir haben hier keine Redaktion. Die Beantwortung Ihrer Fragen werden von Augenoptikern auf freiwilliger Basis durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf eine Beantwortung)
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blindwiemaulwurf
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Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von blindwiemaulwurf »

Hallo, ich brauche mal eure Hilfe, bevor ich zig Augenärzte und Optiker abklappere.

Ca. -23 und –26,
Visus ohne = 0,02,
mit Ausgleich= derzeit keine Ahnung, ausgeglichen werden, kann aber eigentlich alles.
Hartz4 kommt erschwerend hinzu

Durch Umzug neue Augenärztin, wollte dort nur eine Visusbestimmung nach Ausgleich haben, dahingehend ob KK noch zahlen muss, oder eben nicht. Augenärztin wollte zur Visusbestimmung Pupillenerweiterung haben. Ja ja, mit der Pupillerweiterung kann man nämlich den Visus bestimmen, ja ja. :roll: Mit Pupillenerweiterungen habe ich Probs hinsichtlich der Rückstellung der Pupille, ich bin dann quasi blind, dauert bei mir Tage. Sie hat zwar kurzen Sehschärfetest gemacht, aber mir keine Daten rausgerückt.

Sodele, daher Frage, kann den Visus auch ein Optiker feststellen und zwar dahingehend, ob der Visus, nach Ausgleich, über 0,3 liegt. Welche Kosten dafür?

Angenommen, Visus liegt über 0,3, welches sind die billigsten Gläser, bei vertretbarer Dicke.

Problem müsste wohl klar sein, bin Hartz4ler, meine Linsen sind kaputt und ich kreuche derzeit mit einer –16 Dioptrien Brille rum, die aber auch nicht mehr sonderlich zusammenhält. Geht diese auch noch kaputt, bin ich blind. 0,02 Visus. Und der Warenkorb von Hartz4 gibt keine Brille im Sektor von 1000 Euro her.
Von meiner KK habe ich schon den netten Hinweis bekommen, ich brauche nur einen Augenarzt der mir die 0,3 bescheinigt. Hintergrund, es bestehen bei mir mehrere Gutachten, die nach Ausgleich einen Visus zwischen 0,3 und bestenfalls 0,4 ausweisen. Darum meine KK wäre nicht kleinlich, aber Augenarzt. Es ist komisch, es hat sich nisch verändert, die Augenärzte tun noch immer so, als wenn se das aus eigener Tasche zahlen dürften.

Vielleicht jemand nen Tip, oder wenigstens mal nen paar Preise, was mir meine Erkrankung an den Augen nun kostet, aus dem eigenen Beutel ?
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Mairea
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von Mairea »

Hallo,

zu Preisen kann ich zwar gerade gar nichts sagen, aber es gibt bei bestimmten Landkreisen/Städten die Möglichkeit über das Hartz4 ein Darlehen für die Brille zu bekommen. Ich hatte letztes Jahr einen Kunden der auch sehr auf seine Brille angewiesen war (Visus mit Brille 0,5, also KK zahlte nicht). Er ging mit dem KV zum zuständigen Hartz4-Amt und bekam die volle Summe als Darlehen und zahlte dieses in kleinen Raten ab!
Also vielleicht einfach mal beim Amt fragen, ob es auch in Ihrem Fall diese Möglichkeit gibt!
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Oppicker
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von Oppicker »

@blindwiemaulwurf
1) Bei deinen Werten muss der Augenhintergrund untersucht werden. Außerdem darf der Arzt keine "Gefälligkeits"verordnungen ausstellen. Wenn schon "mehrere Gutachten" einen Visus von 0,3-0,4 cc attestieren, riskiert er doch seine Zulassung, wenn er hilft, eine Kassenleistung zu erschleichen. Dass die Kassenleistungen eine Sauerei besonderer Qualität darstellen, ist freilich auch uns klar. Ausnahmsweise muss ich hier aber den Arzt verteidigen, er hat korrekt gehandelt. Übrigens müsste der attestierte Visus zumindest auf einem Auge UNTER 0,3 cc liegen, sonst gibt´s nichts.
2) Mairea hat m.E. recht. So etwas habe ich auch schon gehört.
3) Poste deinen Fall mal im w*w.juraforum.de. Denn ich glaube, dass man dir Kassenleistungen vorenthält, und zwar unabhängig vom erreichten Visus!! Du hast lt. Sozialgesetzbuch V Anspruch auf eine "ausreichende und zweckmäßige" Versorgung, mal ganz abgesehen davon, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass du noch ein Binokular-(Simultan)sehen hast. Träfe das zu, könntest du ohnehin eine Brille auf Kassenkosten in Anspruch nehmen.
Dort berät einer, der sowohl das Sozialgesetzbuch kennt und gleichzeitig Augenarzt ist.
4) brauchst du niemals 1000 Euro für eine einfache Brille in deiner Stärke. Ich hasse solche Gerüchte. In einer kleinen Fassung werden diese dann auch nicht so dick.
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blindwiemaulwurf
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von blindwiemaulwurf »

@ Mairea

Danke für den Tip

@ Oppicker

zu 1.) es ging nicht um eine Gefälligkeitsverordnung, mit Nichten. Der Visus wurde erst gar nicht von der Ärztin festgestellt, bzw. nur abhängig gemacht von einer Pupillenerweiterung. Und das geht halt nicht, dann brauche ich nämlich keine Augenärzte mehr, erstrecht, wenn ich doch alles selbst zahlen muß. Mit dem Augenhintergrund hast du schon recht, der sollte hin und wieder geprüft werden. Erstrecht, da ja immer bei so hochgradig Kurzsichtigen, die Gefahr einer Netzhautablösung besteht. Auch diese Gefahr besteht aber auch nicht bei mir, ich habe nur zu lange Augäpfel. :lol: Ich glaube mal, du weiß warum ich grinse?! Daher, Pupillenerweiterung - bei mir - überflüssig, bzw. sinnlos.
Das Simultansehen ist auch daher logischerweise i.O.
Sodele und da kommen wir zu deinem Punkt 3, die Rechtsvorschriften stehen in der Heilhilfsmittelverordnung klar drinnen. Es müssen Heilhilfsmittel gewährt werden, wenn ohne Gewährung dieser Hilfsmittel, eine Behinderung droht. Ganz klar gegliedert und ja zutreffend für mich, ich kann es mir finanziell nicht erlauben und daher droht Behinderung.

Nur ........ genau hierfür braucht man auch eine augenärztliche Verordnung. Die ein Augenarzt ausstellen muss. Dat ist außergewöhnliche Arbeit für den Augenarzt. Von einem Rechtsweg, den die KK im Endeffekt verlieren wird, gar nicht erst von zu reden. Und nu sieht man mal wieder, dat alles hat nisch mit einer Pupillenerweiterung zu tun. Es hat nur mit dem immer noch vorhandenen schablonenhaften Denken der Augenärzte zu tun.

Daher, auch hier danke für den Tip, ich habe mir die Gesetzestexte hierzu schon ausgedruckt und die gehen beim nächsten Augenarztbesuch mit hin. Und dann wollen wir doch mal sehen, ob ich wieder richtig gucken kann, oder doch den Antrag auf Blindengeld stellen werde. :lol:
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Oppicker
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von Oppicker »

Vor dem Blindengeld gibt es einen Blindenhund.

Folgende Geschichte ist wahr und bei mir geschehen:

Eine hochgradig kurzsichtige Dame (etwa deine Werte) erhielt irgendwann von einem hiesigen Augenarzt einen Blindenhund verschrieben, obwohl sie durchaus eine Restsehschärfe vorzuweisen hatte. Dieser Hund samt Freßnapf und Futter wurde von der Kasse auch bezahlt. Man sah die Dame immer wieder in der Stadt herumgehen, ohne Hund, aber recht zielsicher mit dem weißen Stöckchen.
Nun kam es, dass dieser Dame vom gleichen Arzt, der ihr den Hund verschrieb, eine Brille verordnet wurde. Sie kam mit der Verordnung zu mir, und da ich von der Geschichte mit dem Hund nichts wusste, habe ich den Brillenauftrag entgegengenommen, im guten Glauben, die Kasse würde ihren Zuschuss zahlen.
Aber Pustekuchen: Die Dame war ziemlich "abgebrannt", konnte die bestellte Brille nicht privat bezahlen, die Kasse berief sich darauf, dass eine Blinde, die schon einen Hund habe, keine Brille benötige und diese Witzfigur eines Arztes verschanzte sich hinter der Ausrede, dass das Sehvermögen soweit wieder angestiegen sei, dass man eine Brille verordnen könne. Das sei jedoch früher nicht so gewesen.

