Seite 2 von 2

Re: Rückgabe Brille bei Unverträglichkeit?

Verfasst: Freitag 14. April 2017, 19:20
von Augenoptikermeister
vidi hat geschrieben:Anmerkung: Wir sind hier im öffentlichen Bereich

das ist gewollt,solche Kunden/in die Denken,wir arbeiten kostenlos oder man kann ja alles zurückgeben ,oder die auf Schmerzensgeld klagen :oops:

Re: Rückgabe Brille bei Unverträglichkeit?

Verfasst: Freitag 14. April 2017, 19:50
von wörterseh
Ich stell mir gerade vor wie ich meinen Maler auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklage, weil ich aufgrund der Farbgebung (welche ich explizit so bei ihm bestellt hatte! ;-) ) psychische Probleme bekommen habe...
...ich denk mal die angewendete Streichtechnik war nicht die richtige! 8)

Re: Rückgabe Brille bei Unverträglichkeit?

Verfasst: Freitag 14. April 2017, 20:08
von Augenoptikermeister
wörterseh hat geschrieben:Ich stell mir gerade vor wie ich meinen Maler auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklage, weil ich aufgrund der Farbgebung (welche ich explizit so bei ihm bestellt hatte! ;-) ) psychische Probleme bekommen habe...
...ich denk mal die angewendete Streichtechnik war nicht die richtige! 8)

die Brille liegt beim Gutachter ich hoffe er ist kollegial,gestern kam im Fernsehn kein schmerzensgeld beim Frisör,Haare wachsen ja nach,ich habe 3 klagen an der Backe schmerzengeld,PC -Brille soll alles abdecken,und Geldzurück
:lol: es ist lachhaft was in deutschland alles eingeklagt werden kann

Re: Rückgabe Brille bei Unverträglichkeit?

Verfasst: Samstag 15. April 2017, 08:02
von optikgutachter
A. Klagen kann man wegen Allem....

B. Rückgabe ohne Begründung ist nirgends möglich, es sei denn, der Optiker hat sich ausgerechnet,
dass die Kosten für die Brille die entstehenden Kosten bei Gericht niemals Wert ist. Egal wie es ausgeht.

C. Wenn der thread aus 2009 ist: Könnte ein Anwalt nicht was von Verjährung erzählen ?

:wink: