Kundeneigene Fassung kaputt gemacht....was nun?

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Verzweifelte

Kundeneigene Fassung kaputt gemacht....was nun?

Beitrag von Verzweifelte »

Hallo liebe Kollegen.
Habe momentan bei mir im Laden einen schwierigen Fall und habe auch schon div. Kollegen bei mir vor Ort auf diesen Fall angesprochen aber keiner weiss Rat. Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Vor ca.2-3 Monaten richtete ich freundlicherweise eine Sonnenbrille einer Kundin, die diese aber nicht bei mir gekauft hatte, und wie es der Teufel so will ist wie der Bügel ( Optyl ) in der Mitte weggebrochen.
Leider war das Model nicht mehr lieferbar, da schon seit über 8 Jahren aus der Kollektion genommen, und auch keine Ersatzteile mehr am Lager.
Ich erklärte Ihr die Sachlage und schickt den Bügel zu Hotstegs zur Reparatur, was die auch super hinbekommen haben.
Nun kam sie vor 3Tagen erneut, weil der Bügel an der damaligen Bruchstelle erneut gebrochen war.
Nun fordert meine Kundin das Geld der Brille zurück, was sie damals bei einem anderen Optiker für die Brille bezahlt hat.
Sie hat natürlich keine Rechnung mehr und behauptet, sie hätte damals 750DM also ca.400€ für die Brille bezahlt.
Ich bat ihr an, sich aus unserem Sortimenr irgendeine Sonnenbrille gratis auszusuchen, aber das lehnte sie strickt ab!
Ich verstehe allerdings nun die Rechtslage nicht.
Sie meinte, Sie würde mich verklagen, wenn ich ihr die 400€ nicht geben würde.
Aber sie kann doch nicht ohne etwas schriftliches ( Rechnung etc.) einfach so einen Betrag von mir fordern; nicht einmal der Hersteller direkt kann mir noch einen EK nennen, damit ich in etwa einen VK zu ermitteln, da die Brille schon so alt ist.
Ich sprach sie darauf an dass ich ihr nachwievor anbiete, sich bei uns eine ganz neue Sonnenbrilee auszusuchen."EGAL WIE TEUER"!!!!
Nein sie will Geld und sonst nix.
Ich hätte die Brille kaputt gemacht, und nun will sie ihr Geld.
Was soll ich nur tun?????
Habe sie natürlich nach der Rechnung gefragt, da hat sie mich nur ausgelacht und gefragt, ob ich auch Rechnungen von vor 10Jahren bei mir aufbewahren würde, und dass es ja das letzte wäre, ihre Aussage dass die Brille so teuer war in Frage zu stellen.
Ich würde Sie mit dieser Aussage als Lügnerin bezeichnen!!! Hallo!!!
Stehe schon lange im Laden, aber soetwas ist mir noch nie passiert.
Kann mir jemand helfen.Was kann ich tun?
Wie ist die Rechtslage? Hat Sie eine Chance mich zu verklagen?
Anwalt? Klage? Ich hab schon richtig Bauchweh...dehn irgendwie sehe ich es auch nicht ein, für eine uralt Brille 400€ hinzublättern, wenn ich nichteinmal weiss, ob es ein Imitat aus Timbuktu war.
Bitte helft mir...Ich weiss nicht mehr weiter...
R
Rainer
Beiträge: 22
Registriert: Montag 27. September 2004, 12:08

Beitrag von Rainer »

Hallo Verzweifelte,

meiner Meinung nach hat die Fassung nur noch einen ideellen Wert. Der reelle Wert ist gleich null.

Jeder Gegenstand verliert seinen Wert. Es ist einfach nur dreist, den vollen damaligen Preis zu verlangen. Wenn ich einen Unfall habe, dann bekomme ich auch nicht für einen 10 Jahre alten Wagen den Neupreis erstattet.

Ich kann verstehen, daß jemand sauer ist, wenn etwas kaputt geht und man hängt an diesem Gegenstand.

Aber bei diesem Verhalten des Kunden würde ich knallhart sein. Du hast eine angemessene Wiedergutmachung angeboten. Wenn der Kunde nicht will, dann eben nicht.

Lass es auf einen Rechtstreit ankommen. Was kann dir passieren? Im schlimmsten Fall bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen (10% vom Streitwert = 40 EUR) und du verlierst einen Kunden. Aber auf solche Kunden kann ich verzichten. Wahrscheinlich war die jenige sogar noch nie ein Kunde von dir.
g
gidel

Beitrag von gidel »

Würde Klage gelassen entgegensehen und jedem Kunden zukünftig sagen dass Du keine Haftung übernimmst für Bruch bei uralten (spröden) Schinken und Fremdfassungen aus dem Supermarkt...
Als Alternative würde ich die Kollegen bei http://www.optikernetz.de im Forum fragen ob nicht irgend jemand noch zufällig einen Ersatzbügel herumliegen hat (falls Modell bekannt).
Alles Gute,
Gidel
T
Teddy
Beiträge: 23
Registriert: Sonntag 1. Mai 2005, 09:10

Beitrag von Teddy »

Junge Junge - die ist ja ganz schön frech die gute Frau.

Würde mal bei Markt Intern nachfragen.
1.) Den Leuten den Fall schildern
2.) Event. ein Suchinserat

Grüßle

Edwin
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