Merke: Einmal als "blind" eingestuft, gibt es kein Zurück! Ich würde mir das gut überlegen, ob ich mir diesen Status zulegte!
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blindwiemaulwurf
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von blindwiemaulwurf »

Oppicker hat geschrieben: Merke: Einmal als "blind" eingestuft, gibt es kein Zurück! Ich würde mir das gut überlegen, ob ich mir diesen Status zulegte!
Och, nen Hund ist auch was schönes und danach will ich das Blindengeld .... ja ... ja
Ich weiß, bin makaber. Ich weiß auch, was es für Folgen haben kann und dass daran dann immer die Halbgötter in Weiß dran unschuldig sind.

Ihr habt mich da aber auf was gebracht, wie es gehen kann. Mit SGB und quasi Abwendung drohender Behinderung ist Blödsinn. Es ist, bei vollem Ausgleich, halt keine Krankenkassenleistung mehr. Aussage Arzt. Punkt aus. Klageweg kann man sich sparen.

Interessanter ist der Weg über die Arge und zwar individuelle Hilfen. Dieser Begriff ist nicht deklariert und nur situations- und personenabhängig und das wäre es bei mir. Voll einsatzfähig, muss auch die Sehleistung stimmen.
Ich versuche es grad, da vernünftige Gläser, sogar bei Fielmann und Apollo den Rahmen sprengen.
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Oppicker
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von Oppicker »

Es ist, bei vollem Ausgleich, halt keine Krankenkassenleistung mehr. Aussage Arzt. Punkt aus. Klageweg kann man sich sparen.
Und genau das ist der Punkt, da könnte ich vor Wut meterweit kotzen!!! :evil:
Ich versuche es grad, da vernünftige Gläser, sogar bei Fielmann und Apollo den Rahmen sprengen.
Falsch!! Traditionelle Optiker sind heute manchmal günstiger, wie auch viele kleine Computerläden heute billiger sind als der MediaMarkt und Saturn.
Ich kann jedenfalls problemlos mit F*elmann und Pr0-Optik mithalten.
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optidi
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von optidi »

Hallo
blindwiemaulwurf hat geschrieben:
Vielleicht jemand nen Tip, oder wenigstens mal nen paar Preise, was mir meine Erkrankung an den Augen nun kostet, aus dem eigenen Beutel ?
Leider sind deine Augen per Definition nicht Krank. Deshalb können die Kassen so aggieren wie oben diskutiert. Preis zu nennen ist immer nicht so einfach. Pro Glas sollte eine eine Ausführung in Silikat mit Tragrand ohne ET für etwa 120 Euro machbar sein. Den Tip mit dem Darlehen druch die Arge würde ich an deiner Stelle nachverfolgen.

Viel Erfolg

Gruß Optidi
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Oppicker
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von Oppicker »

Leider sind deine Augen per Definition nicht Krank. Deshalb können die Kassen so aggieren wie oben diskutiert.
Das ist schlichtweg falsch, optidi. Bitte mach dir mal die Mühe und lies die entsprechenden Gesetzestexte bei den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien und dem übergeordneten Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.
Man muss keineswegs "krank" sein. Die Kassen haben dann eine Leistungspflicht, wenn eine "Behinderung", ein "Gebrechen" oder auch ein "insgesamt schlechter Gesamtzustand" vorliegt.
Auch Kinder haben keine "kranken" Augen. Trotzdem erfolgt dort eine Leistung via Festbetragsliste.
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blindwiemaulwurf
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von blindwiemaulwurf »

Oppicker hat geschrieben:
Leider sind deine Augen per Definition nicht Krank. Deshalb können die Kassen so aggieren wie oben diskutiert.
Das ist schlichtweg falsch, optidi. Bitte mach dir mal die Mühe und lies die entsprechenden Gesetzestexte bei den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien und dem übergeordneten Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.
Man muss keineswegs "krank" sein. Die Kassen haben dann eine Leistungspflicht, wenn eine "Behinderung", ein "Gebrechen" oder auch ein "insgesamt schlechter Gesamtzustand" vorliegt.
Da wiedersprichst du dich jetzt aber, nehmen wir mal dein Beispiel mit Einstufung als blind dazu. Und dazu das Gesetz. Sie müssen zahlen, wenn eine Behinderung droht.
Ergo muss die Behinderung erst einmal feststehen. Da ist der Haken, den du so schön mit der Einstufung blind beschrieben hast. Das eine muss erst einmal vorliegen, damit es abgeändert werden kann. Dann wären die KKs leistungsverpflichtet. Das ist die Problematik.

