Wegen sehschwäche kein Führerschein!

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StyLah1
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Wegen sehschwäche kein Führerschein!

Beitragvon StyLah1 » Montag 25. Mai 2009, 21:04

Hey...,
ein bekannter von mir hat ein Problem wegen seinem Führerschein.Deswegen ahb ich mich heir angemelet um auf hilfe zu hoffen..
Also...
Er trägt eine brille ;) Jetzt will er bald ein führerschein mahcn udn hat einen sehtest gemcht.Doch ncith bestanden.Jetzt wollen sie ihm keine zulassung für ein führerschein geben.Er sieht auf einem auge fast garnichts... Doch er fährt problemlos roller und kart , ohne Brille...
Wieso bekommt er keine zulassung? Er trägt doch dann eine brille..
Was kann man machen damit er es doch schafft?

Bitte hilft mir dabei, ihm doch mah was gutes zu tun.Er hat doch sonst nur pech.. Seltene Hautkrankheit !!!

Freue mich auf Antworten, Bitte !

Liebe grüße

kowalski
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Re: Wegen sehschwäche kein Führerschein!

Beitragvon kowalski » Montag 25. Mai 2009, 21:56

Soweit ich weiß, muss man bei funktioneller Einäuggkeit für den FS-Sehtest ein Gutachten vom Augenarzt machen lassen.
Einfach mal einen anrufen.
PS. Wenn man ein wenig mehr auf die Rechtschreibung achtet, verbessert sich die Lesbarkeit des Textes enorm.

Oppicker
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Re: Wegen sehschwäche kein Führerschein!

Beitragvon Oppicker » Dienstag 26. Mai 2009, 09:00

@StyLah
So wie es kowalski schreibt, ist es auch.
Aber deine Argumente sind höchst seltsam. Was hat denn seine Hautkrankheit damit zu tun, dass er den Sehtest nicht schafft? Wenn er deshalb Entfernungen und Geschwindigkeiten falsch einschätzt, ist dem Opfer egal, ob der Unfallverursacher eine Hautkrankheit hatte!!
Und es geht doch nicht darum, dass jemand alibihalber irgendeine Brille beim Rollerfahren trägt! Der Fahrer eines KFZ muss auf jedem Auge Visus 0,7 (oder "70%") Sehkraft erreichen. Schafft er das nicht, wie z.B. mein Cousin mit seiner 1000er Kawasaki, darf - evt. mit Beschränkungen - trotzdem der Führerschein erworben werden, wenn ein augenärztliches Attest vorgelegt wird, das eine Mindestsehleistung, Farbsehen, räumliches Sehvermögen etc. bescheinigt.

Hier steht das noch mal in Juristendeutsch
Manchmal gibt es im Leben einfach nicht genug Steine (Forrest Gump)

StyLah1
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Re: Wegen sehschwäche kein Führerschein!

Beitragvon StyLah1 » Dienstag 26. Mai 2009, 13:51

Danke für eure Antworten... ER war ja shcon beim augenarzt.. nur er hat ja keine ''zulassung'' bekommen. Und was heißt mit beschränkung?

Ehm aber das kommentar das ich das mti der krankheit hinzugefüge habe war sinnlos! Es sollte nur meine situation etwas mehr betohnen... und das wegen dne schreibfehlern hat damit zu tun das ich schnell schreibe und in eile war(!)

Danke!

Lg

kowalski
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Registriert: Dienstag 20. November 2007, 09:21

Re: Wegen sehschwäche kein Führerschein!

Beitragvon kowalski » Dienstag 26. Mai 2009, 15:40

Hoppla, schon wieder in Eile? :roll:
Wenn der Augenarzt kein o.k. gibt, dann kann man auch keinen FS machen, sorry.

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benkhoff
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Re: Wegen sehschwäche kein Führerschein!

Beitragvon benkhoff » Mittwoch 27. Mai 2009, 12:29

hallo!
Achtung: das ist alles auch eine Frage der versicherungsfähigkeit. wer beidäugig einen schlechteren Visus als 0,7 hat, wird keine Versicherung fürs Auto bekommen! die Auto-Haftpflichtversicherer setzen nämlich eine "Mindest"-Sehkraft voraus (egal ob mit oder ohne Brille). Davon mal völlig abgesehen, ist es total verantwortungslos, mit einer mit solch schlechten Sehkraft andere, völlig unschuldige Verkehrsteilnehmer permanent und vorsätzlich (ihr Fraund weiß doch, das er schlecht sieht) zu gefährden!!! "Fährt ohne Brille Roller", wenn ich sowas schon höre!!! völlig daneben!! wer haftet denn, wenn Ihr Freund jmd, zB ein kleines Kind, verletzt?? die Versicherung auf keinen Fall...
Also daher --> zum Augenarzt, Attest/Gutachten einholen (eventuell die Augen operativ verbessern)
und dann eine passende Brille und/oder CL tragen!!
Navy-Crews do it anytime and anywhere! Über aller Welt Gewässer, sind Marineflieger besser!
"Freiheit und Glück!" - PP Zahl
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