Habe ich erst auch nicht so gesehen, du brachtest mich mit dem blind-Beispiel drauf.

Dazu haben die KKs noch die Hürde mit =<0,3 dazu gepackt und das, ist eigentlich immer ausgleichbar, wenn man dann halt Kontaktlinsen und Brille nimmt.

Obendrauf, gibt es keine Härtefallregelung bei Guckhilfen. Ergo, derjenige ist nicht krank, nur ein wenig gehindert, wenn er keine Kohle hat. Nett, aber ist so. Ergo, brauche ich keinen Augenarzt mehr, der ist für mich dann überflüssig. Die benötigte Sehhilfe einstellen, kann der Optiker sowieso besser.
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blindwiemaulwurf
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von blindwiemaulwurf »

Oppicker hat geschrieben: Falsch!! Traditionelle Optiker sind heute manchmal günstiger, wie auch viele kleine Computerläden heute billiger sind als der MediaMarkt und Saturn.
Ich kann jedenfalls problemlos mit F*elmann und Pr0-Optik mithalten.
Hallo,
dann mache ich doch mal Rückmeldung, nu hat alles endlich geklappt. Brille ist bestellt.
Eine Odyssee sonder gleichen.

Meine Werte aktuell:
- 23,25 und – 24 , Sehleistung tatsächlich weit über 30 % (KK leistet daher nicht)

Und nu finde ich doch die Preisgestaltung doch recht krass, paar example:

Filiale A..... : Brille mit Lentlilux Rodenstock ca. 700 bis 800 Euro
"Normalo Optiker": gleiche Brille, mit Lentiluxgläser vom Lieferanten, knapp 500 Euros.

Und diesen Unterschied finde ich schon krass und daher muss ich Oppicker uneingeschränkt zustimmen, sogar noch steigern, ihr Kleinen könnt nicht nur mit A und F mithalten, sondern sogar diese locker unterbieten.
Zur Erklärung zu den Gläsern: die Bezeichnung Lentilux stammt von Rodenstock und sehen so aus wie die verblendeten Minuslentikulare Typ C von Solira, haben aber rein gar nichts mit Formlentis mit Tragrand zu tun. Meinte mein Optiker auch erst, es wären die gleichen. Erst als er nachsah, schüttelte er bloß mit dem Kopf und sagte nur neee, die nicht.
Hier mal nen Link, wenn ich darf und es geht:

http://www.rodenstock.cl/Cristales/lentilux.htm

Anmerkung, wenn man seitlich drauf schaut, sieht man die Myopienringe, bei gerade draufschauen nicht. Das ist der kleine feine Unterschied. Sieht seitlich betrachtet, auch ein wenig nach behindert aus, aber eben halt nicht von vorne. Die Gläser gibt es schon seit 1995 und es ist eine Bereicherung für jeden Stark-Kurzsichtigen. Leicht und dünn. Hersteller unter anderen neben Rodenstock auch BOW, wie gesagt Solira und auch Essilor soll die haben.

Also, wenn ihr euren Stark-Kurzsichtigen Kunden was Gutes tun wollt. Ich kann die Gläser nur empfehlen, auch wenn die Gläser erheblich gewöhnungsbedürftig sind.

Und für die Stark-Kurzsichtigen, geht mal lieber zum Kleinen, denn die sind anscheinend nicht so gebunden an die großen mit Z oder R. Was wohl auch in meinem Falle die Erklärung für den krassen Preisunterschied ist. Die Kleinen sind flexibler.
Ach ja, übrigens an die Optiker, bitte bei jenseits von -19 keine Spielereichen mit 1.8 oder 1.9. Die werden zu dick, auch wenn es machbar scheint ..... geht nicht. Genauso wenig wie 1.5 er. Bis –18 gehen die Gläser, aber darüber ..... niente ........ da gibt es nur Lentilux, denn Formlenti oder Rundlenti (jeweils mit Tragrand) sehen nun mal bescheiden aus.

Und noch abschließend, ARGEN übernehmen die Kosten für Brillen, nur unter der Vorraussetzung, dass dadurch ein Arbeitsplatz gesichert oder man einen erreicht. Was so viel bedeutet, man muss dann Arbeitsvertrag vorlegen, dann zahlen die.

Ich sage hiermit Danke und werde mal öfters reinschauen, hat mir hier viel gebracht und das nach 50 Jahren ..... blind wie Maulwurf.
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Onkel Bob
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von Onkel Bob »

blindwiemaulwurf hat geschrieben:
...und daher muss ich Oppicker uneingeschränkt zustimmen, sogar noch steigern, ihr Kleinen könnt nicht nur mit A und F mithalten, sondern sogar diese locker unterbieten.
qed... :mrgreen: ...hach, ich liebe solche freds...
...es ist nicht so wie du denkst...
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Humungus
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von Humungus »

Hier bin ich verlockt, auch meinen Senf dazuzugeben:
Oppicker hat geschrieben:1) Bei deinen Werten muss der Augenhintergrund untersucht werden.
Absolut richtig. Sarkasten und Erfahrene unter den Augenärzten können nun einwenden, dass die Netzhaut bei einem derart langen Bulbus längst heruntergefallen wäre, aber: man hat schon Pferde kotzen sehen. Also: Pupillenerweiterung nach der Refraktion absolut indiziert, mindestens alle 2-3 Jahre. Und wenn man die richtigen Tropfen nimmt, dauert die Mydriasis nur 2-3 Stunden. Man darf eben nicht zum Zyklopentolat oder zum Atropin greifen...

Und das Argument "ich habe zu lange Augäpfel" ist übel. Gerade bei zu langen Augäpfeln wird die Netzhaut stark belastet! Muss man sich vorstellen wie einen Kaugummi, der immer und immer länger gezogen wird...ratsch!
oppicker hat geschrieben:Außerdem darf der Arzt keine "Gefälligkeits"verordnungen ausstellen. Wenn schon "mehrere Gutachten" einen Visus von 0,3-0,4 cc attestieren, riskiert er doch seine Zulassung, wenn er hilft, eine Kassenleistung zu erschleichen.
Jein. Sobald der Augenarzt einen Visus von unter 0,33 (Achtung! 0,3 reicht) mit bester Korrektur an beiden Augen feststellt, kann er Sehschwäche nach WHO1 attestieren und ein Kassenrezept ausstellen. Dann gibts auch Kontaktlinsen zum Teil von der Kasse, jedenfalls bei Myopie <=-8,0. Die alten Gutachten interessieren nicht mehr - denn ein Visus kann sich immer ändern.
oppicker hat geschrieben:Dass die Kassenleistungen eine Sauerei besonderer Qualität darstellen, ist freilich auch uns klar.
Jau!
oppicker hat geschrieben:Ausnahmsweise muss ich hier aber den Arzt verteidigen, er hat korrekt gehandelt.
Und ich muss sagen: da hat er Mist gebaut! :evil:
Oppicker hat geschrieben:Übrigens müsste der attestierte Visus zumindest auf einem Auge UNTER 0,3 cc liegen, sonst gibt´s nichts.
Stimmt so nicht. Ich will jetzt nicht die ganzen HHMR aufklabüsern, aber: normalerweise müssen beide Augen unter 0,33 sein, oder ein Auge unter 0,2 (das andere ist dann wurscht, weil der Patient als funktionell einäugig gilt).
Oppicker hat geschrieben:Poste deinen Fall mal im w*w.juraforum.de. Denn ich glaube, dass man dir Kassenleistungen vorenthält, und zwar unabhängig vom erreichten Visus!! Du hast lt. Sozialgesetzbuch V Anspruch auf eine "ausreichende und zweckmäßige" Versorgung,
Kann er machen, aber dann muss ich die Kopierfunktion benutzen: die Diskussion, was WANZ ist, ist ja lang. Bei den Sehhilfen ist klar festgelegt, dass davon ausgegangen wird, dass bei einem Visus ab 0,33 ein angemessenes Leben möglich ist und die Brillenversorgung nicht in die Pflichten der Kasse fällt. Wer fleißig ist, kann mal in das Juraforum gehen und die Suchfunktion benutzen. Ich glaube, ich habe vor vielleicht 2 Jahren mal einige Gerichtsurteile verlinkt. Ich bin aber zu faul dazu.
Oppicker hat geschrieben:Dort berät einer, der sowohl das Sozialgesetzbuch kennt und gleichzeitig Augenarzt ist.
In den hat sich meine Frau schrecklich verliebt.
blindwiemaulwurf hat geschrieben:Es hat nur mit dem immer noch vorhandenen schablonenhaften Denken der Augenärzte zu tun.
Ne, das hängt damit zusammen, dass die sich mit den HHMR auch nicht immer auskennen, dafür sind die zu kompliziert und zu oft geändert - und schwachsinnig dazu.

Übrigens: es gibt noch eine Lösung, die über die Kasse führt: bei sehr hoher Kurzsichtigkeit liegt oft schon in jungen Jahren eine Cataract (Grauer Star) vor. Das ist eine Indikation zur OP. Dann kommt eine Kunstlinse rein, die die hohe Myopie aufschnauft (normale IOL ca. +22 dpt, in solchen Fällen wie hier manchmal 0 oder sogar im Minusbereich). Der Patient sieht wesentlich größer und besser, und die Nachfolgebrille ist wesentlich dünner. Allerdings besteht bei jeder OP ein Risiko...
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Oppicker
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von Oppicker »

Sarkasten und Erfahrene unter den Augenärzten können nun einwenden, dass die Netzhaut bei einem derart langen Bulbus längst heruntergefallen wäre,
:mrgreen: :mrgreen:

Es gibt aber auch Brechungsametropien. Meist dürfte ohnehin eine Mischform vorliegen.
Sobald der Augenarzt einen Visus von unter 0,33 (Achtung! 0,3 reicht) mit bester Korrektur an beiden Augen feststellt, kann er Sehschwäche nach WHO1 attestieren und ein Kassenrezept ausstellen.
normalerweise müssen beide Augen unter 0,33 sein, oder ein Auge unter 0,2 (das andere ist dann wurscht, weil der Patient als funktionell einäugig gilt).
Das ist mir tatsächlich neu. Werde mal nachlesen.
Bei den Sehhilfen ist klar festgelegt, dass davon ausgegangen wird, dass bei einem Visus ab 0,33 ein angemessenes Leben möglich ist und die Brillenversorgung nicht in die Pflichten der Kasse fällt.
Siehst du, genau das werden wir von der Piratenpartei ändern!

Was sagst du denn zu der Geschichte mit dem Blindenhund? Ich bin auf einer Brille von über 700 Mark sitzengeblieben...! :evil:
Manchmal gibt es im Leben einfach nicht genug Steine (Forrest Gump)
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Humungus
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Re: Dann mal ein richtiges Problem

Beitrag von Humungus »

Oppicker hat geschrieben:Es gibt aber auch Brechungsametropien. Meist dürfte ohnehin eine Mischform vorliegen.
Stimmt. Aber bei einer derartigen Myopie wie hier gehe ich von einem ellenlangen Bulbus aus, wahrscheinlich um oder sogar über 30 mm.
Oppicker hat geschrieben:Das ist mir tatsächlich neu. Werde mal nachlesen.
Man lernt nie aus...die regelmäßige Lektüre der HHMR ist lästig, aber immer wieder gibt es Änderungen.
Oppicker hat geschrieben:Siehst du, genau das werden wir von der Piratenpartei ändern!
Wieso? Werdet Ihr dann alle Plakate und Busfahrpläne in Arial 36 drucken lassen? :mrgreen:
Oppicker hat geschrieben:Was sagst du denn zu der Geschichte mit dem Blindenhund? Ich bin auf einer Brille von über 700 Mark sitzengeblieben...! :evil:
Dem Arzt wird man nicht an den Karren pinkeln können, wobei ich davon ausgehe, dass die Alte ihn nach Strich und Faden besch... hat, um das Blindengeld zu kassieren. Man sollte immer ein kleines Repertoire an Simulationstests zur Verfügung haben. Gut ist beispielsweise, gegenüber dem "Blinden" eine Grimasse zu ziehen und zu sehen, wie der reagiert. Scherz beiseite, es gibt noch wesentlich mehr. Und die Vertrauensärzte, die die Nachbegutachtung machen, sind streng (sonst kriegen sie keine Aufträge mehr). Du hast eine Vereinbarung mit der Frau getroffen, dreht sie die Taschen auf links bist Du der gelinkte *kicher*
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